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Vorlagentyp: F
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Zusammenfassung

Die Stadtverordnetenversammlung hat die Vorplanung zur Ergänzung der Anschlussstelle Katharinenkreisel zur Kenntnis genommen und den Magistrat beauftragt, weitere Planungsschritte vorzunehmen. Die Notwendigkeit einer neuen Lösung für die verkehrliche Ertüchtigung ergibt sich aus den geänderten planungsrechtlichen Festsetzungen, die eine Überarbeitung der bisherigen Planung erfordern.

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Frage an den Magistrat

Mit ihrem Beschluss § 5100 vom 27.03.2003 zur Magistratsvorlage M 298/02 hat die Stadtverordnetenversammlung die Vorplanung für die Ergänzung der Anschlussstelle Opelrondell, heute Katharinenkreisel, um eine zusätzliche Verbindung zwischen der BAB 648 und der Ludwig-Landmann-Straße - B 44/Solmsstraße zur Kenntnis genommen und den Magistrat beauftragt, weitere notwendige Planungsschritte vorzunehmen. Ich frage den Magistrat: Soll diese Ergänzung der Anschlussstelle Katharinenkreisel der BAB 648 durch einen Fly-over noch umgesetzt werden, und bis wann ist mit der Realisierung beziehungsweise Fertigstellung dieser Maßnahme zu rechnen, insbesondere im Hinblick auf die derzeitigen Planungen zum Schönhof-Viertel?

Antwort des Magistrats

Im Zuge des Beteiligungsverfahrens der Stadtämter/-betriebe und städtischen Gesellschaften, nach § 4 (1) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 683 Ä - Rebstock -

  1. Änderung, wurde in der zugehörigen Begründung dargelegt, dass die bisherige Vorplanung, § 5100 vom 27.03.2003, M 298/2002, nicht mehr mit den aktuellen planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans im Einklang steht. Im Folgenden ein Auszug aus der Begründung: "Die 2003 beschlossene Vorplanung sah im Bereich des Rebstockwaldes südlich der BAB 648 spürbare Flächeninanspruchnahmen vor. Darüber hinaus kam das Brückenbauwerk der vorgesehenen Bebauung recht nah. Mit der Änderung der ursprünglich geplanten Gewerbenutzung zu einer Wohnnutzung wäre diese kurze Distanz unverträglich und würde zur Reduzierung der Wohnkapazität führen. Vor diesem Hintergrund wurde eine neue Lösung für die erforderliche verkehrliche Ertüchtigung erarbeitet, die in geringerem Maße in den vorhandenen Grünbestand eingreift und einen größeren Abstand zur geplanten Wohnbebauung erlaubt, siehe Abbildung 2." Die Vorgaben des bestehenden Vorplanungsbeschlusses sind mit der in der Begründung geäußerten Mitteilung, die Lage der Anbindung der BAB 648 an die Ludwig-Landmann-Straße zu verändern, überholt. Es ist notwendig, die weiterführende Planung sowie die Arbeiten zur Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens in Teilen zu überarbeiten. Es ist daher erforderlich, eine entsprechend aktualisierte Vorplanung der Stadtverordnetenversammlung erneut zur Beschlussfassung vorzulegen und den Magistrat zu beauftragen, die weiteren Planungen aufzunehmen. Die Abstimmung der Fachämter erfolgt vorab über die Koordinierungsgruppe Verkehr, KGV. In Anbetracht des dargestellten Planungs- und Verfahrensstandes ist ein Ausführungszeitraum für diese Maßnahme nicht absehbar.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. Januar 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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