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Veränderungssperre Nr. 128 im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 579 Ä - südlich Mainzer Landstraße/Westlich In der Schildwacht - 1. vereinfachte Änderung…

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Veränderungssperre Nr. 128 im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 579 Ä - südlich Mainzer Landstraße/Westlich In der Schildwacht - 1. vereinfachte Änderung hier: Satzungsbeschluss - § 16 (1) BauGB

Vorlagentyp: M
8 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Veränderungssperre Nr. 128 wird im Bereich des Bebauungsplans Nr. 579 Ä beschlossen, um die Planung für einen Fachmarktstandort zu sichern. Dies dient dem Schutz nahversorgungsrelevanter Angebote in der Umgebung und soll städtebauliche Entwicklungen, die den neuen Bebauungsplanzielen entgegenstehen könnten, verhindern.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Begründung

Die Veränderungssperre wird für das Gebiet zwischen der Mainzer Landstraße im Norden, In der Schildwacht im Osten, der Grünverbindung Lachenwies im Westen, der Ernst-Wiss-Straße sowie der südlichen und westlichen Grundstücksgrenze der Liegenschaft Flur 17 Flurstücksnummer 117/28 im Süden beschlossen. Die Abgrenzung entspricht damit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 579 Ä - Südlich Mainzer Landstraße / Westlich In der Schildwacht - 1. vereinfachte Änderung, welcher sich mit Aufstellungsbeschluss § 6823 vom 10.12.2020 im Aufstellungsverfahren befindet. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2018 sieht für den Ergänzungsstandort Mainzer Landstraße, der die Abgrenzung des Bereichs der Veränderungssperre Nr. 128 überlagert, eine Entwicklung als Fachmarktstandort ohne nahversorgungs- und zentrenrelevantem Sortiment vor. Dies soll vor allem dem Schutz nahversorgungsrelevanter Angebote im ebenfalls in Griesheim befindlichen zentralen Versorgungsbereich Alte Falterstraße und den dezentralen Versorgungsstandorten im angrenzenden Stadtteil Nied dienen. Zur Realisierung dieses Ziels wurde die Aufstellungsbeschluss-Änderung für den Bebauungsplan Nr. 579 Ä - Südlich Mainzer Landstraße/Westlich in der Schildwacht - 1. vereinfachte Änderung am 10.12.2020 beschlossen. Ziel und Zweck der Planung ist es, die Entwicklung zu einem zentrenverträglichen Fachmarktstandort planungsrechtlich vorzubereiten. Dies erfordert den Ausschluss der Zulässigkeit von zentrenrelevantem Einzelhandel in den Kerngebieten gemäß Frankfurter Sortimentsliste. Der Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 579 Ä und damit die Abgrenzung der Veränderungssperre Nr. 128 ist zudem im November 2016 in das Förderprogramm Stadtumbau Griesheim-Mitte aufgenommen worden. Im Rahmen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts wurde, korrespondierend zu den Zielen der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts, die Maßnahme 2.3 Entwicklung des Fachmarktzentrums "Südlich der Mainzer Landstraße" aufgenommen. Ziel der Maßnahme ist die langfristige Sicherung, Weiterentwicklung und Profilierung des Gewerbestandorts durch die Erarbeitung eines Konzepts zur Ansiedlung von Fachmärkten sowie die Schaffung eines langfristigen Angebots an nicht-zentenrelevanten Sortimenten. Auch um das Ziel der Stadtumbaumaßnahme umzusetzen, bedarf es der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 579. Ausgelöst durch plankonforme Baugesuche auf der Basis des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 579 besteht die Gefahr städtebaulicher Entwicklungen, die der planerischen Umsetzung der neuen Bebauungsplanziele entgegenstehen können. Der Beschluss der Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB wird somit zur Sicherung der veränderten planerischen Ziele für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 579 Ä erforderlich. Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Sie kann um ein Jahr verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für den Erlass der Veränderungssperre weiterhin vorliegen. Auf die Geltungsfrist ist der Zeitraum der Rückstellung eines Baugesuchs anzurechnen. Es ist absehbar, dass innerhalb der Laufzeit der Veränderungssperre der Bebauungsplan rechtsverbindlich werden kann, vorbehaltlich der Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung und der prinzipiellen Ergebnisoffenheit eines jeden Bebauungsplanverfahrens. Damit ist die beabsichtigte Planung mit der Veränderungssperre gesichert.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. Juli 2021 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 8 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 26.10.2021 im OBR 6 angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf8 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 1 · 07.09.2021
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung)

OBR 6
Sitzung 4 · 07.09.2021
TO I, TOP 44
Beraten
a) Die Vorlage M 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 1 · 09.09.2021
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Sonstige:
Linke (Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION; LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 1 · 14.09.2021
TO I, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage M 109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDULinkeAfDÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Sonstige:
Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)SPD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)FDP (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Volt (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; GRÜNE, SPD, FDP und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 4 · 21.09.2021
TO I, TOP 44
Angenommen
Der Vorlage M 109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
Gartenpartei
Sonstige:
CDU (Votum im Ältestenausschss)Linke (Votum im Ältestenausschss)BFF-BIG (Votum im Ältestenausschss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; CDU, LINKE. und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)

Ältestenausschusses
Sitzung 4 · 23.09.2021
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 6 · 23.09.2021
TO II, TOP 39
Angenommen
Der Vorlage M 109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen Gartenpartei (= Ablehnung)

OBR 6
Sitzung 5 · 26.10.2021
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 109 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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