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Frage vom 20.02.2020, F 2394 "AWO-Skandal: Sozialdezernentin Birkenfeld belog Presse und Parlament" titelte der HR am 17.02.2020. Im Bericht wird schlüssig dargestellt, wie die Dezernentin ungewogene Fakten vertuscht. Seit Jahren schon geht DIE FRAKTION gegen die nach Ansicht unabhängiger Jurist*innen illegale verdeckte Parteienfinanzierung via des RPJ aus dem Etat von Frau Birkenfeld vor. Systematisch schiebt die Dezernentin auch hier Scheinargumente vor. Das Muster scheint das gleiche wie bei der AWO zu sein: Es wird trotz gegenteiliger Faktenlage stoisch am Standpunkt festgehalten. Ähnlich den AWO-"Sprachregelungen" wird sich mit juristischen Finten weggeduckt. Ich frage: Wie kann die Dezernentin noch glaubhaft die widerrechtliche Finanzierung des RPJ begründen?
Antwort des Magistrats: Stadträtin Prof. Dr. Daniela Birkenfeld: Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Wehnemann! Die Fraktion DIE FRAKTION beschäftigt sich ja sehr intensiv mit dem Ring Politischer Jugend, dessen Förderung die Stadtverordneten mit dem Haushalt beschlossen haben. Die Fraktion DIE FRAKTION hat zu diesem Themenkomplex im Jahr 2018 in den Fragestunden der Stadtverordnetenversammlung sieben Fragen und eine Anfrage, auf die ein Bericht des Magistrats folgte, gestellt. Des Weiteren wurde ein Akteneinsichtsausschuss eingerichtet, besprochen und beschlossen. In den Jahren 2017, 2018 und 2019 wurde durch die Fraktion DIE FRAKTION jeweils ein Etatantrag gestellt, dem die Stadtverordneten aber allesamt nicht zugestimmt haben. An der Sach- und Rechtslage hat sich seither nichts geändert. Insofern kann der Magistrat nur auf seine bisherigen Ausführungen, die dem Fragesteller bekannt sind, verweisen.
(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die erste Zusatzfrage ist von Herrn Wehnemann von der FRAKTION. Bitte! Stadtverordneter Nico Wehnemann, FRAKTION: (Zusatzfrage) Frau Stadträtin Professor Dr. Birkenfeld, ich frage Sie nochmals vor allen 93 Stadt-verordneten: Können Sie mir angesichts der im SGB VIII nur für den Bundesverband des RPJ existierenden gesetzlichen Regelungen, die die Förderung kommunaler RPJ-Verbände nicht regelt, sagen, auf welcher konkreten rechtlichen Grundlage die Förderung des Ringes Politischer Jugend in Frankfurt am Main fußt? Die Antwort, die Sie mir eben gegeben haben, dass die Stadtverordnetenversammlung das ja beschlossen hat, heißt nicht, dass es auf einer rechtlichen Grundlage beruht. Ich möchte die rechtliche Grundlage bitte von Ihnen. Stadträtin Prof. Dr. Daniela Birkenfeld: (fortfahrend) Herr Wehnemann, ich freue mich, dass Sie sich jetzt tatsächlich einmal für Recht und Gesetz interessieren. Tatsächlich ist es so, dass zu dem Thema rechtlich längst alles gesagt worden ist, Sie müssen nur Ihre eigenen Fragen und die Antworten, die der Magistrat gegeben hat, noch einmal nachlesen, dann können Sie sich das eigentlich alles selbst herleiten. Ich persönlich bin sehr erstaunt, dass, wenn Sie der Meinung wären, dass tatsächlich, was Sie uns hier ja auch einmal angedroht haben, keine Rechtsgrundlage dafür vorliegen würde, Sie dann nicht den Weg der Auseinandersetzung Stadtverordnetenfraktion gegen Stadtverordnetenversammlung, nämlich einen Kommunalverfassungsstreit, gewählt haben. Den Weg sind Sie bisher nicht gegangen. Nachdem Sie mehrere Fragen gestellt haben, Ihre Anträge immer wieder abgelehnt wurden, der Haushalt der Stadtverordnetenversammlung immer wieder beschlossen wurde, auch der Akteneinsichtsausschuss Ihnen anscheinend nicht geholfen hat, Sie immer noch eine Mehrheitsentscheidung der Stadtverordnetenversammlung einfach nicht akzeptieren können, haben Sie jetzt zu dem neuen Wundermittel gegriffen, Wundermittel: Strafanzeige! Wir warten als Stadt Frankfurt und wir werden das Ergebnis Ihrer kriminalistischen Klimmzüge interessiert verfolgen, und wir warten auch die Haushaltsberatungen ab, die in vier Wochen anstehen, und dann wird sich ja zeigen, wie die Mehrheit dieses Hauses entscheiden wird.
(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Da niemand anderer eine Zusatzfrage hat, kann Herr Wehnemann eine zweite Zusatzfrage stellen. Bitte! Stadtverordneter Nico Wehnemann, FRAKTION: (Zusatzfrage) Danke schön! Dass die Mehrheit des Parlaments so etwas beschließt, heißt ja nicht, dass es eine Rechtsgrundlage gibt, und Sie haben mir wieder kein Gesetz genannt, keinen Paragrafen. Kennen Sie eine Rechtsgrundlage, kennen Sie keine Rechtsgrundlage? Natürlich, Frau Professor Dr. Birkenfeld, werden wir einen verwaltungsrechtlichen Weg einschlagen. Aber kennen Sie eine Rechtsgrundlage, die Sie mir hier nennen können? Stadträtin Prof. Dr. Daniela Birkenfeld: (fortfahrend) Herr Wehnemann, das haben Sie schon im vergangenen Jahr angedroht. Seitdem warten wir auf diese Klage, die bisher nicht eingereicht worden ist. Sie haben jetzt den strafrechtlichen Weg eingeleitet. Wie Sie selbst wissen, gibt es in der Bundesgesetzgebung aber den § 83 Absatz 1 Satz 2 im SGB VIII, mit dem eine gesetzliche Grundlage geschaffen wurde, um überregionale Tätigkeiten der Jugendorganisationen der politischen Parteien auf dem Gebiet der Jugendarbeit seitens des Bundes zu fördern. Eine entsprechende Rechtsgrundlage haben wir hier im Land Hessen nicht. Sicherlich wäre es sinnvoll, eine solche zur Klarstellung zu haben, aber ansonsten gilt natürlich ungeachtet dessen die Allzuständigkeitsklausel in Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz in Verbindung mit § 2 HGO zur Regelung und Zuständigkeit aller in der örtlichen Gemeinschaft wurzelnden Angelegenheiten. Hierzu gehört auch die Jugendarbeit vor Ort, und wir können uns so direkt auf das Grundgesetz stützen.
(Beifall) Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 2394 Stadtverordneter Nico Wehnemann, FRAKTION: Herzlichen Dank, Herr Vorsteher, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Professor Dr. Birkenfeld! Das haben Sie wieder einmal clever gemacht. Zwei Rechtsvorschriften in den Raum werfen und sich von den Abgeordneten, denen ich in Bezug auf die Parteienfinanzierung jetzt einfach einmal nicht die allergrößte Expertise unterstelle, beklatschen lassen. Das kennen wir von Ihnen, in der Sache ablenken, darin waren Sie in der Vergangenheit schon immer gut. Das hat die Geschichte mit der AWO jüngst gezeigt. Nichtsdestotrotz, der von Ihnen genannte Artikel 28 GG und der § 2 HGO betonen die Selbstständigkeit beziehungsweise Selbstverwaltung der Kommunen. Im Rahmen dieser Regelung dürfen Sie herzlich gerne so viel Jugendförderung betreiben, wie Sie möchten. Im Fall des Rings Politischer Jugend handelt es sich aber um ein Konstrukt, bei dem ein Verein mit Geldern ausgestattet wird, die eins zu eins an Parteijugendorganisationen weitergeleitet werden. Deshalb müssen wir in diesem Fall von einer Parteienfinanzierung ausgehen. Die Höhe der Zuschüsse für Parteien aus öffentlichen Mitteln ist aber im § 18 des Parteiengesetzes geregelt, und zwar eindeutig. Die Grundsätze und insbesondere die Höhe der staatlichen Finanzierung der Parteien werden dort geregelt. Finanziert die Stadt Frankfurt durch die Förderung des RPJ nun also die Jugendorganisationen der Parteien, setzt sie sich über ein Bundesgesetz hinweg, das und nichts weiter haben wir versucht, Ihnen in den vergangenen zwei Jahren zu erklären. Diese Förderung ist nicht zulässig. Das wissen Sie. Wir haben es Ihnen oft gesagt und dargelegt. Deshalb ist es auch keine politische Entscheidung. Es ist eine rechtliche Entscheidung. Ich möchte einer Jungen Union, die, wie es sich im Akteneinsichtsausschuss gezeigt hat, mit dem RPJ-Geld Lustreisen zum Deutschlandtag finanziert, nicht unbedingt eine politische Jugendarbeit attestieren. Dass Sie sich heute eingestanden haben, dass Sie letztendlich überhaupt keine Ahnung haben, auf welcher rechtlichen Grundlage die Förderung fußt oder dass es überhaupt eine Grundlage geben könnte, war eine Selbstoffenbarung, dafür danke ich Ihnen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie Sie vielleicht wissen, leben wir in Deutschland in einem Rechtsstaat. Auch hier entscheidet ein Parlament etwas. Doch nur, weil es ein Parlament entscheidet, ist es nicht einfach rechtlich lupenrein, denn darüber entscheiden Gesetze. Herzlichen Dank!
(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Becker von der CDU-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordneter Christian Becker, CDU: Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Sinne einer didaktischen Reduktion, wie sie an der Schule gewollt ist, hätte man das Thema durchaus kürzen können, hätte auch nicht den Umweg über die AWO gehen müssen. Viele Wege führen nach Rom, manche auch auf dem Holzweg. Bei der Behandlung des Themenkomplexes, wenn man das einmal mathematisch betrachtet, haben wir mittlerweile eine Funktion, stetig sinkend gegen Null, Informationsgehalt gleich Null. Da kommt nicht mehr raus, auch wenn man es jedes Mal noch weiter rührt. Kritisch anmerken muss man aber, ganz ehrlich, die getroffene Wortwahl. Wenn hier widerrechtliche Finanzierungen und illegale Parteienfinanzierung angesprochen werden, so ist das schon deutlich unter der Gürtellinie. Aber es passt in die verbalen Entgleisungen dieser Zeit, und es passt prima da hinein, auch von dieser Seite.
(Beifall) Die Jugendorganisationen der Parteien sind keine Parteien. Mit den RPJ-Geldern dürfen auch keine Wahlkämpfe finanziert werden, das kann man nachlesen. Bildung ist manchmal Glückssache. Wenn man dann sieht, wofür die Gelder verwendet werden dürfen, haben wir den Geschäftsbetrieb und den allgemeinen politischen Betrieb veranschlagt. Ich mag durchaus gelten lassen, dass manche hier Anwesenden mit Begrifflichkeiten wie organisierter Jugendorganisation, Geschäftsbetrieb und allgemeiner politischer Betrieb nichts anfangen können. Mit der Vorstellung sind manche einfach überfordert. Das macht aber nichts. Aber es lässt tief blicken. Über die Verwendung der Mittel, wenn man das hier so darstellt, können wir auch nicht einfach so verfügen. Ich musste damals in meiner Eigenschaft als JU-Finanzreferent bei der Mutterpartei darüber Rechenschaft ablegen. Ich musste vor dem Jugend- und Sozialamt und vor dem Finanzamt Frankfurt am Main darüber Rechenschaft ablegen. Gerade in Zeiten wie diesen, wo unser Land durch Neid, Hass, Missgunst und Gewalt überzogen wird, bedarf es gerade einer engagierten Jugend, die sich diesen Erscheinungen entgegenstellt und die Demokratie schützt. Politik und Demokratie gibt es nicht zum Nulltarif. Aber Demokratie kann man an der Schule lernen. Bildung ist in der Regel kostenlos. Bei manchen ist sie leider auch umsonst. (Beifall, Heiterkeit) Mit den hier gemachten Unterstellungen, muss man ganz ehrlich sagen, werden Jugendorganisationen diffamiert, wenn man da betrunkene Reisen irgendwohin unterstellt. Das ist schlicht und ergreifend nicht der Fall. Aber nur wer hinter dem Busch gewesen ist, weiß auch, wie es hinterm Busch aussieht. Danke für die guten Tipps, die man von der Seite bekommt. Aber nachmachen werden wir es trotzdem nicht. Wie Sie hier die Jugendorganisationen darstellen, das passt nicht in die Realität, das passt in Ihre Bildung und in Ihre Einbildung. Aber das ist wohl das Einzige, was man hier zurzeit vorwerfen kann. Mal ganz ehrlich, wenn man glaubt, durch einen wiederholten Antrag, man hätte etwas in der Pipeline: Das ist eher ein Rohrkrepierer, den wir hier vorzuweisen haben. Heinz Ehrhardt hat auch schon gesagt: "Manche Menschen wollten glänzen, haben aber leider keinen Schimmer." Vielen Dank! (Beifall, Heiterkeit) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Dr. Schulz von der FDP-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordneter Dr. Uwe Schulz, FDP: Herr Vorsteher, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Frage ist ein Paradebeispiel dafür, wie die Aktuelle Stunde genutzt wird, sich in populistischer Weise mit postfaktischen Argumenten in Szene zu setzen. Begleitet wird das Ganze mit Presseerklärungen über die Erstattung von Strafanzeigen. Sicher, Verstöße gegen das Parteiengesetz, gegen die Grundsätze der Parteienfinanzierung sind kein Kavaliersdelikt. Diese Zeiten sind vorbei. Das haben Politiker auch von der CDU aktuell in Wiesbaden zu spüren bekommen. Nur, es muss auch ein solcher Verstoß vorliegen. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Partei handelt. Eine Partei zeichnet sich dadurch aus, dass sie an Wahlen teilnimmt. Die Jugendorganisationen nehmen nicht an Wahlen teil. Deswegen erfüllen sie nicht den Parteienbegriff, sodass eine unerlaubte Parteienfinanzierung völlig fernliegt. Dies geht auch nicht aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Branden-burg, auf das der Fragesteller immer abzielt, hervor. Ich habe mir das einmal angesehen. Das ist eine längere Begründung. Zunächst muss man darauf hinweisen, dass dieses Urteil vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben und die Sache zurückverwiesen wurde. Daraufhin hatte man sich dann unter den Beteiligten offensichtlich anders geeinigt. Das Urteil hat so rechtlich gar keinen Bestand mehr. Nun sind aber in diesem Urteil in der Tat Dinge angesprochen, die rechtlich zu diskutieren sind, die relevant sind, wie die Frage einer gesetzlichen Grundlage für die Verteilung der Gelder. Hier hat Frau Professor Dr. Birkenfeld einschlägige Normen genannt. Ich teile da ihre Rechtsauffassung. Nur dieses Urteil kommt an keiner Stelle zu dem Ergebnis, dass eine illegale Parteienfinanzierung vorliegt. Die Substanz dieses Urteils ist vom Fragesteller überhaupt nicht erfasst worden. Es ist das gute Recht, bei einem Anfangsverdacht einer Straftat eine Anzeige zu erstatten. Dieser Strafanzeige gegen die Mitglieder des Magistrats fehlt es jedoch an jeglicher strafrechtlicher Substanz.
(Zurufe) Sie ist rein querulatorischer Natur. Das Überziehen von Menschen mit abwegigen Strafanzeigen ist unseriös und vergiftet die politische Kultur in dieser Stadt. Ich danke Ihnen!
(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Popp von der GRÜNEN-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordneter Sebastian Popp, GRÜNE: Herr Vorsteher, liebe Kolleginnen und Kollegen! Und ewig grüßt das Murmeltier. Ich glaube, ich habe mich erstmals mit dieser Frage Mitte/Ende der Achtzigerjahre beschäftigt. Damals selbst noch als Vorsitzender der grünen Jugendorganisation zu Frankfurt. Für die GRÜNEN stehen eigentlich zwei Punkte fest. Es ist völlig unstrittig - es wurde hier auch mehrfach und viel besser als von mir gesagt -, dass Jugendorganisationen allgemein wichtig sind. Inwieweit die Abgrenzung zur Partei so klar ist, wie sie eben formuliert wurde, darüber kann man sicherlich streiten. Ich glaube, es ist auch allgemein klar und deutlich, dass die Verteilung der Mittel für den Ring Politischer Jugend, so wie sie augenblicklich durchgeführt wird, nicht gerecht ist. Hier muss man etwas verändern, wenn man das so haben will. Ich bin im Prinzip eigentlich dafür, dass man das juristisch überprüft. Dann weiß man, ob das richtig ist oder nicht. Insofern freuen wir uns auf ein Ergebnis, auf dessen Grundlage wir dann weiter dieses Thema beraten werden. Vielen Dank!
(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die nächste Wortmeldung ist von Herrn Heimpel von der SPD-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordneter Christian Heimpel, SPD: Ich versuche das hier in der Kürze durchzuführen, da mir die juristische Ausbildung dazu und die entsprechenden Begrifflichkeiten fehlen. Ich war selbst mehrere Jahre lang Vorsitzender des Rings Politischer Jugend. Herr Becker hat ihn dann von mir übernommen. Es ist auch in unsere Zeit gefallen, dass wir uns als RPJ damals zum ersten Mal eine Satzung gegeben haben. In die Zeit ist es gefallen, dass die Grüne Jugend mit aufgenommen wurde. Der Konflikt in der Vergangenheit, was den RPJ anging, und so erinnere ich mich, war die Diskussion über die verschiedenen Klagen, die in Berlin und anderswo schon stattgefunden haben und auch der Ruf, der den RPJ so ein bisschen umgibt, dass das eine geschlossene Gesellschaft ist. Es ist tatsächlich so, dass es diese Norm über Aufnahmen bei uns in der Satzung nicht gibt. Der RPJ ist in Frankfurt zumindest als konsensuales Gremium aus Junger Union, Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der SPD, Grüner Jugend und Jungen Liberalen organisiert. Die Budgetsache funktioniert dort grundsätzlich nach dem Einstimmigkeitsprinzip. Jetzt bin ich nicht mehr Juso-Vorsitzender oder -Sprecher in Frankfurt, sondern Stadtverordneter. Ich würde ungern von hier aus den Jugendorganisationen dort reinreden, wie sie sich in Zukunft selbst organisieren sollen. Das sollte, glaube ich, die aktuelle politische Jugendgeneration entscheiden. Der Frage der juristischen Prüfung, der ich kann nicht wirklich folgen. Ja, das kann man mit Sicherheit machen. So, wie ich das sehe, hat die Praxis, wie sie die Stadt Frankfurt bis jetzt umgesetzt hat, funktioniert und steht auf festen Füßen. Ich kann zumindest aus meiner vergangenen Erfahrung sagen, dass wir immer unsere Rechenschaftsberichte beim Jugend- und Sozialamt eingereicht haben. Die wurden, soweit ich weiß, nicht beanstandet. Wir haben den entsprechenden Rechenschaftsbericht bei uns in der Partei eingereicht. Der geht dann durch die Instanzen und landet natürlich in der finalen Fassung auch irgendwann einmal auf dem Schreibtisch vom Bundestagspräsidenten und wird dort noch einmal geprüft von der entsprechenden Verwaltung. Bei der Frage kann man wenig juristische Einwände geltend machen. Die Frage, wie sich der RPJ in Zukunft organisiert, sollte man den Jugendorganisationen in Frankfurt überlassen. Ich glaube, das steht uns als Stadt auch sehr gut an, dass wir unabhängige, auch kritische Jugendorganisationen in allen Parteien haben. Das ist trifft vielleicht nicht immer auf die pure Freude der jeweiligen Parteivorsitzenden, aber wir sind in der Vergangenheit sehr gut damit gefahren. Ich kann nur den Appell an die Jugendorganisationen richten, weiter zu machen und gute Arbeit für Frankfurt zu leisten. Vielleicht debattieren wir in Zukunft konstruktiver über den RPJ, vielleicht sind die Bedarfe mittlerweile anders. Ich glaube, da kann man auch eine Lösung finden. Vielen Dank!
(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die nächste und bisher letzte Wortmeldung kommt von Herrn Stadtverordneten Schenk von der BFF-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordneter Patrick Schenk, BFF: Herr Vorsteher, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Nico Wehnemann, da hast du dir mit dieser Aktuellen Stunden ganz schön was eingebrockt, sodass ausgerechnet ein von dir gerne als Rechtspopulist verschriehener Kollege, der neben dir sitzt, jetzt auch noch Partei für dich ergreifen muss. Das ist wahrscheinlich einer deiner schlimmsten Albträume, aber du wirst ihn überleben. Ich würde nicht ganz so weit gehen, wie der Kollege Schulz - ich verfüge allerdings auch nicht über sein strafrechtliches Fachwissen -, einen solchen Antrag als querulatorisch abzutun. Ich fand es sehr interessant, dass insbesondere die Vertreter von CDU, SPD und FDP nicht ein bisschen etwas an Bescheidenheit an den Tag gelegt haben. Mein Gott, eine juristische Überprüfung ist doch weiß Gott kein Beinbruch, sondern ganz im Gegenteil. Sie schafft Klarheit, auch für den Magistrat. Insofern finde ich das ganz hervorragend, was ihr da gemacht habt, und von unserer Seite ein großes Kompliment dafür. Lieber Sebastian Popp, das hat mir sehr gut gefallen. Das war parlamentarische Arbeit. Wenn wir nämlich das Ergebnis dieser Überprüfung haben, wissen wir, worüber wir reden und so stelle ich mir das im gemeinsamen Umgang vor. Vielen Dank!
(Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Nico Wehnemann
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. Februar 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.