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Der Paul-Arnsberg-Platz im Ostend wurde zwar neu gestaltet, jedoch sind viele Anwohner*innen mit den Nutzungsmöglichkeit

Vorlagentyp: F
Beantwortet
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Neues zu Paul-Arnsberg-Platz per E-Mail

Inhalt

Frage vom 09.12.2016, F 348 Der Paul-Arnsberg-Platz im Ostend wurde zwar neu gestaltet, jedoch sind viele Anwohner*innen mit den Nutzungsmöglichkeiten und der Aufenthaltsqualität unzufrieden. Sie würden gerne Ideen und Verbesserungsvorschläge erarbeiten.

Ich frage den Magistrat: Gibt es rechtliche Gründe, die die Veränderungen oder Gestaltungsmöglichkeiten auf dem Paul-Arnsberg-Platz einschränken, und wenn ja, welche?

Antwort des Magistrats: Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 592 vom 07.03.2006 ist der Paul-Arnsberg-Platz als "Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung - Quartiersplatz" festgesetzt. Die Herstellung des Paul-Arnsberg-Platzes wurde im Rahmen des Sanierungsverfahrens Ostendstraße unter Einsatz von Sanierungsförderungsmitteln des Bundes und Landes Hessen finanziert. Hieraus resultiert eine Zweckbindungsfrist bis zum Jahr 2030. Am 21.06.2005 wurde der Paul-Arnsberg-Platz eingeweiht und der erste Markttag durchgeführt. Im April 2006 wurde der Wochenmarkt wegen zu geringer Nachfrage eingestellt. Seit dieser Zeit wird an der Gestaltung "nachgebessert". 2007 wurden Pflanzkübel aufgestellt, 2009 fünf weitere Bäume gepflanzt, 2011 die Stele zum Gedenken an Paul Arnsberg und 2012 ein Bücherschrank aufgestellt, 2014 Schachtische installiert und 2015 letztlich der Brunnen an der Südspitze des Platzes eingeweiht. Seit dem 12.06.2015 wurde auch ein erneuter Versuch unternommen, den Wochenmarkt wieder zu etablieren. Weitere Veränderung oder Umgestaltungen sind grundsätzlich möglich. Die öffentliche Nutzung des Platzes für das Quartier muss jedoch bestehen bleiben. Anregungen zur Belebung des Quartiers können in den derzeit laufenden Prozess zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept eingebracht werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin Kliehm

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 9. Dezember 2016 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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