In Frankfurt werden zahlreiche fest installierte Videoüberwachungsanlagen der Landes- und Bundespolizei sowie der Stadt
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Zusammenfassung
In Frankfurt werden Videoüberwachungsanlagen betrieben, die regelmäßig auf ihre Betriebsvoraussetzungen überprüft werden müssen. Der Magistrat wird gefragt, an welchen Standorten diese Anlagen aktuell installiert sind und wann die letzte Überprüfung stattfand.
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Taunusstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.
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Neues zu Taunusstraße per E-MailFrage an den Magistrat
In Frankfurt werden zahlreiche fest installierte Videoüberwachungsanlagen der Landes- und Bundespolizei sowie der Stadt Frankfurt betrieben. Gemäß § 14 Absatz 3 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, HSOG, sind fest installierte Anlagen alle zwei Jahre daraufhin zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für ihren Betrieb weiterhin vorliegen. Ich frage den Magistrat: An welchen genauen Standorten in Frankfurt werden aktuell fest installierte Videoüberwachungsanlagen im Sinne des HSOG betrieben, und zu welchem Datum wurde die jeweilige Anlage zuletzt auf das Vorhandensein ihrer Betriebsvoraussetzung überprüft?
Antwort des Magistrats
Aktuell werden Bildübertragungssysteme an der Hauptwache, der Konstablerwache, im Bereich Kaiserstraße/Moselstraße sowie am Bahnhofsvorplatz eingesetzt.
Die Stadtverordnetenversammlung, § 2244, hat am 01.02.2018 beschlossen, dass die vorhandenen Anlagen fest installierter Bildübertragungssysteme an den bisherigen Standorten Konstablerwache, Bahnhofsvorplatz, Kaiserstraße/Moselstraße einer Modernisierung unterzogen werden. Nach umfassender Prüfung wurden gemäß den Vorschlägen der Landespolizei weitere Standorte im Bahnhofsviertel - Taunusstraße - und die Hauptwache für die Ausrüstung mit Videoanlagen vorgesehen. Grundlage dafür sind die Gefahreneinschätzungen der Sicherheitsbehörden.
Die Maßnahmen befinden sich zurzeit noch in der Umsetzung. Die Einschätzung der Sicherheitsbehörden zu den Maßnahmen ist unverändert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. Januar 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.