Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH hier: Konsortialvertrag Verlängerung der Verhandlungsfrist
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Verhandlungsfrist für den Konsortialvertrag der Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH zu verlängern, um den komplexen Verhandlungsgegenstand angemessen bearbeiten zu können. Dies ist notwendig, um die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie und gesetzliche Änderungen in der Krankenhausfinanzierung zu berücksichtigen.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Änderung des Konsortialvertrages der Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH gemäß des als Anlage beigefügten Entwurfs der Notarurkunde zu.
Begründung
A. Zielsetzung
Mit Beschlussfassung vom 17.12.2015 (§ 6612, M 188) hat die Stadtverordnetenversammlung dem Abschluss des Konsortialvertrages der Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH zugestimmt.
Nach § 10 Konsortialvertrag eröffnet sich im Jahr 2022 die Möglichkeit zu Neuverhandlungen des Konsortialvertrages. Der Magistrat hat am 08.07.2022 beschlossen, diese Option zu nutzen und hat den Mitgesellschafter Main-Taunus-Kreis am 15.07.2022 zu Neuverhandlungen aufgerufen.
Nach § 20 Konsortialvertrag ist innerhalb von drei Monaten ab dem Verhandlungsaufruf eine Einigung über die Verhandlungsergebnisse zu erreichen. Bereits im Vorfeld des Verhandlungsaufrufes hat sich in Abstimmung mit dem Main-Taunus-Kreis gezeigt, dass die Gegenstände der Neuverhandlungen zu umfangreich und zu komplex sind, um sie innerhalb von drei Monaten ausverhandeln zu können. Insbesondere hat die Covid-19-Pandemie seit dem Jahr 2020 den Krankenhausbetrieb erheblich beeinflusst. Hinzu kamen seit Gründung des Klinikverbundes wesentliche gesetzliche Veränderungen in der Krankenhausfinanzierung (bspw. Pflegepersonal-Stärkungsgesetz). Auch ergeben sich Ansatzpunkte zur Vereinbarung zukunftsrelevanter Vertragsinhalte, die teilweise außerhalb der vertraglich abgegrenzten Verhandlungsgegenstände nach § 10 Konsortialvertrag liegen. Zu deren Abgrenzung bzw. Vereinbarung ist voraussichtlich erhöhter Beratungsaufwand erforderlich.
Vor diesem Hintergrund wurde mit dem Main-Taunus-Kreis abgestimmt, dass eine dreimonatige Verhandlungsdauer zu kurz ist und die Frist nach § 20 Konsortialvertag durch ein festes Datum zum Erreichen einer Einigung ersetzt werden soll. Der 31.03.2023 wird als realistisches Datum für eine Einigung angesehen. Im Zusammenhang mit der Friständerung erfolgt eine weitere Anpassung, die eine Vertragslücke schließt, auf die der beauftragte Notar hingewiesen hat.
B. Alternativen
Zur Verlängerung der Verhandlungsfrist besteht keine Alternative. Ein ungeregeltes Überschreiten der Verhandlungsfrist kann nach § 20 Konsortialvertrag die Auflösung des Klinikverbundes auslösen, woraus sich für die Stadt Frankfurt am Main nicht kalkulierbare Risiken ergeben würden.
C. Lösung
Der Konsortialvertrag wird durch notariell beurkundete Vertragsänderung angepasst.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Die notwendigen Notargebühren für die Änderung des Konsortialvertrages trägt die Gesellschaft. Darüber hinaus entstehen lediglich Kosten für den verwaltungstechnischen Vollzug.
Anlage _Entwurf_Notarurkunde (ca. 187 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. Juli 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 22.09.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung); CDU (= Votum im Ausschuss für Soziales und Gesundheit) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) BFF-BIG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung)