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In der Flörsheimer Straße 10 im Frankfurter Gallus wurde rückwirkend zum 01.01.2017 die Grundsteuer erhöht und auf die M

Vorlagentyp: F
Beantwortet
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Zusammenfassung

Die Grundsteuer für die Flörsheimer Straße 10 wurde rückwirkend zum 01.01.2017 um fast 800 Prozent erhöht, was viele Bewohner*innen, insbesondere Senior*innen, finanziell belastet. Der Magistrat wird um Informationen gebeten, wie diese Erhöhung zustande kam und welche Unterstützung für die betroffenen Mieter*innen geplant ist.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Flörsheimer Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.

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Frage an den Magistrat

In der Flörsheimer Straße 10 im Frankfurter Gallus wurde rückwirkend zum 01.01.2017 die Grundsteuer erhöht und auf die Mieter*innen umgelegt. Bisher wurden 3.114,60 Euro jährlich über die Betriebskostenabrechnung verlangt. Die neue Festsetzung beläuft sich auf 27.528,12 Euro jährlich. Das bedeutet eine massive Steigerung um fast 800 Prozent und ist für viele Bewohner*innen der Wohnanlage, darunter zahlreiche Senior*innen, nicht bezahlbar.

Ich frage den Magistrat:

Wie kommt die Erhöhung der Grundsteuer um fast 800 Prozent zustande, und was gedenkt der Magistrat zu unternehmen, um die Bewohner*innen der Flörsheimer Straße 10 finanziell zu unterstützen?

Antwort des Magistrats

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner-Gölbasi,

sehr geehrter Herr Stadtverordneter Yilmaz,

meine Damen und Herren!

Der Magistrat darf in Verwaltungsverfahren über das Festsetzen und Erheben der Grundsteuer zur Wahrung des Steuergeheimnisses keine Daten der Besteuerung offenlegen. Auskünfte über veranlagte Grundstücke werden grundsätzlich nur den Grundsteuerpflichtigen und dem bevollmächtigten Personenkreis erteilt.

Beim Festsetzen der Grundsteuer ist der Magistrat vor dem Hintergrund einer gleichmäßigen Besteuerung aller Grundstücke zudem zwingend an die Grundlagenbescheide der Hessischen Steuerverwaltung gebunden.

Die Grundsteuer gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten und darf nach zivilem Mietrecht auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden, wenn sie entsprechend mietvertraglich vereinbart wurde. Bei Transferleistungsempfängerinnen und -empfängern - SGB II, SGB XII, AsylbLG - wird sie zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit als Bedarf der Kosten für die Unterkunft berücksichtigt. Zu anderen Mieterinnen und Mietern kann keine Aussage getroffen werden. Letztendlich ist die wirtschaftliche Mehrbelastung der einzelnen Mieterinnen und Mieter vom Umlageschlüssel abhängig.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 24. März 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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