Die Stadt plant direkt neben der bestehenden Flüchtlingsunterkunft In der Au, Rödelheim, einen viergeschossigen Neubau f
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Zusammenfassung
Die Stadt plant den Bau eines viergeschossigen Neubaus für Flüchtlinge neben der bestehenden Unterkunft. Die Frage zielt darauf ab, wie das Gebiet langfristig als Wohn- oder Mischgebiet entwickelt werden kann, wenn die Flüchtlingsunterkunft nicht mehr benötigt wird.
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Neues zu Eschborner Landstraße per E-MailFrage an den Magistrat
Die Stadt plant direkt neben der bestehenden Flüchtlingsunterkunft In der Au, Rödelheim, einen viergeschossigen Neubau für Flüchtlinge. Gegenüber der Unterkunft entsteht derzeit der Bildungscampus, der zukünftig Wohnraum für Auszubildende und Studierende brauchen könnte. Nach Beendigung der Nutzung als Flüchtlingsunterkunft wäre das Gelände für eine solche Verwendung geeignet.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:
Wie stellt sich die städtebauliche Situation dar, wenn die Unterkünfte in einigen Jahren nicht mehr benötigt werden, und welche Schritte wären notwendig, um das Gebiet langfristig als Wohn- oder Mischgebiet zu entwickeln?
Antwort des Magistrats
Auf der gegenüberliegenden Straßenseite der im Bau befindlichen Anlage für soziale Zwecke für Unterbringung von Personen In der Au 18 ist derzeit kein Bildungscampus geplant. Der Magistrat geht daher davon aus, dass hier die Flüchtlingsunterkunft In der Au 4-12 gemeint ist. Die Fläche befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans.
Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich damit nach § 34 Baugesetzbuch, BauGB. In der Umgebung finden sich aktuell primär gewerbliche Nutzungen, sodass der Bereich planungsrechtlich als Gewerbegebiet gemäß § 34 Absatz 2 BauGB einzustufen ist. Damit sind Wohnnutzungen nur zulässig, wenn sie direkt einem Betrieb zugeordnet sind. Allgemeine Wohngebäude sind ebenso unzulässig wie Wohnungen für spezielle Gruppen wie Auszubildende oder Studierende.
Der Bereich ist laut Gewerbeflächenentwicklungsprogramm, M 151 von 2020, Teil der Fläche 7.1 "Rödelheim West". Für diese ist die Gebietstypik "Gewerbe (emittierend)" vorgesehen. Eine Entwicklung in Richtung Wohnen ist damit nach aktueller Beschlusslage nicht gewollt.
Für die Fläche befindet sich aktuell der Bebauungsplan Nr. 942 - Östlich A 5/Eschborner Landstraße - in Aufstellung, M 121 von 2022. Dieser verfolgt das Ziel, die Ziele des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms planungsrechtlich umzusetzen und damit die Fläche für gewerbliche Nutzung zu erhalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. November 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.