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Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main Beschlussfassung über die geplante Ausgleichsleistung für das Wirtschaftsjahr 2023

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die geplante Ausgleichsleistung für die Volkshochschule Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2023 in Höhe von 14.117.721 € zu beschließen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung eines Gewinnaufschlags von 4%. Die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung ist erforderlich, um die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen sicherzustellen.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Es dient zur Kenntnis, dass die Volkshochschule Frankfurt am Main mit Magistrats-Beschuss vom 04.10.2013 auf der Grundlage des Beschlusses der EU-Kommission vom 20.12.2011 mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im Bereich der Bildung, der Weiterbildung und des Lebenslangen Lernens betraut wurde.
  2. Die Betriebskommission empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die mit dem Wirtschaftsplan 2023 geplante Ausgleichsleistung von 14.117.721 € unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags zu beschließen.
  3. Die zulässige Ausgleichsleistung (geplante Ausgleichsleistung) für das Wirtschaftsjahr 2023 beträgt unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlages 14.117.721 € vorbehaltlich der Genehmigung des Wirtschaftsplanes 2023 durch die Stadtverordnetenversammlung.
  4. Es dient zur Kenntnis, dass der Wirtschaftsplan nach Abschluss der Beratungen auf Magistratsebene zum Haushalt 2023 gegebenenfalls im nächsten Jahr angepasst und zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt wird.

Begründung

Nach dem EU-Beihilferecht ist die Höhe der geplanten Ausgleichsleistung durch die beihilfegewährende Stelle, die Stadt Frankfurt am Main, im Rahmen des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes bzw. des Produkthaushalts der Stadt Frankfurt am Main zu beschließen. Neben den Aufwendungen für die Tätigkeiten des Eigenbetriebs, die den betrauen Verpflichtungen zuzuordnen sind, kann gemäß § 3.3 des Betrauungsakts ein angemessener Gewinnzuschlag von bis zu 4% berücksichtigt werden.

Die Betriebskommission hat in der Sitzung am 13.06.2022 der Stadtverordnetenversammlung empfohlen, den Wirtschaftsplan 2023

mit einem Jahresfehlbetrag im Erfolgsplan 2023 von12.795.600 €
mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2023 von13.624.700 €
mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2023 von571.000 €
mit einer geplanten Ausgleichsleistung von14.117.721 €
unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags

zu beschließen.

Die geplante Ausgleichsleistung (Soll-Ausgleich) errechnet sich gemäß §3.5 Betrauung der Volkshochschule Frankfurt am Main vom 04.10.2013 als Differenz zwischen Gesamtaufwand und geplanten Einnahmen, wobei sie gegebenenfalls wegen einer Überkompensation in Vorperioden zu kürzen ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 11. November 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 15.12.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Sonderausschusses für Controlling und Revision
Sitzung 13 · 28.11.2022
TO I, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage M 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme)

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 13 · 05.12.2022
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeAfDFRAKTIONFDPVoltÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
BFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD und FRAKTION; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 16 · 13.12.2022
TO II, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage M 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTION
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION; BFF-BIG (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 18 · 15.12.2022
TO II, TOP 37
Angenommen
Der Vorlage M 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Enthaltung:
BFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung)

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