Der Presse war zu entnehmen, dass die Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Frankfurt Fahrverbote innerhalb des Anla
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Luftreinhalteplan für Frankfurt am Main sieht Maßnahmen vor, um die Mobilität zu erhalten und Emissionen zu senken, um drohende Fahrverbote zu verhindern. Dazu gehören unter anderem die Anschaffung von E-Bussen, die Einrichtung von Busspuren und die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h innerhalb des Anlagenrings.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Platz der Republik — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Gehweg und Bushaltestelle vor der Mainzer Landstraße 88 nutzbar machen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Umgestaltung der Düsseldorfer Straße inklusive der Haltestelle „Platz der Republik“ hier: Mehrkosten für Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 5 HOAI17.04.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Fragen zu aggressivem und organisiertem Betteln27.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Platz der Republik per E-MailFrage an den Magistrat
Der Presse war zu entnehmen, dass die Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Frankfurt Fahrverbote innerhalb des Anlagenrings und auf wichtigen Verkehrsachsen vorsieht, wenn die Grenzwerte in 2021 überschritten werden. Ich frage den Magistrat: Welche Maßnahmen werden in den kommenden Monaten ergriffen, um die Mobilität in Frankfurt zu erhalten und Emissionen zu senken und damit drohende Fahrverbote zu verhindern?
Antwort des Magistrats
Das Hessische Umweltministerium startete am 29.09.2020 die Öffentlichkeitsbeteiligung zur zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Frankfurt am Main. Der Luftreinhalteplanentwurf und seine Maßnahmen können eingesehen werden unter: https://umwelt.hessen.de/umwelt-natur/luft-laerm-licht/luftreinhalteplanung. Außerdem liegt der Planentwurf bis zum 28.10.2020 im Stadtplanungsamt aus. Bis zum 11.11.2020 nimmt das Hessische Umweltministerium Stellungnahmen und Einwendungen zu den Maßnahmen des Luftreinhalteplans entgegen, poststelle@umwelt.hessen.de, Stichwort "Luftreinhalteplanentwurf Frankfurt am Main". Der Luftreinhalteplan sieht die folgenden städtischen Maßnahmenpakete vor: Parkgebührensatzung und Parkraumbewirtschaftung, Teilnachrüstung der Busflotte, Verlagerung abgasarmer Busse in die Innenstadt, Anschaffung von E-Bussen, Einrichtung von Busspuren und Radverkehrsanlagen, Austausch von kommunalen Fahrzeugen, ÖPNV-Erweiterungsmaßnahmen, Digitalisierung des Verkehrs, kostenfreies Jobticket, Elektromobilitätskonzept sowie die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 40 km/h innerhalb des Anlagenrings. Der Planentwurf sieht zusätzlich Fahrverbote für ältere Diesel- und Benzinfahrzeuge vor. Gemäß Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10.12.2019 sind Fahrverbote dort verhältnismäßig, wo übrige Maßnahmen nicht ausreichend wirksam sind. Nach Ansicht des Gerichts sind Fahrverbote ab einer Konzentration in Höhe von 41 μg/m3 zu untersuchen und festzusetzen. Auf Basis von Modellrechnungen des Landes Hessen wird die Anordnung von Verkehrsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge bis einschließlich der Abgasnorm Euro 5/V sowie für Benziner bis einschließlich der Abgasnorm Euro 2 auf folgenden, hochbelasteten Bereichen und Abschnitten zur Einhaltung des Grenzwerts für erforderlich gehalten: - Zonal innerhalb des Anlagenrings - Streckenbezogen in Höchst - Königsteiner Straße, Gotenstraße und weitere im südlichen Anschluss - sowie auf folgenden Straßenabschnitten: Am Erlenbruch, Mainzer Landstraße -zwischen Platz der Republik und Taunusanlage - sowie Gutleutstraße - zwischen Mainluststraße und Untermainanlage - "Theatertunnel". Die Fahrverbote treten frühestens Mitte 2021 in Kraft. Die geänderte Verkehrsbelastung resultierend aus der Corona-Krise findet Berücksichtigung, indem vor Veranlassung von Fahrverboten Stickstoffdioxid-Messungen von Passivsammlern ausgewertet werden. So wird die Entwicklung der Stickstoffdioxidbelastung an den vorhandenen und zusätzlich installierten Messstellen als gleitender Jahresmittelwert im 2. Quartal 2021 betrachtet und als Auslösekriterium für die Realisierung von Fahrverboten herangezogen. Ebenso wie bei Einführung der Umweltzone 2008 werden auch diese Maßnahmen - einschließlich Fahrverbote - nicht dazu führen, dass "die Mobilität in Frankfurt" zum Erliegen käme. Letztlich geht die Fragestellung angesichts des Urteilstenors des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes fehl, da die Zielsetzung staatlichen Handelns in diesem Fall zuerst dem Schutz der Gesundheit der Frankfurterinnen und Frankfurter verpflichtet zu sein hat. Alle hierzu notwendigen Maßnahmen zu ergreifen war dem Land Hessen und mittelbar der Stadt Frankfurt am Main aufgetragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. September 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.