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Das Gebäude des ehemaligen Max-Planck-Instituts in Hausen wird derzeit als Studentenwohnheim für 120 Bewohner genutzt. Z

Vorlagentyp: F
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Frage vom 05.12.2019, F 2297 Das Gebäude des ehemaligen Max-Planck-Instituts in Hausen wird derzeit als Studentenwohnheim für 120 Bewohner genutzt. Zusätzlich we rden aktuell dort etwa 160 Asylbewerber untergebracht. Sowohl die vom Vermieter - Solidare Real Estate Group - erhobene Miete von mehr als 40 Euro pro Quadratmeter als auch die Unterbringung von Asylbewerbern hat bei den dort wohnenden Studenten und vor allem Studentinnen für Unmut gesorgt.

Ich frage den Magistrat: Gab es zwischen dem Magistrat und dem Eigentümer der Immobilie Absprachen oder vertragliche Vereinbarungen hinsichtlich der Nutzung des Gebäudes, insbesondere in Bezug auf den Mietpreis für die studentischen Bewohner sowie einer Nutzung als Flüchtlingsunterkunft?

Antwort des Magistrats: Für die Liegenschaft Hausener Weg 120 wurde am 12.04.2016 eine Baugenehmigung zur Nutzung als Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf Flüchtlingswohnen und studentisches Wohnen erteilt. Im Baugenehmigungsverfahren werden nur öffentlich-rechtliche Vorschriften geprüft, § 74 Absatz 1 der Hessischen Bauordnung. Deshalb enthält die Baugenehmigung keine privatrechtlichen Vereinbarungen, zum Beispiel zur Höhe des Mietpreises. Das studentische Wohnen finanziert und organisiert der Eigentümer in eigener Verantwortung. Mieter für die beiden Etagen zur Unterbringung von Flüchtlingen und Betreiber dieser Einrichtung ist der Evangelische Verein für Wohnraumhilfe. Die Stadt Frankfurt übernimmt hierfür die Kosten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Dr. Rainer Rahn

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

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FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. Dezember 2019 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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