„Ist ein Hochhaus schräg gegenüber der Alten Oper nicht ein schräges Angebot?“ Aus der Presse ist zu entnehmen, dass es
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Zusammenfassung
Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat auf eine Anfrage bezüglich des geplanten Hochhauses am Opernplatz geantwortet. Es wird betont, dass die Entscheidung über das Planungsrecht nicht vom Magistrat, sondern von der Stadtverordnetenversammlung getroffen wird und dass eine umfassende Prüfung der Standortbedingungen notwendig ist, bevor eine Hochhausbebauung in Betracht gezogen werden kann.
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Opernplatz — 16 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Fußgängerbereich an der Liesel-Christ-Anlage wirksam vor illegalem Parken schützen19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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- Außengastronomie in Frankfurt: Duldung der bestehenden Anlagen bis zum Frühjahr/Sommer 2027 und Schaffung praktikabler Regelungen ab Herbst/Winter 202718.08.2026 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Opernplatz per E-MailFrage an den Magistrat
Ist ein Hochhaus schräg gegenüber der Alten Oper nicht ein schräges Angebot? Aus der Presse ist zu entnehmen, dass es ein Angebot vom Planungsdezernenten Mike Josef an die Signa Holding gibt, dass das leer stehende 50er-Jahre-Haus am Opernplatz/Neue Mainzer Straße anstatt wie geplant durch ein achtstöckiges Gebäude durch ein Hochhaus ersetzt werden kann. Ich frage den Magistrat: Warum hält der Magistrat es für sinnvoll, dass an diesem für ein Hochhaus absolut ungünstigen Standort auf diese Weise Planungsrecht ausgesprochen wird?
Antwort des Magistrats
Planungsrecht wird nicht durch den Magistrat ausgesprochen. Es unterliegt dem Votum der Stadtverordnetenversammlung. Unabhängig davon lässt sich nicht einfach und ohne Grundlagen und Leitlinien beantworten, welche Standorte für Hochhäuser sinnvoll und günstig sind. Anders als hier suggeriert, sprechen wir im Letter of Intent von einer ersten Überprüfung des Standorts. Zwischen einer ersten Überprüfung des Planungsrechts liegen demokratisch legitimierte Prozesse. Aus diesem Grund ist es in Frankfurt üblich, die Standorte raumwirksamer Hochhäuser im Rahmen von städtebaulichen Studien, durch die Stadtverordnetenversammlung zu beschließenden Rahmenkonzepten, Wettbewerben und Bebauungsplanverfahren zu prüfen und festzusetzen. Zu prüfen und zu bewerten sind u.a. Aspekte der städtebaulichen Einbindung, des Klimas, des Bodenmarktes, der Nutzungsmischung et cetera. Die Liegenschaft Opernplatz 2 liegt im Bereich des gültigen Bebauungsplans B 381. Ein Kerngebiet mit 7 Geschossen plus Staffelgeschoss sind dort festgesetzt. Ein Bauantrag für ein entsprechendes Gebäude wurde 2019 genehmigt. Das Grundstück befindet sich zudem in einem der Bereiche, die in den städtebaulichen Studien zur Fortschreibung des Hochhausrahmenplans für Hochhäuser geprüft werden sollen, namentlich dem Bereich "Bankenviertel und westliches Mainufer". Sollte sich in diesem Rahmen der Vorschlag eines möglichen Hochhausstandortes an dieser Stelle abzeichnen, so wären zuvor sämtliche Auswirkungen auf das Umfeld - wie städtebauliche Aspekte, Verschattung, Wind et cetera - zu prüfen und der Bebauungsplan wäre zu ändern. Die Absichtserklärung zwischen dem Magistrat der Stadt Frankfurt am Main, Signa und Galeria Karstadt Kaufhof enthält keinerlei baurechtliche Versprechungen. Bezüglich des Opernplatzes 2 wird dort lediglich konstatiert, dass ein längerfristiger Leerstand vermieden werden soll, der Grundstückseigentümer Signa dort eine Neubebauung mit einem Büro- und Geschäftshaus prüft und sich das Grundstück im Untersuchungsbereich für die Fortschreibung des Hochhausrahmenplans befindet. Um eine zügige Entwicklung der Liegenschaft zu gewährleisten, soll eine Vorbetrachtung seitens der Stadt bis Ende des Jahres 2020 erfolgen. Ausdrücklich ist erwähnt, dass für eine Hochhausbebauung der Bebauungsplan zu ändern wäre. Die Absichtserklärung dient im Sinne aller Beteiligten - der Stadt, Galeria Karstadt Kaufhof und Signa, aber insbesondere der Beschäftigten des Kaufhauses Karstadt - dazu, Zeit zu gewinnen. Damit können die älteren Beschäftigten im Beschäftigungsstatus das Rentenalter erreichen und die jüngeren Beschäftigten eine neue Arbeit finden. Die Stadt gewinnt ebenfalls Zeit, um im Bereich um die Zeil einen städtebaulichen Rahmenplan zu erarbeiten, der nicht zuletzt auch die Veränderungen aufgrund der Corona-Pandemie mit in den Blick nehmen kann und die Grundstückseigentümer sich ebenfalls auf die neue Situation einstellen können. Auf der Grundlage des derzeitigen planungsrechtlichen Status - § 34 BauGB - wäre die Entwicklung an dieser städtebaulich unübersichtlichen Stelle schwer positiv zu steuern. Der Magistrat hält es daher für eine Selbstverständlichkeit, im Gespräch mit allen Beteiligten - Eigentümern, Mietern und Beschäftigten einen Weg zu finden, der Zeit und Planungssicherheit gibt, im ganz wörtlichen Sinn, gerade auch für die Beschäftigten. Der Magistrat ist froh, dass diese Gespräche hier in einer schriftlich fixierten Absichtserklärung münden konnten. Denn für Stadt, Eigentümer und Nachbarn an der Zeil gilt es, längerfristige Leerstände zu vermeiden, die sich negativ auch auf die umgebenden Nutzungen und Räume auswirken könnten. Und die auch Beschäftigten müssen Zeit haben, neue Perspektiven entwickeln zu können. Städtebauliches Ziel muss es sein, auf der Zeil ein lebendiges und gemischt genutztes Quartier mit zentralen Funktionen und hoher Attraktivität für die Bürgerinnen und Bürger Frankfurts zu erhalten bzw. neu zu schaffen. Erwähnen möchte ich auch, dass auch in der Stadt Berlin eine entsprechende Absichtserklärung zwischen dem Senat und Signa unterzeichnet wurde, unter anderem durch den Regierenden Bürgermeister Michael Müller die dortige Bürgermeisterin Ramona Pop.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. September 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.