Der gerade Streckenabschnitt vom Kreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße bis zur Berner Straße verleitet Auto
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Zusammenfassung
Die Verkehrssituation auf dem Streckenabschnitt der Homburger Landstraße soll durch Geschwindigkeitskontrollen verbessert werden, um die Sicherheit der Anwohner zu erhöhen und Lärmbelastungen zu reduzieren. Der Magistrat sieht jedoch keine Möglichkeit, die Höchstgeschwindigkeit zu senken, da dies die Verkehrsabwicklung beeinträchtigen würde.
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Berner Straße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Bebauungsplan Nr. 859 Ä – Gewerbegebiet an der Berner Straße – 1. vereinfachte Änderung – hier: Aufstellungsbeschluss – § 2 (1) BauGB21.09.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Sanierung der Berner Straße im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach27.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Planungsunterlagen zum geplanten Kreisel Homburger Landstraße - Berner Straße23.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Berner Straße per E-MailFrage an den Magistrat
Der gerade Streckenabschnitt vom Kreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße bis zur Berner Straße verleitet Autofahrer immer wieder zu einer drastischen Überschreitung der innerörtlichen Geschwindigkeitsbegrenzung. Hinzu kommt, dass der Streckenabschnitt vermehrt auch als Rennstrecke genutzt wird, was eine zusätzliche Lärmbelastung sowie Gefahrenpotenzial für die dortigen Anwohner bedeutet. Ich frage den Magistrat: Welche möglichen Maßnahmen zieht der Magistrat in Betracht, um die Verkehrssituation zu verbessern?
Antwort des Magistrats
Es handelt sich bei dem genannten Abschnitt der Homburger Landstraße, mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde, um eine Grundnetzstraße, auf der überörtlicher und innerstädtischer Durchgangs- und Wirtschaftsverkehr sowie der Öffentliche Personennahverkehr abgewickelt wird. Diese Geschwindigkeit ist erforderlich, um eine reibungslose Abwicklung dieser Verkehre zu gewährleisten und kann daher nicht auf 30 Kilometern pro Stunde reduziert werden. In weniger bedeutenden Straßen, und selbstverständlich in Wohngebieten, ist die Geschwindigkeit bereits heute auf 30 Kilometern pro Stunde oder weniger, zum Beispiel in Verkehrsberuhigten Bereichen, reduziert. Bei dem Übertreten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit handelt es sich um das absichtliche Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer, dem mit verkehrsrechtlichen Mitteln leider nicht abgeholfen werden kann. In den letzten Tagen wurden an bezeichneter Örtlichkeit - Homburger Landstraße zwischen Deuil-La-Barre-Straße und Berner Straße - Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt, die Ergebnisse rechtfertigen weitere Kontrollen. Die Kontrollen werden jedoch nur sporadisch erfolgen können, da gemäß eines ministeriellen Erlasses Geschwindigkeitskontrollen priorisiert an Unfallschwerpunkten, besonders schutzwürdige Örtlichkeiten wie Bushaltestellen, besonders schutzwürdige Zonen wie Nahbereiche von Kindergärten oder Tempo-30-Zonen durchgeführt werden sollen. Der Bereich erfüllt keines dieser besonders priorisierten Kriterien.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. September 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.