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Laut Magistratsvortrag M 215/23 soll die Martin-Buber-Schule in naher Zukunft umgebaut und die Schulgemeinde zusammen mi

Vorlagentyp: F
Beantwortet
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Zusammenfassung

Die Martin-Buber-Schule soll umgebaut und in eine angemietete Immobilie ausgelagert werden. Es wird gefragt, ob der Hort Zauberwald in die Planungen einbezogen wird, um das Betreuungsangebot aufrechtzuerhalten und ob eine Ausweitung der Hortkapazitäten in Betracht gezogen wird.

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Frage an den Magistrat

Laut Magistratsvortrag M 215/23 soll die Martin-Buber-Schule in naher Zukunft umgebaut und die Schulgemeinde zusammen mit der KGS Niederrad in eine angemietete Immobilie am Standort Großer Hasenpfad 42-48/Mittlerer Hasenpfad 25 ausgelagert werden. Dabei sind jedoch, abgesehen von der Finanzierung, auch viele organisatorische Fragen ungeklärt.

Daher frage ich den Magistrat:

Wird der Hort Zauberwald in die Planungen für das Interimsgebäude mit eingebunden, sodass er das dringend benötigte Betreuungsangebot aufrechterhalten kann, und wird angesichts der großen Bedarfe auch eine Ausweitung der Hortkapazitäten mitbedacht?

Antwort des Magistrats

Der Hort Zauberwald mit aktuell 80 Betreuungsplätzen wird in Trägerschaft der Freunde und Förderer der Martin-Buber-Schule e. V. betrieben. Der Magistrat verhandelt derzeit mit dem Verein und der Schule über die zukünftige Ausrichtung des Ganztags und berät die Schulgemeinde im Hinblick auf den Rechtsanspruch ab 2026.

Die Grundrisse für die Auslagerung der Martin-Buber-Schule wurden in Anlehnung an das Flächenprogramm Planungsrahmen Grundschulen im Bestand, M 79/21, entwickelt. Somit sind die Flächen für den Ganztag für eine fünfzügige Grundschule im Grundriss integriert und die Martin-Buber-Schule wird in der Auslagerung ganztägig arbeiten können.

Die Anmietung der Liegenschaft im Hasenpfad steht als vertrauliche Vorlage, M 215, auf der Tagesordnung der heutigen Stadtverordnetenversammlung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 7. Dezember 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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