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Kein Missbrauch des Rechtsweges Mieter dürfen nicht vor das Gericht gezerrt werden!

Vorlagentyp: K
22 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
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Inhalt

Anregung der KAV vom 08.02.2011, K 1

Betreff: Kein Missbrauch des Rechtsweges Mieter dürfen nicht vor das Gericht gezerrt werden! Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, er möge sich dafür einsetzen, dass die Wohnheim GmbH den Rechtsstreit mit den Mietern der Wohnhäuser "Im Heisenrath" umgehend einstellt bzw. zum Ruhen bringt und die von Mietern mehrfach und vergeblich erbetene Aussprache über diese Mietangelegenheit außergerichtlich aufnimmt.

Begründung: Die Wohnobjekte "Im Heisenrath" gehören der Wohnheim GmbH, einer Tochtergesellschaft des Konzerns ABG Frankfurt Holding. In den Häusern wohnen viele Familien mit Migrationshintergrund. Im Laufe des Sommers 2010 hat die Wohnheim GmbH ihre Mieter in den Wohnhäusern aufgefordert, die meist an Balkonen angebrachten Parabolantennen zu deinstallieren. 27 Parteien haben daraufhin Unterschriften gesammelt und die Hausverwaltung um eine Unterredung gebeten. Die Mieter haben dabei ausdrücklich den Rechtsanspruch des Vermieters auf die Entfernung der Antennen anerkannt und sich auch dazu bereit erklärt. Es sollte auf dem Wege der Verhandlungen auch nicht erreicht werden, die Demontage zu verhindern. Sie haben darauf hingewiesen, dass es sich bei den Betroffenen teilweise um sozialschwache Familien handelt, die nicht imstande sind, ohne weiteres auf einen Kabelanschluss mit den zusätzlich zu bezahlenden internationalen Kanälen umzusteigen. Es sollte im Wege eines Gespräches eine für beide Seiten akzeptable Lösung des Problems gefunden werden. Alle Bitten um eine Unterredung wurden seitens der Verwaltung ignoriert. Mietern, die sich telefonisch mit der Gesellschaft in Verbindung gesetzt haben, wurde vorgeworfen, die Mietergemeinschaft anzustacheln und gegen die Wohnheim GmbH aufzubringen. Es wurden mietrechtliche Konsequenzen bis hin zu Kündigungen angedroht. Daraufhin haben sich die Mieter Anfang Oktober 2010 an die Mitglieder der KAV gewandt und um Vermittlung gebeten. Das Schreiben der KAV vom 6.10.2010, in dem eine vermittelnde Rolle der KAV angeboten und um ein Gespräch gebeten wurde, ist ebenfalls ignoriert worden und unbeantwortet geblieben. Die Wohnheim GmbH hat damit deutlich gemacht, dass sie an einem Gespräch nicht interessiert ist. Sie hat darüber hinaus den sofortigen Rechtsweg eingeschlagen und Rechtsstreite in den Weg geleitet. Sozialschwache Familien, die in einer Mietangelegenheit um ein Gespräch bitten vor Erschöpfung außer- bzw. vorgerichtlicher Verhandlungen vor Gericht zu zerren und ihnen zusätzliche Kosten zu verursachen, ist ein klares Zeichen dafür, dass sich die Wohnheim GmbH um ihre soziale Aufgabe im Rahmen der Wohnpolitik der Stadt Frankfurt am Main gänzlich unbewusst ist. Hier ist dringend Handlungsbedarf gegeben, dass eine stadteigene Wohnungsbaugesellschaft ihre Mieter gebührend ihrer Fürsorgepflicht behandelt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Februar 2011Sie sind hier
    KK 1Kein Missbrauch des Rechtsweges Mieter dürfen nicht vor das Gericht gezerrt werden!
    KAV-Anregung
  2. 15. Juli 2011Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 832Kein Missbrauch des Rechtsweges Mieter dürfen nicht vor das Gericht gezerrt werden!Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

KAnregung der KAV

Ein Vorschlag der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV). Er wird in den zuständigen Ausschüssen behandelt und kann übernommen, abgelehnt oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen werden.

  1. 1KAV bringt Anregung ein
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3ggf. Prüfung durch den Magistrat

Frist: 3 Monate bei Überweisung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 6
Sitzung 1 · 03.05.2011
TO I, TOP 63
Zur Kenntnis
Die Vorlage K 1 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 1 · 17.05.2011
TO I, TOP 49
Erledigt
Die Vorlage K 1 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeBunteFDPFreie Wähler
Sonstige:
NPD (Ablehnung)REP (Ablehnung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und Bunte (= Annahme) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD und REP (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 2 · 19.05.2011
TO II, TOP 34
Erledigt
Die Vorlage K 1 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeBunteFDPFreie WählerNPDREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und Bunte (= Annahme) sowie FDP, FREIE WÄHLER, NPD und REP (= Ablehnung)

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