Racial Profiling ist eine bestehende Realität. Ich frage den Magistrat: Hat die Stadt Frankfurt Maßnahmen, Racial Pro
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Frage vom 24.08.2017, F 747 Racial Profiling ist eine bestehende Realität.
Ich frage den Magistrat: Hat die Stadt Frankfurt Maßnahmen, Racial Profiling entgegenzutreten, und falls j a, welche?
Antwort des Magistrats: Der Ausdruck "Racial Profiling" entstammt der us-amerikanischen Kriminalistik. Gegenstand dieses Begriffes ist die Vornahme von Personenkontrollen, Ermittlungen und Überwachungen, die auf der Grundlage des physischen Erscheinungsbildes - Rasse, ethnische Merkmale aber auch Religion oder nationale Herkunft - des Betroffenen basieren. Vielfach werden in diesem Zusammenhang auch die Begriffe des "ethnischen Profiling" beziehungsweise des "rassistischen Profiling" gebraucht. Während in den USA oder Großbritannien "Racial Profiling" verboten ist, besteht in Deutschland keine explizite gesetzliche Regelung. Dabei ist grundsätzlich zu beachten, dass das Kategorisieren - "Profiling" - von Menschen zu Gruppenkategorien, wie zum Beispiel Geschlecht, Alter, Ethnie, Subkultur et cetera, auch für die Polizei eine Arbeitsmethode darstellt, um Ermittlungen und polizeiliche Maßnahmen zu systematisieren und zu konkretisieren. Die Profile basieren dann auf objektiven Fakten, die eine statistische Nachweisbarkeit aufweisen. Sie bilden demnach einen sachlichen Grund, um eine Person zum Beispiel zur Fahndung auszuschreiben und können damit auch Kategorien enthalten, die unter den Begriff "Racial Profiling" zu subsumieren wären. Anlass für Kritik besteht hierzulande immer dann, wenn "Racial Profiling" in diskriminierender Art und Weise vorkommt. Dies wird den Sicherheitskräften dann vorgeworfen, wenn Personenkontrollen vorgenommen werden, obwohl die kontrollierte Person keinen Anlass für die Kontrolle gegeben hat und die Kontrolle allein aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes vorgenommen wird. Über beratende Tätigkeit - zum Beispiel der Sicherheitsbehörden - sowie über Gremienarbeit in Vertretungsorganen der Gebietskörperschaften oder politische Äußerungen der jeweiligen Vertreter/innen der Stadtpolitik hinaus, hat die Stadt Frankfurt am Main keine Möglichkeiten der Praxis von Landes- oder Bundesbehörden entgegenzutreten. Um eine solche Praxis im Bereich der Stadtpolizei auszuschließen - sowie in anderen Stellen, wie zum Beispiel dem Fahrkartenprüfdienst der VGF - hat das Amt für multikulturelle Angelegenheiten mit dem Ordnungsamt und der VGF bereits entsprechende Schulungen durchgeführt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Merve Ayyildiz
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. August 2017Sie sind hierFF 747Racial Profiling ist eine bestehende Realität. Ich frage den Magistrat: Hat die Stadt Frankfurt Maßnahmen, Racial ProFragestunde-Frage
- 20. März 2019AA 468Verdachtsunabhängige Kontrollen und Polizei nach § 18 Absatz 2 Nr. 1 HSOG - „Gefährliche Orte“ in Frankfurt?STVV-Anfrage · LINKE.
- 14. Juni 2019Antwort des Magistrats · nach 94 WochenBB 216Verdachtsunabhängige Kontrollen und Polizei nach § 18 Absatz 2 Nr. 1 HSOG - „Gefährliche Orte“ in Frankfurt?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet