Veränderungssperre Nr. 128 im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 579 Ä - südlich Mainzer Landstraße/Westlich In der Schildwacht - 1. vereinfachte Änderung…
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Veränderungssperre Nr. 128 im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 579 Ä - südlich Mainzer Landstraße/Westlich In der Schildwacht - 1. vereinfachte Änderung hier: Satzungsbeschluss - § 16 (1) BauGB
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Zusammenfassung
Die Veränderungssperre Nr. 128 wird im Bereich des Bebauungsplans Nr. 579 Ä beschlossen, um die Planung für einen Fachmarktstandort zu sichern. Dies dient dem Schutz nahversorgungsrelevanter Angebote in der Umgebung und soll städtebauliche Entwicklungen, die den neuen Bebauungsplanzielen entgegenstehen könnten, verhindern.
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Neues zu Alte Falterstraße per E-MailBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
Die Veränderungssperre wird für das Gebiet zwischen der Mainzer Landstraße im Norden, In der Schildwacht im Osten, der Grünverbindung Lachenwies im Westen, der Ernst-Wiss-Straße sowie der südlichen und westlichen Grundstücksgrenze der Liegenschaft Flur 17 Flurstücksnummer 117/28 im Süden beschlossen. Die Abgrenzung entspricht damit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 579 Ä - Südlich Mainzer Landstraße / Westlich In der Schildwacht - 1. vereinfachte Änderung, welcher sich mit Aufstellungsbeschluss § 6823 vom 10.12.2020 im Aufstellungsverfahren befindet. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2018 sieht für den Ergänzungsstandort Mainzer Landstraße, der die Abgrenzung des Bereichs der Veränderungssperre Nr. 128 überlagert, eine Entwicklung als Fachmarktstandort ohne nahversorgungs- und zentrenrelevantem Sortiment vor. Dies soll vor allem dem Schutz nahversorgungsrelevanter Angebote im ebenfalls in Griesheim befindlichen zentralen Versorgungsbereich Alte Falterstraße und den dezentralen Versorgungsstandorten im angrenzenden Stadtteil Nied dienen. Zur Realisierung dieses Ziels wurde die Aufstellungsbeschluss-Änderung für den Bebauungsplan Nr. 579 Ä - Südlich Mainzer Landstraße/Westlich in der Schildwacht - 1. vereinfachte Änderung am 10.12.2020 beschlossen. Ziel und Zweck der Planung ist es, die Entwicklung zu einem zentrenverträglichen Fachmarktstandort planungsrechtlich vorzubereiten. Dies erfordert den Ausschluss der Zulässigkeit von zentrenrelevantem Einzelhandel in den Kerngebieten gemäß Frankfurter Sortimentsliste. Der Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 579 Ä und damit die Abgrenzung der Veränderungssperre Nr. 128 ist zudem im November 2016 in das Förderprogramm Stadtumbau Griesheim-Mitte aufgenommen worden. Im Rahmen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts wurde, korrespondierend zu den Zielen der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts, die Maßnahme 2.3 Entwicklung des Fachmarktzentrums "Südlich der Mainzer Landstraße" aufgenommen. Ziel der Maßnahme ist die langfristige Sicherung, Weiterentwicklung und Profilierung des Gewerbestandorts durch die Erarbeitung eines Konzepts zur Ansiedlung von Fachmärkten sowie die Schaffung eines langfristigen Angebots an nicht-zentenrelevanten Sortimenten. Auch um das Ziel der Stadtumbaumaßnahme umzusetzen, bedarf es der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 579. Ausgelöst durch plankonforme Baugesuche auf der Basis des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 579 besteht die Gefahr städtebaulicher Entwicklungen, die der planerischen Umsetzung der neuen Bebauungsplanziele entgegenstehen können. Der Beschluss der Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB wird somit zur Sicherung der veränderten planerischen Ziele für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 579 Ä erforderlich. Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Sie kann um ein Jahr verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für den Erlass der Veränderungssperre weiterhin vorliegen. Auf die Geltungsfrist ist der Zeitraum der Rückstellung eines Baugesuchs anzurechnen. Es ist absehbar, dass innerhalb der Laufzeit der Veränderungssperre der Bebauungsplan rechtsverbindlich werden kann, vorbehaltlich der Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung und der prinzipiellen Ergebnisoffenheit eines jeden Bebauungsplanverfahrens. Damit ist die beabsichtigte Planung mit der Veränderungssperre gesichert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. Juli 2021 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 8 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 26.10.2021 im OBR 6 angenommen.
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION; LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; GRÜNE, SPD, FDP und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; CDU, LINKE. und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme