Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

In der Vorlage M 125 erklärt der Magistrat, dass nach Auslaufen der Mietpreisbindungen von Sozialwohnungen: „Mieter/inne

Vorlagentyp: F
Beantwortet
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

Knorrstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 28.02.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Knorrstraße per E-Mail

Inhalt

Frage vom 19.09.2019, F 2081 In der Vorlage M 125 erklärt der Magistrat, dass nach Auslaufen der Mietpreisbindungen von Sozialwohnungen: "Mieter/innen der ABG Frankfurt Holding z. B. müssen nach Ablauf der Bindung direkt die ortsübliche Vergleichsmiete entrichten."

Ich frage den Magistrat: Warum gelten weder der Koalitionsbeschluss zur Deckelung der Mieterhöhung, "Mietenstopp" , noch die gesetzliche Vorgabe zur maximalen Mieterhöhung von 15 Prozent in drei Jahren, Kappungsgrenze, und inwiefern hält der Magistrat dieses Vorgehen der ABG in Anbetracht des Mangels an bezahlbarem Wohnraum für angemessen?

Antwort des Magistrats: Stadtrat Mike Josef: Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrter Herr Yilmaz! Vielen Dank erst noch einmal, dass die Frage nach hinten geschoben worden ist, sodass ich die Möglichkeit habe, sie auch persönlich zu beantworten! Ich beantworte sie wie folgt: Der aus der Begründung zur M 125 entnommene Satz steht im Zusammenhang mit einem Problem, welches sich aus einer Regelungslücke in den Richtlinien des Förderprogrammes und den rechtlichen Rahmenbedingungen ergibt. Im Rahmen des Förderprogrammes "Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung-Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten" erwirbt der Magistrat Belegrechte an freien Bestandswohnungen. Das heißt, die Wohnungen sind schon in der freien Vermietung, also Wohnungen, die keiner Mietpreis- und Belegungsbindung unterliegen und zu einer Wiedervermietung zur ortsüblichen Vergleichsmiete frei sind. Das heißt, die Wohnung befindet sich schon quasi auf einer Miethöhe, die bei der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, weil sie aus der Bindung läuft. Anstelle die Wohnung jedoch zur ortsüblichen Vergleichsmiete auf dem Markt anzubieten, nimmt der Eigentümer das städtische Programm in Anspruch und tritt das Belegungsrecht an die Stadt Frankfurt ab. Die Stadt zahlt dem Eigentümer hierfür eine Aufwandspauschale in Höhe von zehn Euro pro Quadratmeter Wohnfläche pro Jahr. Außerdem ist es notwendig, für die sozialwohnungsberechtigten Mieter den Mietzins auf das in Frankfurt am Main festgelegte Fördermietniveau von derzeit fünf Euro pro Quadratmeter zu reduzieren. Hierzu zahlt die Stadt Frankfurt einen Mietzuschuss in Höhe der Differenz zwischen der Fördermiete - fünf Euro - und der ortsüblichen Vergleichsmiete an die Eigentümerin oder den Eigentümer. Die Mieterin oder der Mieter kann natürlich nur so lange von einer niedrigen Fördermiete profitieren, solange die Stadt Frankfurt auch tatsächlich den Mietzuschuss an den Eigentümer zahlt. In Härtefällen, also in Fällen, in denen die Mieter bei Vertragsende weiterhin sozialwohnungsberechtigt sind - es gibt durchaus die Situation, dass man einfach ein anderes Einkommen hat und dadurch nicht mehr berechtigt ist -, gibt es Härtefallregelungen, sodass die Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete an der Stelle nicht umgesetzt wird. Sie sehen also, diejenigen, die eine Berechtigung haben, bleiben über die Härtefallregelung weiterhin bei der Mieterhöhung bei dem Mietzuschuss von fünf Euro. In der Regel ist es auch so, dass alle anderen entweder über eine Bindungsverlängerung oder eben durch ein höheres Einkommen dann entsprechend entweder nicht mehr berechtigt sind oder die Bindung weiterhin läuft. Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die erste Zusatzfrage kommt von Herrn Yilmaz von der LINKEN.-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordneter Eyup Yilmaz, LINKE.: (Zusatzfrage) Herr Stadtrat Josef, die ABG Holding ist zu 100 Prozent eine stadteigene Wohnungsbaugesellschaft. Zehntausende Haushalte in Frankfurt warten auf eine Sozialwohnung. Wieso sollten die Sozialbindungen der ABG Holding überhaupt aus der Bindung fallen? Stadtrat Mike Josef: (fortfahrend) Herr Yilmaz, ich versuche es jetzt zu wiederholen. Dadurch, dass so viele Menschen auf einer Warteliste für eine echte Sozialwohnung stehen, weil sie einkommensberechtigt sind und auch alle anderen Rahmenbedingungen erfüllen, finde ich es nicht gerecht, diejenigen, die nach dem Einkommen und nach allen anderen Rahmenbedingungen nicht sozialwohnungsberechtigt sind, weiterhin in einer Sozialwohnung zu lassen. Von daher, glaube ich, ist es richtig, dass wir das in der Tat prüfen und auch diejenigen in die Belegung nehmen, die tatsächlich eine Berechtigung haben, diese fünf Euro zu zahlen, damit eben keine Fehlanreize entstehen. Im Übrigen, Herr Yilmaz, kann ich über vieles diskutieren, aber ich muss an der Stelle einmal sagen, gerade die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften geben in aller Regel nach Auslauf der Bindung die Wohnung weiterhin in die Belegung. Das heißt, das ist an dieser Stelle zumindest vorbildlich. Der zweite Punkt, wir haben ja die Richtlinien auch angepasst und verändert, da sehen Sie letztendlich, was die Stadt Frankfurt alles unternimmt, um dem entgegenzuwirken. Vorher war es so, dass, wenn Sie nach 14 Jahren ausgezogen sind und da jemand neues eingezogen ist, der auch eine Berechtigung auf eine Sozialwohnung hat, der also die Berechtigung nachweisen kann, die Bindung nur noch zwölf Monate lang lief, also für die 15 Jahre. Bei der Änderung der Richtlinien ist es so, dass, wenn jemand neu einzieht, wieder die 15 Jahre gelten und der Mieter tatsächlich den Schutz hat, die Miete so zu zahlen, wie er sie nach dem Einkommen und nach allen Rahmenbedingungen tatsächlich auch zahlen kann. Sie merken, wir unternehmen sehr viel. Ich weiß, wie die Situation beim Amt für Wohnungswesen ist. Ich kann Ihnen nur sagen, bei der ABG Holding warten aber auch 15.000 Haushalte auf eine frei finanzierte Mietwohnung. Auch da ist Druck auf dem Kessel. Insgesamt, Herr Yilmaz, sind wir von der Zielsetzung durchaus an der Stelle einer Meinung. Aber es gehört eben auch dazu, über den Neubau tatsächlich neue Sozialwohnungen zu schaffen, denn nur mit der Belegung von Sozialwohnungen schaffen wir eben keine einzige neue Wohnung für die 10.000 Haushalte, die momentan auf eine warten.

(Beifall) Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 2081 Stadtverordneter Eyup Yilmaz, LINKE.: Sehr geehrter Herr Vorsteher, meine Damen und Herren! Herr Josef ändert wieder einmal eine Satzung. Vor zwei Jahren haben Sie schon den ersten Förderweg und den zweiten Förderweg geändert und Geld für die Investoren bereitgestellt. Was ist passiert? Das große Nichts. Investoren wollen gar keine geförderten Wohnungen bauen oder die ausgelaufenen Bindungen verlängern. Der freie Markt hat nur ein Ziel: Höchste Rendite und Profite. Sie setzen dem keine Grenzen. Schauen Sie einmal, Hunderte Haushalte werden jährlich zwangsgeräumt, die Notunterkünfte sind überfüllt. Ja, Sie bauen kaum neue Sozialwohnungen, sondern müssen stattdessen die Notunterkünfte erweitern. Hunderte von Familien mit Kindern leben in heruntergekommenen Hotels und Pensionen unter dramatischen Bedingungen. Dafür zahlen Sie jährlich über 53 Millionen Euro. So schmeißen Sie mit der Subjektförderung Millionen aus dem Fenster heraus. Auf der anderen Seite wächst ein Luxus-Wohnhochhaus nach dem anderen auf den öffentlichen Grundstücken, wie Claus-Jürgen Göpfert in seinem Artikel schön geschildert hat: "Jahrzehnte wurde hier im AfE-Turm vor allem kritische Gesellschaftstheorie unterrichtet. Jetzt demonstriert 'One Forty West' auf dem Grundstück Senckenberganlage 15 das kapitalistische Wirtschaften in der Praxis." Meine Damen und Herren, der Magistrat hat keine Vision, er weiß nicht, wie er aus der Wohnungsnot herauskommen soll. Er hat keine Strategie und steht wie machtlos da. Herr Josef und die Koalition versuchen immer wieder, sich über den Tag zu retten. Das Problem ist, dass sie überhaupt keinen politischen Willen haben, um die Investoren in die Schranken zu weisen, damit Sozialwohnungen und bezahlbare Wohnungen gebaut werden. Letztes Jahr wurden nur 65 neue Sozialwohnungen fertiggestellt. Dagegen sind etwa 1.400 soziale Wohnungen aus der Bindung gefallen. Ich frage die Koalition: Wie wollen Sie diese Lücke schließen? Wie wollen Sie nötige Sozialwohnungen und geförderte Wohnungen bauen? Die Sozialwohnungen von öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften dürfen eigentlich überhaupt nicht aus der Bindung fallen. Es gibt in dieser Stadt viele Mieterinitiativen, die konkrete Vorschläge eingebracht haben, zum Beispiel Mietentscheid. Fangen Sie endlich an, davon etwas umzusetzen. Vielen Dank!

(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Vielen Dank, Herr Yilmaz! Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Dr. Kochsiek von der CDU-Fraktion. Bitte! Stadtverordneter Dr. Albrecht Kochsiek, CDU: Herr Yilmaz, es ist immer das Gleiche, ich habe es schon letztes Mal im Ausschuss gesagt. Ihre Reden haben nichts mit dem Thema zu tun. Jedes Mal melden Sie einen Tagesordnungspunkt an und dann reden Sie über etwas völlig anderes. Keine Vision hätte der Magistrat und so weiter und so fort. Und Sie wiederholen natürlich immer das Gleiche. 65 Sozialwohnungen wurden im letzten Jahr gebaut.

(Zurufe) Es ist immer das Gleiche, in jeder Ausschusssitzung. Was ich diesmal vermisst habe, das haben Sie vielleicht vergessen, ist die Knorrstraße. Sonst reden Sie immer über die Knorrstraße, heute nicht. Aber vielleicht kommen wir beim nächsten Mal wieder dazu. Ich würde jetzt gerne einmal über das Thema reden. Da geht es darum, was ist eigentlich mit den Mietpreisbindungen bei der ABG Holding. Ich bin da wirklich erstaunt, dass Sie dieses Thema hier aufbringen, denn gerade die ABG Holding verhält sich in diesem Punkt sehr sehr vorbildlich.

(Beifall) Grundsätzlich muss man sagen, es gibt natürlich immer am Ende von diesen Mietpreisbindungen Fälle - das hat Herr Josef auch schon erwähnt -, in denen jemand nicht mehr berechtigt ist, von dem Förderprogramm zu profitieren, zum Beispiel, weil er in der Zwischenzeit ein zu hohes Gehalt hat oder weil zum Beispiel nicht mehr genug Haushaltsmitglieder im Haushalt sind, weil zum Beispiel die Kinder ausgezogen sind und damit die Wohnung zu groß geworden ist für die förderungsberechtigte Person. In diesen Fällen schaut man dann, dass die Menschen ausziehen und eine neue passende Wohnung finden und dann andere in diesen Wohnraum ziehen. Das ist gerade das Gute beim Beenden dieser Bindungsfristen, dass man dann eben schaut, okay, sind diese Menschen noch berechtigt, die Förderung zu bekommen. Denn sonst würden wir ja mit dem Haushaltsgeld, mit dem Steuergeld, einfach so um uns werfen, ohne Leute zu fördern, die berechtigt sind. Gerade das müssen wir vermeiden und auch gerade in Bezug auf unseren angespannten Haushalt. Warum ist die ABG Holding vorbildlich? Weil sie eben gerade ganz vorbildlich in Härtefällen darauf achtet, ist jemand eventuell noch sozial benachteiligt und förderungsberechtigt und dann versucht man mit irgendwelchen Lösungen, die Leute vielleicht länger in der Wohnung zu halten. Durch unsere neue Richtlinie schaffen wir es auch, dass jemand, das hat Stadtrat Josef auch schon gesagt, wenn er nach 14 Jahren in diese Wohnung einzieht, dann eben wieder einen langen Mietvertrag kriegt, zehn Jahre zum Beispiel, und hat dann eben über diese 15 Jahre hinaus eine Sicherheit, dass er eine bezahlbare Miete hat, für seinen Sozialstatus passend. Insofern geht auch diese Anmeldung wieder am Thema vorbei, wie wir das ganz häufig haben und Ihre Rede sowieso, denn die hat gar nichts damit zu tun, worüber wir hier eigentlich reden. Ich danke Ihnen!

(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Vielen Dank, Herr Dr. Kochsiek! Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Pawlik von der SPD-Fraktion. Bitte! Stadtverordneter Sieghard Pawlik, SPD: Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren! Die Antwort des Dezernenten auf die dieser Debatte zugrundeliegende Frage war: "Jawohl, es gibt Härteregelungen, die seit Jahren angewandt werden." Ich sage: Das ist gut so, dass man in Fällen, wo eine Sozialbindung ausläuft, die Menschen aber noch sozialwohnungsberechtigt sind, eine Regelung findet, die ihnen ermöglicht, in dieser Wohnung zu bleiben, zu einem bezahlbaren Preis.

(Beifall) Diese Haltung steht im Einklang mit einem Verhalten nicht nur der ABG Holding, sondern auch der Nassauischen Heimstätte in dieser Stadt, die seit langen Jahren nicht die gesetzlichen Möglichkeiten zu Modernisierungsmieterhöhungen ausschöpft, sondern sehr genau schaut, was ist sozial verantwortlich, was können wir auf die Mieter umlegen und wo stoßen wir an soziale Grenzen. Auch diese Selbstbeschränkung bei diesen beiden genannten großen Wohnungsgesellschaften ist gut und hilft vielen Menschen aktuell in ihrer Situation.

(Beifall) Zu Versprechen aber, das sage ich Ihnen, Herr Yilmaz, noch einmal ganz persönlich und auch an die LINKE.-Fraktion: Es hilft nichts, in der Vergangenheit zu leben und die Argumente mit Entscheidungen, die vor langen Jahren nicht von dieser Koalition gefällt worden sind, ganz bewusst auch damals ...

(Zurufe) ... diese Entscheidung, wenn Sie über den AfE-Turm reden wollen, Herr Yilmaz, versuchen Sie es doch heute einmal eine Entscheidung zu ändern, die vor fünf oder sechs Jahren getroffen worden ist. Da ist nichts mehr zu machen. Dann suchen Sie sich die Verantwortlichen, dann klagen Sie, dann stellen Sie sich vor das Haus, aber belästigen Sie das Haus hier nicht heute in dieser Situation, vor allem nicht diese Koalition.

(Beifall) Ich will einen zweiten Punkt ansprechen mit Blick auf die Kürze der Zeit. Wir reden nicht nur über das Auslaufen von Bindungen, sondern wir haben eine Situation, dass viele Sozialbindungen völlig unnötig fünf Jahre früher auslaufen. Das kostet uns Tausende von Sozialbindungen durch eine Entscheidung der Landesregierung, die Nachbindungsfrist für derartige Sozialbindungen, wenn die Kredite vollständig zurückgezahlt sind, von zehn auf fünf Jahre zu verringern. Auch das ist nicht hinnehmbar. Das muss sich ändern.

(Beifall) Es wird nicht besser, wenn wir hinterher als Stadt oder auch das Land Hessen mit Millionenbeträgen die vorzeitig ausgelaufenen Bindungen dann wieder aufkaufen müssen. Auch das ist Rausschmeißen öffentlicher Gelder und auch das muss sich ändern. Ich will einen dritten Punkt ansprechen, der mich heute irritiert hat. Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Das wird leider nichts mehr, weil Ihre Redezeit zu Ende ist. Drei Minuten sind relativ kurz. Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Maier von den GRÜNEN. Bitte! Stadtverordneter Bernhard Maier, GRÜNE: Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren! Klar ist, dass die LINKE. wie so oft Äpfel mit Birnen vergleicht. Diese Vergleiche sorgen nicht dafür, dass wir am Ende mehr geförderte Wohnungen haben werden. Das genau will die Vorlage M 125 erreichen. Mit ihr wird es der Stadt ermöglicht, mehr Wohnungen für einen längeren Zeitraum in der Bindung zu halten, sogar bis zu 20 Jahren. 2007 haben wir als Stadt Frankfurt bundesweit als erste das Programm auf den Weg gebracht. Olaf Cunitz hat in seiner Zeit als Planungsdezernent das Programm verbessert, so wie es heute Mike Josef tut, wir GRÜNEN unterstützen diese Arbeit sehr. Denn so können wir mehr Menschen, die einen Anspruch auf geförderten Wohnraum haben, diesen langfristig bereitstellen. Wie schon gesagt, circa 1.000 Wohnungen fallen pro Jahr aus der Belegung, circa 300 Wohnungen pro Jahr wurden in den letzten Jahren zurückgewonnen. Jetzt wird es möglich sein, circa 750 Wohnungen im Jahr zurückzugewinnen. Das ist praktikable Wohnungsförderung, die beides tut, geförderten Wohnraum bereitstellen und die städtische Wohnungsbaugesellschaft bestärken, mehr geförderte Wohnungen zu halten und zu bauen.

(Beifall) Denn Fakt ist, dass wir beim Neubau von Sozialwohnungen alle im wahrsten Sinne des Wortes eine Schippe drauflegen müssen. Schon jetzt schafft die ABG nahezu 40 Prozent geförderten Wohnungsbau in ihrem Investitionsprogramm. Da ist es zu 50 Prozent nicht weit. Die ABG hält mit 48,2 Prozent an den geförderten Wohnungen in Frankfurt den höchsten Anteil. Das ist gut so. Die ABG schafft das aus eigener Kraft, aus eigener wirtschaftlicher Kraft heraus, Herr Yilmaz, von daher muss das auch weiter unternehmerisch sinnvoll sein, sodass wir auch in Zukunft eine starke ABG haben werden.

(Beifall) Aber wir dürfen dieses Segment des Wohnungsmarktes nicht allein der ABG überlassen. Alle anderen Akteure stehen ebenfalls in der Pflicht. Deshalb müssen wir darauf dringen, dass alle privaten Unternehmen, die Wohnprojekte in der Stadt realisieren, ihren Beitrag für den geförderten Wohnungsbau leisten. Dazu soll und wird der Baulandbeschluss, den wir als Koalition auf den Weg gebracht haben, die nötige Transparenz bieten und für sozialverträgliche Mietpreise und klimaschonende Bodennutzung sorgen, denn wir müssen als Gesamtstadt mehr tun, um für die jetzigen und zukünftigen Generationen Bauland zu entwickeln, um geförderte Wohnungen bereitzustellen und dabei den Klimaschutz in der Stadtplanung und im Wohnungsbau weiter zu stärken. Das ist eine Aufgabe für alle, die in Frankfurt zu Hause sind oder sein wollen oder in Frankfurt ein Zuhause schaffen oder auch Eigentümer eines Zuhauses sind. Vielen Dank!

(Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Eyup Yilmaz

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. September 2019 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung