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Beschäftigte der städtischen Wohnungsgesellschaft ABG berichten, dass es kaum Möglichkeiten gibt, im Homeoffice zu arbei

Vorlagentyp: F
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Zusammenfassung

Die Frage bezieht sich auf die Möglichkeiten des Homeoffice für städtische Beschäftigte und deren Tochtergesellschaften während der Pandemie. Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Anzahl der im Homeoffice arbeitenden Beschäftigten zu erhöhen und deren Gesundheit zu schützen.

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Frage an den Magistrat

Beschäftigte der städtischen Wohnungsgesellschaft ABG berichten, dass es kaum Möglichkeiten gibt, im Homeoffice zu arbeiten. Anderen Unternehmen der gleichen Branche von vergleichbarer Größe ist diese Umstellung im Jahr 2020 möglich gewesen. Deshalb frage ich den Magistrat: Wie viele städtische Beschäftigte und Beschäftigte städtischer Tochter- und Beteiligungsgesellschaften arbeiten zurzeit im Homeoffice, und was gedenkt der Magistrat in Anbetracht der Pandemielage zu tun, um endlich Abhilfe zu schaffen und die Gesundheit der Beschäftigten schützen?

Antwort des Magistrats

Seit Beginn der Pandemie im März 2020 haben nach einer Auswertung des städtischen Arbeitszeiterfassungssystems rund 6.100 Mitarbeitende Homeoffice in Anspruch genommen. In dem städtischen Arbeitszeiterfassungssystem, AZE, sind rund 13.000 Mitarbeitende der städtischen Ämter und Betriebe registriert. Hierunter fallen auch Berufsgruppen, die von der Art des Aufgabengebietes kein Homeoffice ausüben können wie zum Beispiel Mitarbeitende im Publikumsverkehr in Bürgerämtern, im Jugend- und Sozialamt und im Amt für Wohnungswesen sowie Erzieherinnen, Erzieher, Tierpflegerinnen und Tierpfleger im Zoo, Garten- und Friedhofspersonal, Mitarbeitende der Stadtentwässerung, der Verkehrsüberwachung sowie des Straßenbaus. Um den Anteil an Homeoffice zu erhöhen, hat der Verwaltungsstab am 21.01.2021 beschlossen, coronabedingt ein Maximum an "Homeoffice" umsetzen. Mit Rundmail vom 22.01.2021 wurden alle Ämter und Betriebe aufgefordert, dies umzusetzen, sowie auf die aktuell vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassenen Corona-Arbeitsschutzverordnung hingewiesen. Insbesondere wurden die Ämter und Betriebe auf die Verpflichtung aufmerksam gemacht, Mitarbeitende im Falle von Büroarbeit und vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese zu Hause auszuüben. Es ist somit Aufgabe der Führungskräfte, proaktiv Mitarbeitende dahingehend anzusprechen, Arbeiten zu Hause wahrzunehmen. Voraussetzung ist auch hierfür, dass die Tätigkeit dafür geeignet ist. Aufgrund des erneuten Aufrufs ist davon auszugehen, dass sich die Anzahl der Mitarbeitenden im Homeoffice in der Stadtverwaltung erhöhen wird. Für die Mitarbeitenden, deren Tätigkeiten nicht von zu Hause ausgeübt werden können, wurden bereits zu Beginn der Corona-Pandemie umfangreiche Arbeitsschutzmaßnahmen in den Ämtern und Betrieben umgehend ergriffen und für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung erstellt. Dazu gehören beispielsweise das Aufstellen von Sichtschutzwänden insbesondere im Publikumsverkehr und das Tragen von FFP2-Masken, wenn dies tätigkeitsbedingt erforderlich ist. Eine Abfrage der städtischen Mehrheitsgesellschaften ergab folgende Rückmeldungen: ABG Die ABG Frankfurt Holding ist ein Immobilienkonzern, bei dem bei weitem nicht alle Beschäftigte mobil arbeiten können. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Parkhausbetriebsgesellschaft, der SAALBAU, Bauleiter auf Baustellen, Kundenservice haben Dienstleistungen vor Ort zu erbringen, die nicht über einen mobilen Arbeitsplatz dargestellt werden können. Denjenigen, deren Arbeitsplatz überwiegend digital ausgestattet ist, wurde bereits im Jahr 2020 mobiles Arbeiten ermöglicht. Dies betraf circa 100 Beschäftigte. Auch in der aktuellen Situation wird dies ähnlich umgesetzt in Anlehnung an den Entwurf der Bundesregierung zur Corona-Arbeitsschutzverordnung. Dort ist ausgeführt, dass dann Homeoffice anzubieten ist, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Insofern wird auf die vorherigen Ausführungen verwiesen. Darüber hinaus ist die Datensicherheit zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass bei einem Wohnungsbauunternehmen höchst sensible Mieterdaten verarbeitet werden, die einem erhöhten Schutz nach DSGVO unterliegen. Über private Endgeräte ist dieser Schutz nicht umfassend gewährt. Im Übrigen hält die ABG Frankfurt Holding die gesetzlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz auch in der Pandemie selbstverständlich ein. Alte Oper Frankfurt Die Alte Oper Frankfurt, AOF, hat seit dem 13.03.2020 für alle Beschäftigten Working@Home angeordnet. Das Betreten der AOF ist auf Ausnahmefälle zu beschränken, in denen die Erledigung von nicht aufschiebbaren, betriebsnotwendigen Vorgängen das Betreten des Hauses beziehungsweise der Räumlichkeiten des Arbeitsplatzes erforderlich macht. Abgesehen davon ist sämtliche Kommunikation und Zusammenarbeit via E-Mails, Telefonaten, Telefon- oder Videokonferenzen zu führen. Die technischen Voraussetzungen für Working@Home werden allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglicht, Nutzung Laptops der Alten Oper. BäderBetriebe Der BäderBetriebe Frankfurt GmbH ist es innerhalb kürzester Zeit, im Benehmen mit dem Betriebsrat, gelungen, die Rahmenbedingungen für Homeoffice-Tätigkeiten der Belegschaft abzustimmen. Insofern existiert keine Problemlage. Städtische Bühnen Zunächst ist zu beachten, dass die allermeisten Arbeitsplätze im Bereich der Städtischen Bühnen Frankfurt, SBF, unmittelbar in das Produktionsgeschehen des Theaterprogramms eingebunden sind. Derzeit befindet sich mehr als dreiviertel der Beschäftigten in Kurzarbeit. Die Proben von Oper und Schauspiel Frankfurt finden, unter Einschränkung durch die zu beachtenden COVID-19-Hygienebestimmungen, bisher auch während der Pandemie statt. Hier wird, neben der Kurzarbeit, auch kreativ mit Heimarbeit umgegangen: So findet das Einstudieren der Künstlerinnen und Künstler zum Großteil in Heimarbeit statt. In den produzierenden Gewerken wie Maskenbildnerei oder den Kostümwerkstätten wird ebenfalls versucht, Heimarbeit anzubieten. In den Dekorationswerkstätten und in der Bühnen- bzw. Veranstaltungstechnik ist Homeoffice nicht möglich. Aus den wenigen administrativ geprägten Bereichen, zum Beispiel Verwaltung, künstlerische Betriebsbüros, befinden sich einige Beschäftigte überwiegend in Kurzarbeit, andere arbeiten bereits seit längerer Zeit, das heißt schon vor Beginn der Pandemie, ganz oder teilweise im Homeoffice. Die Ausweitung von Heimarbeitsplätzen wird grundsätzlich angestrebt. Die SBF stellt die Geräte grundsätzlich in ausreichender Zahl zur Verfügung, es kann allerdings zu zeitlich begrenzten Lieferengpässen kommen. Die Arbeit im Homeoffice mit privaten Endgeräten ist bei der SBF nicht erlaubt, da man die Sicherheit der Daten auf den Servern der SBF nicht garantieren kann. DomRömer Die DomRömer GmbH hat aktuell acht Beschäftigte, davon wurde sechs die Möglichkeit des Homeoffice angeboten. Für die beiden Beschäftigten im Bereich der Haustechnik ergibt sich diese Möglichkeit aufgrund der Tätigkeit direkt vor Ort auf dem Areal nicht. Die Einrichtung solcher Arbeitsplätze wird durch einen externen IT-Dienstleister übernommen und betreut. Dieser stellt die Ausstattung zur Verfügung und ist für die Gewährleistung der Datensicherheit zuständig. FES Die FES GmbH und ihre Tochtergesellschaften haben bereits zu Beginn der Pandemie mit unterschiedlichsten Maßnahmen zum Gesundheitsschutz auf die Gefährdung für die Kolleginnen und Kollegen reagiert. Seit März 2020 tagt mindestens zweimal wöchentlich ein Krisenstab und initiiert anhand der Gefährdungslage entsprechende Gegenmaßnahmen. Für die Bereiche der Büroarbeitsplätze wurden folgende Maßnahmen initiiert und umgesetzt.

  1. Entzerrung der Arbeitszeiten, Zeitfenster 06:00 bis 22:00 Uhr.
  2. Besetzung aller Büroräume mit maximal einer Person.
  3. Maskenpflicht innerhalb aller Gebäude.
  4. Maskenpflicht in Büroräumen, wenn eine zweite Person temporär den Raum betritt.
  5. Digitales Besucherbuch zur Nachverfolgung von Kontakten.
  6. Einführung von Microsoft Teams als Kommunikations- und Arbeitsplattform für digitale Zusammenarbeit.
  7. Mobiles Arbeiten. Die IT der FES Gruppe hat rechtzeitig auf die neue Herausforderung reagiert und die technischen Rahmenbedingungen für mobiles - ortsungebundenes - Arbeiten geschaffen. Stand heute gibt es Lizenzen für den Remote-Zugriff für 550 IT-Nutzer. Aktuell haben 490 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Zugang zum mobilen Arbeiten beantragt und erhalten. Beschäftigte der FES-Gruppe können ihre Arbeit von zu Hause sowohl mit privaten Endgeräten als auch mit FES-IT-Equipment durchführen. Auf Basis des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 19.01.2021 hat die Geschäftsführung nochmals alle Führungskräfte angewiesen, die Anwesenheit ihres Büro-Personals auf das absolut notwendige Mindestmaß zu reduzieren und die Möglichkeit des mobilen Arbeitens maximal zu nutzen. Die Umsetzung dieser Weisung ist für jeden Beschäftigten auf einem Formular zu dokumentieren. Alle Beschäftigten mit Büroarbeitsplätzen haben ein Angebot erhalten, ganz oder teilweise ihre Arbeit außerhalb der Büroräume zu erbringen. HFM Bei der HFM sowie bei den Hafen- und Marktbetrieben sind die Möglichkeiten für Homeoffice während der Corona-Pandemiephase erheblich ausgeweitet worden. Alle 89 Beschäftigten der HFM und des Eigenbetriebs haben derzeit die Möglichkeit nach Ermessen und Absprache mit der jeweiligen Führungskraft ihre zugewiesenen Arbeiten tageweise im Homeoffice zu erledigen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind technisch zu diesem Zweck von der HFM mit Smartphones, Apple/Samsung, und Laptops/Desktop-PCs für die Arbeit von zu Hause ausgestattet worden und wurden bei individuellem Bedarf im Umgang mit den Geräten HFM-intern geschult. Zur Aufrechterhaltung aller Arbeitsprozesse, die eine Präsenzpflicht zwingend erfordern, zum Beispiel (Wochen-) Marktaufsicht, Hafenordnungsdienst, Lokrangierführer Hafenbahn), wurde unter strenger Beachtung der Corona-Hygieneregeln, AHA+L+A, ein rotierendes Wechselschichtsystem implementiert, das das Risiko einer potentiellen Corona-Infektion unter den Beschäftigten minimieren soll. KBE Dem Geschäftsführer der Kulturgesellschaft Bergen-Enkheim mbH steht als derzeit einzigem Mitarbeiter im ersten Stockwerk der Verwaltungsstelle in Bergen, Marktstraße 30, ein großräumiges Büro zur Verfügung. Dieses ermöglicht ihm auch, unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen und Hygienevorschriften, einen Gast zu einer Besprechung zu empfangen. Insoweit besteht in seinem Fall kein Bedarf an einer Homeoffice-Lösung. Um einer klaren Trennung von Privatleben und Arbeitsplatz willen, zieht er die Arbeit in der Verwaltungsstelle einer Arbeit im Homeoffice deutlich vor. Nichtsdestotrotz übt er einen Teil seiner Arbeit von zu Hause aus. Dies hat aber andere Gründe wie zum Beispiel die ihm dort zur Verfügung stehenden Grafik- und Gestaltungprogramme. Auch ein Teil seiner Öffentlichkeitsarbeit wie die Betreuung des Twitter-Accounts der Kulturgesellschaft (@KulturBE) oder Uploads auf den YouTube-Kanal der Kulturgesellschaft, Kulturkanal Bergen-Enkheim, erfolgt aus pragmatischen Gründen zum Teil von zu Hause aus. Er hat keinen Bedarf an einem zusätzlichen mobilen Endgerät. Messe Die Messe Frankfurt hat bereits ab April 2020 entsprechend der Restriktionen für die Infektionsbekämpfung reagiert und Beschäftigte aus dem Homeoffice heraus arbeiten lassen. Auf dem Gelände anwesend waren immer nur diejenigen, die zum technischen oder organisatorischen Betrieb des Geländes oder der Vorbereitung von Veranstaltungen zwingend präsent sein mussten. Dabei handelte es sich stets um eine kleine Minderheit der Belegschaft. Zudem befindet sich eine große Anzahl der Beschäftigten sowieso in Kurzarbeit und ist dementsprechend nicht anwesend. Die aktuelle Zahl der auf dem Gelände Arbeitenden bewegt sich in der Größenordnung von circa 40 Personen von einer Belegschaft von mehr als 1.
  8. Die Anwesenheit ist nunmehr dem Betrieb des Impfzentrums sowie von technischen Anlagen geschuldet; Aufgaben, die zum Teil auf rechtsverbindlichen Sicherheitsauflagen basieren, die nicht aus dem Homeoffice heraus bearbeitet werden können oder dürfen. Technische Limitierungen zur Erbringung der Aufgaben im Homeoffice liegen nicht vor. Mousonturm Alle Beschäftigten der Künstlerhaus Mousonturm Frankfurt am Main GmbH wurden technisch für mobiles Arbeiten ausgestattet, soweit es ihre Tätigkeitsbereiche zulassen. Alle Beschäftigten sind zum mobilen Arbeiten aufgefordert. Bei notwendiger Präsenzarbeit wird darauf geachtet, Mehrfachbelegungen von Büros zu vermeiden. Generell wird auf Abstandsregeln und Maskenpflicht geachtet sowie regelmäßig gelüftet. Der Arbeitgeber stellt FFP2-Masken zur Verfügung. Sportpark Stadion Die Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH, SSF, orientiert sich in der Pandemie an der Dienstanweisung zum Schutz der städtischen Beschäftigten vor Infektionen durch das neuartige Corona-Virus SARS-CoV-2, COVID-19. In allen Arbeitsbereichen, in denen ein Arbeiten von zu Hause möglich ist, wird das Homeoffice durch Bereitstellen dienstlicher Notebooks ermöglicht. Leider ist Homeoffice nicht in allen Arbeitsbereichen möglich, zum Beispiel im Facility Management der von der SSF betreuten Sportanlagen. Insgesamt können rund 45 Prozent der Arbeitsplätze vom Homeoffice Gebrauch machen. In den Bereichen, in denen Homeoffice nicht möglich ist, werden andere geeignete Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten getroffen, zum Beispiel durch Bereitstellen von Mundschutz oder das Reduzieren von dienstlichen Kontakten. TCF Bereits am Anfang der COVID-19-Pandemie wurden bei der Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main, TCF, massiv in die technische Ausstattung investiert und die Beschäftigten mit entsprechenden Endgeräten ausgestattet. Somit wurde von Anfang an weitestgehend in der gesamten TCF die Arbeit außerhalb sowie im Homeoffice ermöglicht, ohne dabei auf eigene Endgeräte zurückgreifen zu müssen. Für Bereiche, für die kein Homeoffice möglich ist, da dies ihr Tätigkeitsfeld nicht zulässt, wie zum Beispiel die Touristischen Informationen, wurde Kurzarbeit angeordnet. traffiQ Von 105 traffiQ Beschäftigten sind aktuell 80 mit der technischen Möglichkeit zum Arbeiten im Homeoffice ausgestattet. Soweit es die Arbeitsinhalte zulassen, werden die wenigen weiteren Beschäftigten bis Ende des Monats noch Equipment beziehungsweise erforderliche Lizenzen erhalten. Für Qualitätstester oder im Verkauf sowie beim internen Service ist ein Arbeiten nur sehr bedingt von auswärts möglich. Aktuell arbeiten circa 75 Prozent der Belegschaft ganz oder zeitweise im Homeoffice. VGF Durch die Corona-Pandemie wurde im Frühjahr 2020 der kurzfristige Wechsel eines Großteils der Verwaltung der VGF in das mobile Arbeiten notwendig. Die technischen und organisatorischen Voraussetzungen hierfür wurden damals kurzfristig umgesetzt. Insbesondere wurde die Anzahl an Lizenzen für bestehende Lösungen zur Einwahl in das Unternehmensnetzwerk zeitnah aufgestockt. Mittlerweile stehen circa 1.000 Lizenzen zur Einwahl per Citrix-Receiver, auch über private Endgeräte verfügbar, sowie circa 500 Lizenzen für den VPN-Zugang zur Verfügung. Letzterer bietet auch im mobilen Arbeiten die identischen Funktionen wie am Netzwerkanschluss in einer VGF-Liegenschaft. Die Einführung der ersten Phase von Microsoft 365 zum 06.04.2020 mit der konzernweiten Implementierung der Kommunikationssoftware MS Teams brachte außerdem die notwendige Entlastung für den einfachen, schnellen, informativen, ortsunabhängigen und endgeräteunabhängigen Austausch per Chat, (Video-)Telefonie oder Online-Besprechungen. Dadurch kann auch in der aktuellen Situation der erforderliche Austausch sowohl in kleinen als auch großen Gruppen mit Ton und Bild erfolgen und somit jeglicher Informationsaustausch, der zuvor in Präsenzbesprechungen stattfand, trotz der räumlichen Trennung, durchgeführt werden. Neben den hervorragenden IT-technischen Grundlagen konnten mithilfe von Regelungen, was benutze ich wann, Kommunikationskultur, Empfehlungen und Tipps, VGF-interne Ansprechpartner bei Fragen, zum Umgang mit digitalen Kommunikationsformaten ein hohes Maß an Handlungssicherheit erreicht werden. Die Beschäftigten der VGF konnten sich somit schnell an die neue Kommunikationskultur gewöhnen und diese unmittelbar für die eigenen fachlichen Zwecke nutzen. Wirtschaftsförderung Die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH hat seit Beginn der Pandemie und des ersten Lockdowns im März 2020 vielfältige Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten ergriffen. Bereits im ersten Lockdown sowie nunmehr wiederholt seit November 2020 ist es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möglich, im Homeoffice zu arbeiten. Die Beschäftigten nehmen dies in unterschiedlichem Umfang und unter Berücksichtigung der eigenen Bedürfnisse sowie der Art der genutzten Verkehrsmittel bei den Arbeitswegen in Anspruch. Etwa drei Viertel der Belegschaft sind aktuell mit firmeneigenen mobilen PCs, Notebooks und Surface-Tablets, ausgestattet und nutzen diese im Homeoffice. Darüber hinaus ist die Nutzung eigener, privater Endgeräte im Homeoffice gestattet. Zudem sind etwa 80 Prozent der Belegschaft mit firmeneigenen Mobiltelefonen ausgestattet. Die Ausstattung sämtlicher Beschäftigter mit firmeneigenen Mobiltelefonen und mobilen PCs ist im Wirtschaftsplan 2021 geplant und soll im ersten Quartal 2021 abgeschlossen werden. Die Stadt Frankfurt am Main wird darauf hinwirken, dass auch in den städtischen Beteiligungsgesellschaften die notwendigen Maßnahmen für ein Maximum an Homeoffice getroffen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. Januar 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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