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Der Presse war zu entnehmen, dass die Stadt Frankfurt unter Beteiligung mehrerer Ämter derzeit an einer Starkregenkarte

Vorlagentyp: F
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Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt arbeitet an einer Starkregenkarte, um Überschwemmungsrisiken zu identifizieren und zu minimieren. Ziel ist es, durch präventive Maßnahmen und die Einhaltung von Bauvorschriften mögliche Überflutungsschäden zu reduzieren und die Stadt auf zukünftige Starkregenereignisse besser vorzubereiten.

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Frage an den Magistrat

Der Presse war zu entnehmen, dass die Stadt Frankfurt unter Beteiligung mehrerer Ämter derzeit an einer Starkregenkarte arbeitet, aus der ersichtlich werden soll, wo mit Überschwemmungen zu rechnen ist. In der Vergangenheit sorgten beispielsweise starke Regenfälle am Frankfurter Berg immer wieder für erhebliche Überschwemmungen sowie für hohe Sachschäden, die zahlreiche Bürgerinnen und Bürger massiv getroffen haben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Welche Maßnahmen trifft die Stadt Frankfurt, um mögliche Überflutungsschäden gering zu halten, und wie plant die Stadtentwässerung die Starkregengefahrenkarten aktiv für weitere Schutzmaßnahmen einzusetzen?

Antwort des Magistrats

Die Minimierung von möglichen Überflutungsschäden ist eine Aufgabe der gesamten Stadtverwaltung im Rahmen der Daseinsvorsorge und der Grundstückseigentümer*innen, die unter anderem nach Wasserhaushaltsgesetz zum eigenverantwortlichen Schutz verpflichtet sind. Diese Vorsorge wird in Zukunft noch wichtiger werden, da mit steigenden Temperaturen durch den Klimawandel ein verstärktes Auftreten von Starkregenereignissen zu erwarten ist. Die Stadt befasst sich seit Längerem mit der Starkregenvorsorge und bearbeitet dabei das gesamte Stadtgebiet. Der Aspekt Überflutung wird inzwischen bei Straßen-, Grünplanungs- und Hochbau-Maßnahmen in der Regel berücksichtigt. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ist es seit vielen Jahren Standard, Konzepte zu entwickeln, nach denen das anfallende Niederschlagswasser möglichst vor Ort verbleibt. Die Vermeidung von Niederschlagswassereinleitungen in den Kanal ist als langfristiges Ziel auch im Konzept Abwasser 2035 der Stadtentwässerung Frankfurt festgeschrieben. Denn das Kanalnetz wird gemäß technischen Regelwerken für Regenereignisse ausgelegt, die statistisch alle zwei bis fünf Jahre fallen. Die Starkregenereignisse, die in den letzten Jahren zu größeren Überflutungen geführt haben, hatten statistische "Jährlichkeiten" von 30 Jahren und teilweise sogar deutlich darüber. Bei Starkregenereignissen kommt es aber auch sehr stark auf den Objektschutz der einzelnen Liegenschaft an. Erkenntnisse aus den letzten Jahre zeigen, dass viele Schäden durch funktionierende Rückstausicherungen in den Kellern, intakte Entwässerungsanlagen auf den Grundstücken, kleine Aufmauerungen oder andere einfache Maßnahmen hätten vermieden werden können. Die bauliche Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz vor Starkregengefahren hat bereits begonnen. Beispielhaft sind eine Mulde im Baugebiet Am Riedberg und Abfangrinnen an der Rudolf-Hilferding-Straße sowie an der Karl-Bieber-Höhe zu nennen. Die Situation am Frankfurter Berg ist jedoch komplexer: Durch die Hanglage kommt es zu besonderen Abflussbedingungen an der Oberfläche. Die Starkregengefahrenkarten des Umweltamtes werden hier neue Erkenntnisse liefern, um qualifizierte Lösungen zu entwickeln. Der Vorabzug der Starkregengefahrenkarten liegt intern seit Ende August 2021 vor. Die Stadtentwässerung Frankfurt und das Amt für Straßenbau und Erschließung haben damit begonnen, die gefährdeten Bereiche zu erfassen. Im weiteren Verlauf der Bearbeitung sind Prioritäten für die Maßnahmen zu bilden. Dieser Prozess wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Die bauliche Umsetzung wird dann in Abhängigkeit von den personellen und finanziellen Ressourcen nach und nach umgesetzt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. September 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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