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Am Riedsteg — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 23.09.2026.
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Frage vom 05.12.2019, F 2294 Am 8. November gab der Magistrat bekannt, dass die stadteigene Wohnungsgesellschaft ABG Frankfurt Holding in Nieder-Erlenbach 40 Wohneinheiten auf einem öffentlichen Grundstück baut. Die Doppelhäuser sollen verkauft werden. Laut Tätigkeitsbericht des Amtes für Wohnungswesen gab es in Nieder-Erlenbach im Jahr 2017 eine einzige Sozialwohnung.
Ich frage den Magistrat: Inwiefern ist diese Baupolitik für den Magistrat mit seinem Ziel der sozialen Mischung der Wohnbevölkerung vereinbar?
Antwort des Magistrats: Die besagten Wohneinheiten, die durch die ABG Frankfurt Holding errichtet und veräußert werden, befinden sich im Baugebiet "Westrand Nieder-Erlenbach". Um eine Bebauung zu ermöglichen wurde am der Bebauungsplanes B839 "Westrand Nieder-Erlenbach" aufgestellt, der am 27.03.2007 rechtskräftig wurde. Der Plan sieht in erster Linie eine Bebauung mit Doppelhäusern und Hausgruppen vor. Die geplante Baustruktur muss im zeitlichen Zusammenhang mit der Planungsphase gesehen werden, in der der Wohnungsmangel noch nicht so stark ausgeprägt war. Das Bodenordnungsverfahren konnte erst im April 2016 abgeschlossen werden; zurzeit erfolgt die Planung der Erschließung des Baugebietes. Die Planung für das Gebiet liegt weit zurück. Zu dieser Zeit gab es noch keine Beschlüsse zur Umsetzung des geförderten Wohnungsbaus und damit auch keine städtebaulichen Verträge mit entsprechendem Inhalt. Neuere Planungen, wie zum Beispiel der sich im Planverfahren befindliche Bebauungsplan "Südlich Am Riedsteg" in Nieder-Erlenbach, berücksichtigen verstärkt den Geschosswohnungsbau und beinhalten einen 30-prozentigen Anteil für geförderten Wohnungsbau. Hiermit können in Nieder-Erlenbach zukünftig weitere geförderte Wohnungen angeboten werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Monika Christann
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Dezember 2019 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.