Die Traditionskonditorei Hollhorst hat ihr Geschäft am Römerberg aufgegeben und ist damit nach Hofheim gegangen. Die jun
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Frage vom 12.10.2015, F 2436 Die Traditionskonditorei Hollhorst hat ihr Geschäft am Römerberg aufgegeben und ist damit nach Hofheim gegangen. Die junge Familie war an einer Ladenanmietung in der n euen Altstadt sowie einer Wohnung dort interessiert, kam aber nicht zum Zuge.
Ich frage den Magistrat: Warum ist es nicht gelungen, einen in ganz Frankfurt geschätzten, für die besondere Qualität seiner Produkte bekannten und ausgezeichneten Handwerksbetrieb dort eine Weiterführung seiner Existenz zu ermöglichen?
Antwort des Magistrats: Die Familie Anderlohr, Inhaber der Konditorei Hollhorst, hat im Jahr 2013 erstmalig Kontakt zur DomRömer GmbH mit der Anfrage nach einer Gewerbefläche für Verkauf und Produktion von Konditoreiwaren sowie einer im selben Haus befindlichen Wohnung aufgenommen. Daraufhin haben mehrere Gespräche zwischen der DomRömer GmbH und der Familie Anderlohr stattgefunden, in welchen die flächenmäßigen und technischen Anforderungen für eine Konditorei konkretisiert worden sind. Dabei hat sich gezeigt, dass die ursprünglich gewünschte Zusammenlegung von Produktion und Verkauf auf Grund der verhältnismäßig kleinen Gewerbeflächen innerhalb des DomRömer-Quartiers nicht möglich ist und ausschließlich der Verkauf infrage kommen würde. Letztendlich wurde die Gewerbefläche im Erdgeschoss des Hauses Braubachstraße 29 als einzige mögliche Fläche identifiziert, die auf Grund von Größe, Zuschnitt und Lage für die Familie Anderlohr für eine Konditorei - ohne Produktion - in Frage kommen würde. Grundvoraussetzung für eine Anmietung dieser Fläche war seitens der Familie Anderlohr der Kauf der Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses. Diese Wohnung wurde - so wie alle Wohnungen der Neubauten des DomRömer-Quartiers - über ein Verlosungsverfahren vermarktet. Hierüber wurde die Familie Anderlohr informiert und dieses von ihr grundsätzlich auch akzeptiert, sodass sie sich beim Verlosungsverfahren für diese Wohnung beteiligt hat. Bei der der Verlosung wurde die Familie Anderlohr jedoch nicht auf den
- Platz für diese Wohnung gezogen und hat im Anschluss ihr Interesse an der Gewerbefläche nicht weiterverfolgt. Eine freihändige Vergabe der Wohnung an die Familie Anderlohr war aus vergaberechtlichen Gründen nicht möglich. Antragstellende Person(en): Stadtv. Wolfgang Hübner
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 12. Oktober 2015 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.