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Bei den Demonstrationen zum 1. Mai kam es zu Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei. In der Presse

Vorlagentyp: F
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Zusammenfassung

Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat auf die Auseinandersetzungen während der Demonstrationen am 1. Mai reagiert und betont, dass Gewalt in jeglicher Form abzulehnen ist. Die Polizei musste die Versammlung aufgrund von aggressivem Verhalten und gewalttätigen Übergriffen auf ihre Kräfte auflösen. Der Magistrat plant, die Sicherheit der Einsatzkräfte zu gewährleisten und Gewalt gegen den Rechtsstaat konsequent zu verfolgen.

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Frage an den Magistrat

Bei den Demonstrationen zum

  1. Mai kam es zu Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei. In der Presse war von gegenseitigen Schuldzuweisungen zwischen beiden Seiten die Rede. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Welche Erkenntnisse über das Demonstrationsgeschehen liegen dem Magistrat vor?

Antwort des Magistrats

Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main lehnt Gewalt jeglicher Art ab. Weder darf sie Mittel und Zweck zur Durchsetzung politischer Ziele sein, noch darf sie von staatlicher Seite in ungerechtfertigter Weise ausgeübt werden. In einem achtungsvollen und rücksichtnehmenden Miteinander hat Gewalt keinen Platz. Gewalt fördert ein gefährliches gesellschaftliches Auseinanderdriften und gefährdet den Zusammenhalt der Menschen in unserem Land. Bei der Versammlungsbehörde des Ordnungsamtes war für den

  1. Mai eine Versammlung mit Aufzug lediglich mit rund 500 Teilnehmenden angemeldet worden. Diese Angaben wurden auch in einem Kooperationsgespräch mit der anmeldenden Person bestätigt. Wie der Pressemeldung der Landespolizei vom
  2. Mai zu entnehmen ist, startete die Versammlung tituliert mit "Tag der Wut" am
  3. Mai, um 18:45 Uhr, dagegen mit über 2.000 Teilnehmenden vom Opernplatz in Richtung Saalbau Gallus. Bereits zu Beginn der Versammlung herrschte eine aggressive Grundstimmung gegenüber den eingesetzten Polizeikräften. Kurz nach Beginn der Versammlung entlud sich diese, indem mehrfach Böller und Rauchtöpfe gezündet und auf Polizeikräfte geworfen wurden. Einem Einsatzbeamten wurde mit einer Fahnenstange auf den Helm geschlagen. Zudem wurde mehrfach versucht, Einsatzkräften mit Fahnenstangen gezielt unter die Helm-Visiere zu stoßen. Erhebliche Verletzungen, die dabei entstehen können, wurden somit von den Angreifern billigend in Kauf genommen. Selbstverständlich ist auch das Abbrennen von Gegenständen jeglicher Art sowie von pyrotechnischen Gegenständen bei Versammlungen verboten. Die Landespolizei stoppte die Versammlung mit der Aufforderung, das Abbrennen von Pyrotechnik und die körperlichen Angriffe auf Polizeikräfte zu unterlassen. Das Einsatzkonzept der Landespolizei sah unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor, bei Störungen gegen konkrete Störerinnen und Störer vorzugehen, das Grundrecht der Versammlungsfreiheit jedoch so lange wie möglich zu gewährleisten. Der Versammlungszug setzte sich fort. Kurz vor Erreichen des Abschlusskundgebungsortes am Saalbau Gallus kam es erneut zum Einsatz von Pyrotechnik auf Seiten der Versammlungsteilnehmenden. Am Ort der Abschlusskundgebung wurden dann Flaschen, Steine und Pyrotechnik auf Polizeikräfte geworfen. Um die Lage zu deeskalieren, zog sich die Polizei zurück, was hartnäckiges Nachsetzen und weitere Angriffe aus der Versammlung heraus zur Folge hatte. Aufgrund des durchgängig unfriedlichen Verlaufs, löste die Polizei die Versammlung um 20:35 Uhr auf. Etwa 200 Personen widersetzten sich der Aufforderung der Landespolizei, die Örtlichkeit nach der Versammlungsauflösung zu verlassen. Zur Räumung forderte die Landespolizei zwei Wasserwerfer an, wobei einer kurzzeitig zum Einsatz kam. Es wurden insgesamt 51 Personen kontrolliert, 17 Strafanzeigen gestellt und die Landespolizei nahm vorübergehend 15 Personen fest. 13 Polizeibeamte wurden verletzt und diverse Einsatzgegenstände beschädigt. Unter den Versammlungsteilnehmenden meldete die Polizei zwei Verletzte, die an Ort und Stelle medizinische Erstversorgung erhielten. Die in sozialen Medien aufgekommene Behauptung eines Schädelbasisbruchs bei einem der verletzten Versammlungsteilnehmenden bestätigte sich laut Polizeiangaben nicht. Der Magistrat bewertet die grundsätzlich ablehnende und teils verachtende Grundeinstellung von großen Teilen der Versammlungsteilnehmenden gegenüber Sicherheitskräften als inakzeptabel. Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die für Recht und Gesetz zum Wohl der Gesellschaft eintreten, mit verbaler und körperlicher Gewalt zu begegnen, ist ein Zeichen von Respektlosigkeit und gesellschaftlicher Verrohung. Dieses Klima des mangelnden Respekts und Verachtung zeigt sich leider auch immer häufiger in der täglichen Arbeit von Landespolizei, Stadtpolizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten. Zuletzt am vergangenen Wochenende wurden Bedienstete des Polizeipräsidiums bei zwei Einsätzen körperlich angegriffen. Auch Stadtpolizei und Branddirektion berichten über aggressives und gewalttätiges Verhalten gegenüber Personal und Fahrzeugen bei ihren Einsätzen. Bei Rettungsdiensteinsätzen ein ähnliches Bild. Ein bundesweiter Vergleich bestätigt dieses negative Phänomen. Sicherheitskräfte und Rettungsdienste verdienen für ihre Einsätze unter Einbringung ihrer eigenen Gesundheit und ihres Lebens für die Gesellschaft unsere Anerkennung und absoluten Respekt. Sie dürfen niemals Ziel von Menschen sein, die auf die Spaltung unserer Gesellschaft hinwirken. Der Magistrat wird alles in seiner Macht Stehende unternehmen, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in diesen wichtigen Aufgabenbereichen Zuspruch, Unterstützung und Schutz zu gewährleisten. Menschen, die unseren Rechtsstaat und seine freiheitlich demokratische Grundordnung mit Gewalt jeglicher Art ablehnen, müssen mit der vollen Härte des Gesetzes zur Rechenschaft gezogen werden. Dies gilt selbstverständlich auch im Falle unverhältnismäßiger und nicht gerechtfertigter Gewaltanwendung durch den Staat. Mögliche Übergriffe von Polizeikräften bei Versammlungen und Demonstrationszügen müssen daher ebenfalls lückenlos aufgeklärt werden. Der Magistrat weist abschließend auf ein positives Beispiel hin. Am
  4. Mai fand auch eine Versammlung des DGB Deutschen Gewerkschaftsbundes mit bis zu 3.000 Personen unter dem Motto "Solidarität ist Zukunft" statt, die durchweg friedlich und anmeldungskonform verlaufen ist - der Austausch zwischen den Anmeldern, Teilnehmenden und der Landespolizei funktionierte vorbildlich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

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FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 12. Mai 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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