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Kein Missbrauch des Rechtsweges Mieter dürfen nicht vor das Gericht gezerrt werden!

Vorlagentyp: STMagistrat
22 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2011, ST 832

Betreff: Kein Missbrauch des Rechtsweges Mieter dürfen nicht vor das Gericht gezerrt werden! Der Magistrat hat sich mit der Geschäftsführung der ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH - nachfolgend ABG FH genannt - in Verbindung gesetzt und um Aufklärung gebeten. Die Wohnungsbaugesellschaften der ABG FH hatten in der Vergangenheit im Einzelfall ihren Mieterinnen und Mietern die Genehmigung zur Montage einer Parabolantenne erteilt, damit der Empfang von ausreichend vielen ausländischen Programme möglicht wird. Eine solche Genehmigung wurde stets mit der Maßgabe verbunden, dass sie widerrufen wird, sobald es möglich ist, dass ausreichend viele ausländische Programme auch ohne Parabolantenne empfangen werden können. Nach Auffassung der ABG FH sind die an den Wohnhäusern und Balkonen angebrachten Parabolantennen durchaus kritisch zu betrachten, denn sie tragen einen nicht unerheblichen Anteil zur Stigmatisierung von Wohngebieten bei. Der ABG-Konzern modernisiert seit geraumer Zeit sukzessive die Breitbandkabelanschlüsse in seinem Wohnungsbestand. Damit wird eine Vielzahl ausländischer Programme auch über den Breitbandkabelanschluss verfügbar. Nach durchgeführter Modernisierung werden die bereits angesprochenen Genehmigungen widerrufen und die betreffenden Mieterinnen und Mieter aufgefordert, die ihrerseits angebrachten Parabolantennen wieder zu entfernen. Genauso wurde in der Siedlung Im Heisenrath verfahren. Dort besteht also keine Ungleichbehandlung zu Bewohnern in anderen Siedlungen der ABG FH. Das praktizierte Standard-Vorgehen stellt auch keine Form eines gerichtlichen Vorgehens bzw. Rechtsstreits dar. Nach Kenntnis des ABG FH erfreuen sich viele Bewohnerinnen und Bewohner in den Siedlungen darüber, dass die Modernisierungsmaßnahme mit dem anschließenden Rückbau von Parabolantennen einen Beitrag dazu leisten kann, etwaige Vorbehalte abzubauen. In der Sitzung des SHP (Selbsthilfeprojekt Heisenrath), die am 02.11.2010 stattfand und an der auch eine Sozialbetreuerin der WOHNHEIM GmbH teilnahm, wurde das Thema Parabolantennen behandelt. Es wurde mitgeteilt, dass einzelne Mietparteien mit der Demontage nicht einverstanden seien und eine Mieterversammlung wünschten. Hierzu sollten noch Themen offiziell gesammelt und sodann der WOHNHEIM GmbH, in diesem Fall der Leitung des Service Centers 3, mitgeteilt werden. Ein entsprechendes Schreiben oder aber weiterführende Informationen sind dort jedoch noch nicht eingetroffen. Die WOHNHEIM GmbH bestätigt zudem, dass ein Schreiben der KAV vom 06.10.2010 vorliegt, das den Vorschlag enthält, über die Maßnahme ein Gespräch zu führen. Die Geschäftsführung der WOHNHEIM GmbH hatte daraufhin mehrfach, leider aber vergeblich versucht, mit dem Vorsitzenden der KAV in Kontakt zu treten. Die WOHNHEIM GmbH steht aber selbstverständlich für weitere Gespräche zur Klärung in der Sache und eine möglichst einvernehmliche Lösung nach wie vor bereit.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Februar 2011KK 1Kein Missbrauch des Rechtsweges Mieter dürfen nicht vor das Gericht gezerrt werden!KAV-Anregung
  2. 15. Juli 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 Wochen
    STST 832Kein Missbrauch des Rechtsweges Mieter dürfen nicht vor das Gericht gezerrt werden!
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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