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Seit Juli 2012 ist der Schulsport an der Hellerhofschule stark eingeschränkt. Ein Wasserschaden und ein anschließender B

Vorlagentyp: F
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Frage vom 25.01.2013, F 750 Seit Juli 2012 ist der Schulsport an der Hellerhofschule stark eingeschränkt. Ein Wasserschaden und ein anschließender Brand machten die Turnhalle für den Schulsport bis heute unnutzbar. Der Unterricht muss teilweise auf die umliegenden Schulen verteilt werden, was deutliche Einschränkungen mit sich bringt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wie erklärt der Magistrat, wieso noch immer keine Planungsvorlage vorliegt und die Turnhalle der Hellerhofschule nach wie vor nicht nutzbar ist?

Antwort des Magistrats: Im Rahmen des Konjunkturprogramm II wurde die Hellerhofschule von Juni 2010 bis Dezember 2011 umgebaut und erweitert sowie die nicht normgerechte Einfeld-Turnhalle abgerissen und als normgerechte 2-Feld-Turnhalle neu gebaut. Der Unterricht der Hellerhofschule wurde von Mai 2010 bis Dezember 2011 in eine Pavillonanlage in der Stephensonstraße ausgelagert. Der Schulsportunterricht der Hellerhofschule findet seitdem ununterbrochen an der nächstliegenden Paul-Hindemith-Schule statt. Die beiden genannten Schäden ereigneten sich vor der Fertigstellung der Turnhalle. Für den Schulsportunterricht entstanden keine weiteren Einschränkungen. Die Fertigstellung der Turnhalle war für das Frühjahr 2012 geplant. Noch vor der Inbetriebnahme ereignete sich vom 07.03.2012 auf den 08.03.2012 ein Wasserschaden in der unteren Turnhalle, der starke Schäden am Sportboden sowie den Sockelbereichen der Umkleiden und Sanitärräume verursachte. Ein Sachverständiger des Institut für Fußboden- und Holztechnik in Straubing wurde zur Schadensermittlung beauftragt. Im entsprechenden Gutachten vom 20.04.2012 wurde empfohlen aufgrund weiter zur erwartender Folgeschäden den Sportboden vollständig zu erneuern. Diese Arbeiten konnten wegen fehlenden Schuldbekenntnisses des Verursachers aus rechtlichen Gründen zunächst nicht durchgeführt werden. Am 12.07.2012 brach im Bereich der Notausgangstür der unteren Turnhalle ein Brand aus. Die Brandursache konnte nicht geklärt werden. Der Brand beschädigte Boden, Wand, Decke und Fassade im Bereich der Notausgangstür stark. Der Ruß setzte sich in allen Bereichen, auch in der oberen Turnhalle ab. Nach Vorliegen des ersten Sachstandsberichts vom 18.07.2012 wurde mit der Brandsanierung begonnen. Die Schadstoffsanierung wurde zwischenzeitlich abgeschlossen, zu entfernende Einbauten wurden entfernt. Im Dezember 2012 wurde hinsichtlich des Wasserschadens eine Klärung mit dem Schadensverursacher erreicht. Die Wiederherstellung aller geschädigten Bereiche soll zum Schuljahresbeginn 2013/14 fertiggestellt sein. Antragstellende Person(en): Stadtv. Stefan Freiherr von Wangenheim

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 25. Januar 2013 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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