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Zum Jahreswechsel 2020/2021 galten in Frankfurt ausgedehnte Beschränkungen, was das Zünden von Feuerwerk und Böllern ang

Vorlagentyp: F
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Zusammenfassung

Der Magistrat bewertet die Folgen des Böller- und Feuerwerksverbots zu Silvester 2020/2021 als positiv in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit, Sauberkeit sowie Umwelt- und Tierschutz. Es wird eine erhebliche Reduzierung der Einsätze von Feuerwehr und Rettungsdiensten festgestellt. Zukünftige Beschränkungen für Silvester 2021/2022 hängen von der Pandemieentwicklung ab.

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Frage an den Magistrat

Zum Jahreswechsel 2020/2021 galten in Frankfurt ausgedehnte Beschränkungen, was das Zünden von Feuerwerk und Böllern anging. Aus der Presse ist zu entnehmen, dass Feuerwehr und Rettungsdienste in der Silvesternacht zu deutlich weniger Einsätzen ausrücken mussten, auch lagen die gemessenen Feinstaubwerte deutlich unter denen der Vorjahre. Auch Tierschutzverbände begrüßten die Maßnahmen. Ich frage den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat die Folgen des Böller- und Feuerwerkverbots zu Silvester 2020 in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit, Sauberkeit sowie Umwelt- und Tierschutz, und plant der Magistrat ausgehend von dieser Bewertung ähnliche Beschränkungen für den 31.12.2021?

Antwort des Magistrats

Stadtrat Markus Frank: Herr Vorsteher, meine sehr verehrten Damen und Herren, lieber Herr Wehnemann! In einer gemeinsamen Bewertung der städtischen Ämter mit der Landespolizei kommt der Magistrat zu dem Ergebnis, dass die Folgen des Böller- und Feuerwerksverbotes zu Silvester aufgrund der Corona-Pandemie grundsätzlich positiv zu sehen sind. Aus Sicht unserer Stadtpolizei verlief der Jahreswechsel 2020 zu 2021 ohne besondere Vorkommnisse. Die Feuerwerksverbotszonen wurden größtenteils beachtet, und es wurde sich an die Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt am Main gehalten. Bei dem Stichwort Stadtpolizei möchte ich die Chance nutzen und nicht nur diesen stark arbeits- und einsatzbelasteten Teams, sondern allen involvierten Kräften der Rettungsdienste, unserer Polizei und Feuerwehr herzlich danken, die wegen des gefährlichen Virus und der aktuellen Mutanten seit nunmehr über einem Jahr sehr viel leisten und geleistet haben. Gerade unsere Stadtpolizei kommt neben den zu absolvierenden Einsätzen und den vielen Kontrollen im Rahmen der Corona-Pandemie auf mindestens 26 weitere Aufgabengebiete, und das an allervorderster Front, die abzuleisten sind. Diesen Kräften gebührt unser aller Respekt und herzlicher Dank an dieser Stelle. Lieber Herr Wehnemann, jetzt weiter zu Ihrer Silvesterfrage. Auch aus Sicht des Polizeipräsidiums verlief der Jahreswechsel 2020 zu 2021 außergewöhnlich ruhig. Es wurden im Vergleich zu den Vorjahren nur vereinzelt Straftaten beziehungsweise Verstöße gegen die Corona-Vorschriften festgestellt. Wenig Personenaufkommen im Stadtgebiet, keine Anreisen von Personen aus dem Umland, ganz wenige Menschen, die sich nicht ordentlich verhalten haben. Insgesamt ein sehr besonnenes Verhalten in der Pandemiezeit der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger sorgte insgesamt in der Silvesternacht für einen weitgehend friedlichen Jahreswechsel. Im Hinblick auf Brand- und Rettungsdiensteinsätze wird der Jahreswechsel ebenfalls sehr positiv bewertet, da die getroffenen Verbote und Beschränkungen auch in diesem Bereich zu einer erheblichen Reduzierung der Einsatzzahlen geführt haben. In Zahlen stellt sich die Silvesternacht 2020/2021 im Zeitraum von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr am nächsten Tag wie folgt dar: Im letzten Jahr gab es 152 Brände und in diesem Jahr nur 30, das entspricht einem Wert von nur 20 Prozent aus dem Vorjahr. Also massiv weniger, bei 80 Prozent weniger Einsätzen. Bei den Rettungsdiensteinsätzen verhält es sich von 291 Einsätzen 2019 zu 134 Einsätzen 2020, das sind nur 46 Prozent, also über 50 Prozent weniger Einsätze. Mit Blick auf die Vorjahre löst das in der Regel flächige private Silvesterfeuerwerk im gesamten Stadtgebiet in den Silvesternächten erfahrungsgemäß eine sehr hohe Belastung auch mit Feinstaub aus. Wegen des Feuerwerks in der Silvesternacht startet das neue Jahr an vielen Messstationen meist direkt mit einem Überschreitungstag. Das ist ja regelmäßig so gewesen. Die Feinstaubkonzentrationen steigen extrem stark an. In der Regel beschränken sich diese hohen Werte auf die ersten ein bis zwei Stunden des neuen Jahres, danach fallen die Konzentrationen der Nacht und am Morgen wieder ab, doch beim Jahreswechsel 2020 auf 2021 war alles anders. Wegen des Verbots öffentlicher Feuerwerke und des Verbots von Verkauf von Feuerwerkskörpern im Zuge der Maßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurde im Stadtgebiet wesentlich weniger geböllert, daraus resultierend kam es an den offiziellen Luftmessstationen des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie auch zu keiner nennenswerten Erhöhung der Belastung. Das nasskalte Schmuddelwetter in der Silvesternacht führte zusätzlich dazu, dass sich die freigesetzten Feinstaubwerte nicht anreichern konnten. Im Ergebnis war die Luft nicht nur in Frankfurt, sondern auch an allen hessischen Messstationen so sauber wie selten an einem

  1. Januar. An keiner einzigen Messstation wurde die kritische Schwelle von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter im Tagesmittel überschritten. In der Silvesternacht 2019 auf 2020 hingegen wurden im Vergleich dazu an drei Viertel aller Messstationen die 50 Mikrogramm pro Kubikmeter überschritten, teils bis zu Maximalwerten von über 150 Mikrogramm. Das Wetter beeinflusst dieses Verhalten sehr stark, wie ein Vergleich zum Jahreswechsel 2018 deutlich macht. Damals gab es, dank ausreichender Regenfälle und heftiger Winde, ebenfalls keine Überschreitung der Messwerte zu vermelden, obwohl es für Feuerwerk keine Einschränkungen gab. Dieses Beispiel stellt allerdings eine Ausnahme dar, zeigt aber ganz deutlich, dass es eben viel mehr auch auf das Wetter ankommt. Der Magistrat bewertet die Auswirkungen des Böller- und Feuerwerksverbot zu Silvester im Hinblick auf Sicherheit, Sauberkeit, Umwelt und Tierschutz grundsätzlich sehr positiv. Ob sich ähnliche Beschränkungen für das Jahr 2021/2022 für den Jahreswechsel durchsetzen lassen, hängt von der Entwicklung der Pandemie und einer juristischen Bewertung ab, die dann natürlich rechtzeitig erfolgen wird. Das waren die Ausführungen zu der Frage. Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit!

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. Januar 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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