Die Stadtverordneten werden heute einen Fördertopf für Balkon-Solarpanels in Wohnungen der Stadt beziehungsweise der stä
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Zusammenfassung
Die Stadtverordneten planen die Einführung eines Fördertopfes für Balkon-Solarpanels, um die Nutzung erneuerbarer Energien in städtischen Wohnungen zu fördern. Ziel ist es, die ABG dazu zu bewegen, ihre ablehnende Haltung gegenüber der Installation solcher Panels aufzugeben und die Mieter*innen bei der Umsetzung der Energiewende zu unterstützen.
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Im Hilgenfeld — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 23.10.2026.
- Anstehende Bebauung im Hilgenfeld23.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Förderung des sozialen Zusammenlebens im Stadtteil sowie der klimaneutralen Stadt für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte21.09.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Bebauung im Hilgenfeld umsetzen13.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Im Hilgenfeld per E-MailFrage an den Magistrat
Die Stadtverordneten werden heute einen Fördertopf für Balkon-Solarpanels in Wohnungen der Stadt beziehungsweise der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG beschließen. Zugleich gibt es mehrere Fälle, bei denen die ABG ihren Mieter*innen eine solche Installation verweigert und bei Zuwiderhandlung Anzeige erstattet. Ein solcher Fall wird demnächst vor Gericht verhandelt. Unter dem Titel "Ausgebremst beim Klimaschutz" hat das hr-Fernsehen breit über das Thema berichtet.
Ich frage den Magistrat:
Wie wird der Magistrat sicherstellen, dass die ABG ihre ablehnende Haltung gegen Balkon-Solarpanels aufgibt und im Gegenteil ihre Mieter*innen bei den Investitionen für die Energiewende unterstützt?
Antwort des Magistrats
Gemäß der Hessischen Bauordnung sind Solaranlagen in, an sowie auf Dach- und Außenwandflächen, außer an Hochhäusern, grundsätzlich genehmigungsfrei. Dies betrifft den weitaus größten Teil des Stadtgebietes. Lediglich im Geltungsbereich der städtischen Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen ist aus Gründen des Schutzes der städtebaulichen Gestalt eine Genehmigung nach der jeweiligen Satzung erforderlich. Das bedeutet jedoch nicht, dass Solaranlagen dort immer unzulässig sind und versagt werden müssten. Hier ist vielmehr stets im Rahmen einer Einzelfallprüfung über die beantragte Anlage zu entscheiden.
Die ABG Frankfurt Holding GmbH, ABG, hat bei den ihr bekannten Anträgen zu Balkon-Solar-Panels den Einzelfall geprüft und erst dann abgelehnt. Durch die Installation von Balkon-Solar-Panels werden die hochgedämmten Fassaden durchdrungen, sofern keine Möglichkeit der Einspeisung auf dem Balkon besteht. Weitere Vorgabe für eine Installation wäre das sichere Anbringen an den Balkon in Bezug auf die Statik und Verkehrssicherheit der Balkongeländer.
Die ABG installiert seit Jahren auf ihren Dachflächen Photovoltaikanlagen.
Der Magistrat ist zu Klimaschutzthemen im Austausch mit der Wohnungsbaugesellschaft und die ABG leistet ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele. Im Hilgenfeld errichtet die ABG ein weitestgehend klimaneutrales Quartier. Mit dem Energie-Plus Haus in der Speicherstraße erprobt die ABG seit 2015 zukunftsweisendes Wohnen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 2. Juni 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.