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Im Februar wurden im Marbachweg Parkplätze bei Sanierung des Radweges entfernt, ohne den Ortsbeirat 9 zu beteiligen oder

Vorlagentyp: F
Beantwortet
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Zusammenfassung

Die Frage thematisiert die Vorgehensweise des Mobilitätsdezernates bei der Entfernung von Parkplätzen im Marbachweg ohne Beteiligung des Ortsbeirates. Es wird eine Verbesserung der Kommunikation zwischen Dezernat und Ortsbeirat gefordert, um die Mitbestimmung der Bürger vor Ort zu stärken.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Frage an den Magistrat

Im Februar wurden im Marbachweg Parkplätze bei Sanierung des Radweges entfernt, ohne den Ortsbeirat 9 zu beteiligen oder vorher zu informieren. In der März-Sitzung des Ortsbeirats 1 wurden Pläne zur Sperrung der Ost-Zeil als alternativlos vorgestellt und die Maßnahmen zur Berliner Straße gar nicht angesprochen, diese erfuhren Ortsbeiratsmitglieder am folgenden Tag aus der Pressemitteilung des Dezernats. Das Mobilitätsdezernat scheint zuerst Maßnahmen ohne Rücksprache mit dem zuständigen Ortsbeirat zu planen und in einem späteren Schritt wird die Presse und dann der Ortsbeirat lediglich "informiert" .

Ich frage den Magistrat:

Hält der Magistrat die Vorgehensweise des Mobilitätsdezernates für sinnvoll und wenn ja, warum leistet sich die Stadt dann überhaupt noch das Gremium der Ortsbeiräte?

Antwort des Magistrats

Eine transparente und umfassende Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit ist für eine demokratische Gesellschaft enorm wichtig. Diesen Grundsatz zu leben, ist der Anspruch von Dezernat und städtischer Verwaltung.

Im konkreten Fall, dem Marbachweg, war mit der Sanierung des Radstreifens sowie des angrenzenden Parkstreifens eine neue straßenverkehrliche Rechtslage entstanden, die schnelles Handeln von Seiten des Dezernats und der städtischen Ämter erforderte. Am 27. Januar wurde der Ortsvorsteher durch das Dezernat XII per E-Mail über die Maßnahme informiert.

Dass die Kommunikation mit Anwohnerschaft und Ortsbeirat in Sachen Marbachweg nicht optimal gelaufen ist, hat das Dezernat bei einem Vor-Ort-Termin am 10. März 2022 bereits eingeräumt. Ziel ist es, künftig besser miteinander in den Austausch zu gehen. Ortsbeiräte sind für eine Stadt von der Größe Frankfurts eine wichtige Institution. Denn die Mitglieder der Ortsbeiräte tragen nicht nur zur politischen Meinungsbildung bei, sondern sind wichtige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Menschen vor Ort.

Sie kennen "ihre Bezirke" sehr gut und sind wichtige Impuls- und Ratgeber, um das Leben in der Stadt zu verbessern. Aus der Vergangenheit gibt es viele Beispiele einer erfolgreichen Zusammenarbeit von Dezernat, Ortsbeiräten und Verwaltung. Vor diesem Hintergrund gibt es für Dezernat und Verwaltung keinen Anlass, die Existenz der Ortsbeiräte in Frage zu stellen.

Gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte sind diese entscheidungsbefugt für Verkehrsberuhigungs- und Verkehrsführungsmaßnahmen in den von der Stadtverordnetenversammlung den Ortsbeiräten dafür ausgewiesenen Zonen, Tempo 30-Zonen, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters als allgemeine Ordnungsbehörde fallen.

Der Marbachweg ist eine Grundnetzstraße und fällt somit nicht in die Zuständigkeit des Ortsbeirates. Außerdem handelte es sich bei der Wegnahme der Parkplätze nicht um eine Verkehrsberuhigungs- oder Verkehrsführungsmaßnahme, sondern um eine Maßnahme der Verkehrssicherheit - Unterbindung von Dooring-Unfällen. Die Anordnung solcher Maßnahmen obliegt alleine der Straßenverkehrsbehörde. Eine Beteiligungspflicht der Ortsbeiräte dazu gibt es nicht.

Der Auslöser zur Einrichtung von Radverkehrsanlagen auf der Berliner Straße, nämlich der Umbau der Haltestelle Börneplatz für den T40-Wagen, wurde in der Sitzung des Ortsbeirates am 15.03.2022 vorgestellt. Es wurde auch kommuniziert, dass im Vorgriff darauf in der gesamten Berliner Straße im Zusammenhang mit anstehenden Fahrbahnerneuerungsmaßnahmen heute fehlende Radverkehrsanlagen eingerichtet werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 24. März 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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