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Die ohne jegliche Vorankündigung aufgrund der Schweinepest erfolgte Einrichtung einer Kadaversammelstelle auf dem Parkpl

Vorlagentyp: F
Beantwortet
Vorlage
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Zusammenfassung

Die Einrichtung einer Kadaversammelstelle auf dem Parkplatz Darmstädter Landstraße/Bischofsweg wurde aufgrund der Dringlichkeit der Afrikanischen Schweinepest ohne Vorankündigung vorgenommen. Die Maßnahme soll helfen, eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern und ist auf mindestens zwei Jahre angelegt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Frage an den Magistrat

Die ohne jegliche Vorankündigung aufgrund der Schweinepest erfolgte Einrichtung einer Kadaversammelstelle auf dem Parkplatz Darmstädter Landstraße/Bischofsweg führte zu großem Unmut bei den betroffenen Kleingärtnern. Die Pächter konnten ihre Grundstücke nicht mehr mit dem Fahrzeug erreichen, zudem war der Standrohranschluss, der der Wasserversorgung der Gärten dient, nicht mehr zugänglich. Erst nach Reklamation wurde dieser Missstand behoben, jedoch ist der gesamte Parkplatz immer noch durch die Sammelstelle blockiert.

Ich frage den Magistrat:

Wieso wurden im Vorfeld dieser Maßnahme die betroffenen Pächter nicht informiert, und warum hat man die Kadaversammelstelle nicht an anderer Stelle, zum Beispiel an der Isenburger Schneise, eingerichtet?

Antwort des Magistrats

Die kurzfristige Einrichtung der Kadaversammelstelle ohne vorherige Information der Pächter war aufgrund der Dringlichkeit der Situation notwendig. Nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest im Juni 2024 im Kreis Groß-Gerau mussten schnell Maßnahmen ergriffen werden, um eine mögliche Ausbreitung in Frankfurt zu verhindern. Dies wurde durch das Regierungspräsidium Darmstadt sowie vor dem Hintergrund der bestehenden Richtlinien der EU vorgeschrieben.

Der Parkplatz an der Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg wurde aus folgenden Gründen gewählt:

  1. Zentrale Lage, 2. gute verkehrstechnische Erreichbarkeit, 3. befestigter Untergrund, 4. relative Abgeschiedenheit von dichter Wohnbebauung, 5. vorhandene Wasser- und Stromanschlüsse. Alternative Standorte, die all diese Kriterien erfüllten, standen nicht zur Verfügung. Die Isenburger Schneise wurde nicht als geeignet erachtet, da sie die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt. Um die Unannehmlichkeiten für die Pächter zu minimieren, wurden folgende Anpassungen vorgenommen:
  2. Ein Fußweg zwischen Zaun und Bauzaun wurde belassen.
  3. Der Bauzaun wurde zwischenzeitlich versetzt, um Zugang mit Pkw zu ermöglichen.
  4. Der Standrohranschluss bleibt frei zugänglich. Die Dauer der Maßnahme hängt vom weiteren Verlauf des Seuchengeschehens ab und ist auf mindestens zwei Jahre angelegt. Trotz der Einschränkungen ist der Betrieb des Kadaversammelplatzes an diesem Standort aus Gründen der Gefahrenabwehr und Tierseuchenbekämpfung unabdingbar.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 12. September 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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