Abriss und Neubau des Sozialgebäudes auf dem Betriebshof Niddapark .An den Geiselwiesen. in Frankfurt am Main - Praunheim
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Thema Stadtplanung verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 11.06.2004, M 110
Betreff:
Abriss und Neubau des Sozialgebäudes auf dem Betriebshof Niddapark "An den Geiselwiesen" in Frankfurt am Main - Praunheim
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2001, § 7989 (M 9)
hierzu: Schreiben des Hauptamtes 10.21.9 Sch/Li vom 21.06.2004
I. Dem Abriss und Neubau des Sozialgebäudes auf dem Betriebshof Niddapark, "An den Geiselwiesen“ (Grünflächenamt) in Frankfurt am Main - Praunheim wird auf der Grundlage des beigefügten Raumprogramms und entsprechend der vorgelegten Planungsunterlagen zugestimmt.
II. Es dient zur Kenntnis, dass für die Maßnahme Kosten in Höhe von 1.385.000,00 € entstehen.
Die Mittel werden, vorbehaltlich der entsprechenden Genehmigungen, bewilligt.
III.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Maßnahme im Entwurf des Haushaltsplanes 2004 sowie im Entwurf des Investitionsprogramms 2004 – 2007, Produktbereich 22 - Umwelt, - Produktgruppe 22.9 – Grün- und Freiflächen -, unter dem Titel "Betriebshof An den Geiselwiesen“, mit einem Mittelbedarf von insgesamt 1.220.000,00 € ausgewiesen ist.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass der Mehrbedarf in Höhe von 186.400,00 € innerhalb der Produktgruppe 22.9, Sachkonto 940400 (Geförderte Maßnahmen im städtischen Grün - Komplementärmittel) gedeckt wird. IV. Es dient zur Kenntnis, dass sich die jährlichen Folgekosten, soweit diese den städtischen Haushalt belasten, auf 52.487,33 € belaufen werden. Produktgruppe 22.9 Grün- und Freiflächen aus Sachkosten keine zusätzlichen Sachkosten aus Kapitalkosten 52.487,33 €. Die Deckung der vorgenannten Folgekosten ist innerhalb des zur Verfügung gestellten Dezernatsbudgets sicherzustellen. Stellenplanmäßige Auswirkungen ergeben sich nicht. Begründung: A. Zielsetzung Der vorhandene Betriebshof "An den Geiselwiesen“ der Unterhaltungsabteilung des Grünflächenamtes wurde in Holzbauweise 1962 als Büro- und Lagergebäude mit Garagen errichtet. Anlass hierzu war, dass in Frankfurt am Main 1966 die Bundesgartenschau im Niddapark stattfinden sollte. Nachdem dies aufgrund hier nicht näher zu erläuternder Gründe nicht geschah, wurde dem früheren Gartenamt die Betriebseinrichtung und das Gelände zur weiteren Nutzung als Betriebshof zugeführt. Nach rd. 41 Jahren und dem damaligen Wissen, dass es sich nur um eine kostengünstige und temporäre, auf die Bedürfnisse der damaligen BUGA-Vorbereitung ausgerichtete Bauweise handeln kann, sind die Gebäude, Lagerhallen wie auch Garagen im Hinblick auf die Bausubstanz, Sanitär- und Elektroanlagen wie auch die Beheizung nicht mehr zeitgemäß und bedürfen dringend eines Neubaus. Dieser Notwendigkeit wurde bereits durch Magistratsbeschluss aus 1991 Rechnung getragen, in dem der Magistrat einer Grundsatzvorlage zum Abriss und Neubau des Betriebshofes Niddapark einschließlich erforderlichem Raumprogramm zugestimmt hatte. Das Bauvorhaben konnte aufgrund des Stopps sämtlicher Investitionsmaßnahmen im Jahr 1992/93 nicht weiterverfolgt werden. Im Jahr 2002 musste der Betriebshof des Grünflächenamtes in der Raimundstraße 92 aufgrund des Verkaufs der Liegenschaft an das Konsulat der Islamischen Republik Iran aufgegeben werden. Die Mitarbeiter/innen mussten auf anderen, ohnehin schon beengten Betriebshöfen untergebracht werden. Für Maschinen und Geräte mussten andere Standorte gefunden werden und auch die Lagerungsmöglichkeiten für Materialien wurden sehr stark eingeschränkt, sodass dieser Zustand insgesamt zu wesentlichen Effizienzverlusten in den Arbeitseinsätzen und –abläufen führte. Die Dringlichkeit zur Realisierung des Neubaus wird zusätzlich durch die Tatsache verstärkt, dass spätestens ab dem Jahr 2006 auch der Betriebshof Grüneburgpark wegen der Flächeninanspruchnahme durch die Universität aufgelöst werden muss. Das bedeutet, das auch dieses Personal wiederum und zusätzlich auf andere Betriebshöfe zu integrieren wäre. Aus den derzeitigen räumlichen Gegebenheiten ist es jedoch keinesfalls möglich, auch hierfür noch eine zumutbare Ersatzlösung zu schaffen. Dies betrifft auch den auf dem Betriebshof Grüneburgpark vorhandenen umfangreichen Maschinenpark und dessen Logistik. Es ist vorgesehen, diesen Personalbestand ebenfalls in den zu erstellenden Neubau des Betriebshofes "An den Geiselwiesen“ zu integrieren. Erst damit kann die Kontinuität des Arbeitseinsatzes wieder sichergestellt werden. Aus vorgenannten Gründen besteht die Notwendigkeit, die vorhandenen Baulichkeiten des jetzigen Betriebshofes "An den Geiselwiesen“ abzureißen. Sie werden ersetzt durch einen Neubau des Sozialgebäudes, das die heutigen Bedürfnisse, auch im Hinblick auf die höhere Personal- und Maschinenzahl, die aus der Zusammenlegung der drei Betriebshöfe entsteht, erfüllt. Somit kann mit dieser Baumaßnahme, unter den gegebenen Erfordernissen, nur mit städtischem Personal die qualitativ notwendige Grünpflege sicherstellen zu können, durch eine verbesserte Logistik auch verstärkt den betriebswirtschaftlichen Aspekten entsprochen werden. Die Finanzierung erfolgt aus dem Verkaufserlös des Betriebshofes Raimundstraße 92 sowie der Deckung des voraussichtlichen Mittelmehrbedarfs aus Komplementärmitteln. B. Alternativen - keine - C. Lösung Nachdem die an dieser Stelle vorhandenen Baulichkeiten (Schuppen, Garagen) abgerissen und entsorgt wurden ist vorgesehen, entlang der Nordseite des jetzigen Betriebsgeländes ein kompaktes 2-geschossiges Betriebsgebäude zu errichten. Dieses soll im Erdgeschoss Platz für Maschinen, Kraftfahrzeuge sowie Geräte und Materialien bieten. Im
- Obergeschoss werden 3 Gärtnermeisterbüros, Besprechungsraum, Umkleideräume, Nasszellen, eine Teeküche und ein Speiseraum für 40 Mitarbeiter und 7 Mitarbeiterinnen entstehen. Dieser
- Stock wird durch zwei außen liegende Treppen erschlossen. Das Gebäude wird als Stahlbeton-Skelett-Mauerwerks- und Holzbau Mischkonstruktion errichtet. Das Erdgeschoss wird als Stahlbeton-Skelett mit Mauerwerksausfachungen ausgeführt, während das Obergeschoss als Holzbau errichtet wird. Im Erdgeschoss werden die massiven Wandkonstruktionen verputzt. Das Obergeschoss wird als thermisch getrennter Baukörper nach den Vorgaben der EnEV mit entsprechender Wärmedämmung versehen und mit einer Vorsatzschale aus lasierter Dreischichtplatte Lärche verkleidet. Eine Dachbegrünung rundet das Bild des hier im Landschaftsschutzgebiet errichteten Betriebshofes ab und trägt damit auch den ökologischen Belangen Rechnung. Am Standort der jetzigen Betriebsunterkunft, die erst nach Bezug des Neubaus abgerissen wird, soll ein Carport für 4 Betriebsfahrzeuge (Doppelkabiner) entstehen. Diese offene Bauweise fügt sich gestalterisch harmonisch in den angrenzenden Niddapark ein. Ein Weg durch die Grünanlage parallel zum neuen Betriebsgebäude führt zukünftig direkt von der Straße "An den Geiselwiesen“ in den Volkspark Niddatal. Diese Wegeverbindung wird im Zuge der Baumaßnahme neu geschaffen, da in der Vergangenheit die Besucher des Parks öfter den Eingang durch den jetzigen Betriebshof in den Park suchten. Im Rahmen der Umsetzung des neuen Betriebshofkonzeptes werden keine weiteren Flächen versiegelt. Die wassergebundene Hoffläche der Betriebsumfahrt für die LKW wird durch Gittersteine mit Splittverfüllung ausgebaut und dadurch sowohl hinsichtlich der Wasserdurchlässigkeit als auch der Stabilität und Scherfestigkeit verbessert. Die vorhandenen Ölöfen werden durch eine wirtschaftlichere Erdgasheizung ersetzt. Die beweglichen Einrichtungsgegenstände, wie Schreibtische, Stühle, Tische, Spinde usw. sollen für das neuerrichtete Betriebsgebäude neu angeschafft werden. Das vorhandene, jahrzehnte alte Mobiliar ist verschlissen und nicht mehr sinnvoll weiterverwendbar. D. Kosten 1.
- Investitionsbedarf/Gesamt Brutto 1.385.000,00 € 1.176.000 € stehen aus dem Verkaufserlös des Betriebshofes Raimundstraße 92 zur Verfügung 2.
- Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten Verpflichtung Ausgaben 2004 1.385.000,00 € 1.000.000,00 € 2005 385.000,00 €
- Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs und des Zeitraums - keine -
- Jahresfolgekosten 4.1 Personelle Ausgaben - keine - 4.2 Sachkosten Da es sich um Abriss und Neubau eines bestehenden Betriebshofes handelt, in dem zusätzlich 2 weitere Betriebshöfe integriert werden sollen, entstehen keine zusätzlichen Sachkosten. 4.3 Kapitalkosten - Kalkulatorische Verzinsung 219.700,- € über dem Verkaufserlös von 1.176.000 € = 6,00 % von 219.700,-€ = 13.182,00 € - Abschreibung für den Hochbau einschl. Dachbegrünung 2,5 % von 933.294,19 € = 23.332,35 € - für die Außenanlagen 6,7 % von 180.135,56 € = 12.069,08 € - für die Ausstattung 7,7 % von 50.700,-€ 3.903,90 € 52.487,33 €
- Jahreserträge - keine -
- Leistungen Dritter - keine -
- Stellenplanmäßige Auswirkungen - keine -
- Sonstiges Durch die Zentralisierung von bislang 3 Betriebshöfen im neu konzipierten Betriebshof "An den Geiselwiesen“ kann eine straffe und zentrale Organisation erfolgen, dadurch wird die Vorhaltung von Maschinen, Geräten und Sonstigem flexibler und somit effizienter. Hauptamt Frankfurt, den 22.06.2004 10.21.9 Sch/Li ( 3 84 05/3 50 94 Ê 3 07 16 . 10-21-9.bdm@stadt-frankfurt.de An das Büro der Stadtverordnetenversammlung Abriss und Neubau des Sozialgebäudes auf dem Betriebshof Niddapark "An den Geiselwiesen“ in Frankfurt am Main - Praunheim Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 11.06.2004, M 110 Durch einen Übertragungsfehler ist eine Zahlenangabe in dem o.a. Vortrag M 110 nicht richtig dargestellt. Im Beschlusstext muss die Ziffer III.2 wie folgt lauten: "Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass der Mehrbedarf in Höhe von 165.000,00 € innerhalb der Produktgruppe 22.9, Sachkonto 940400 (Geförderte Maßnahmen im städtischen Grün - Komplementärmittel) gedeckt wird.“ Die Begründung, Teil D, Kosten, Ziff.1 ändert sich dadurch wie folgt: "1. Investitionsbedarf/Gesamt-Brutto 1.385.000,00 € Es sind durch den Verkaufserlös und Erhöhung des Ansatzes im Entwurf des Investitionsprogramms 2004 mithin 1.220.000,00 € für die Maßnahme aus- gewiesen.“ Wir bitten, die Damen und Herren der Stadtverordnetenversammlung in geeigneter Weise entsprechend zu informieren und das Versehen zu entschuldigen. In Vertretung (Wagenbach) Anlage 1_Kostende ckblatt (nichtöffentlich - ca. 46 KB) Anlage 2_Raumprogramm&nbs p; (ca. 56 KB) Anlage ;3_Baubeschreibung_Konzepterl (nichtöffentlich - ca. 38 KB) Anlage 4_Uebersic htsplan (nichtöffentlich - ca. 62 KB) Anlage 5_Gestal tungsplaene (nichtöffentlich - ca. 576 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 11. Juni 2004 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 15.07.2004 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme unter Berücksichtigung des Schreibens des Hauptamtes vom 21.06.2004)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP; FAG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und PDS (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, REP und PDS; FAG (= Enthaltung)