Viele Umgestaltungen von Straßen - Wegnahme von Fahrspuren, Abmarkierung von Radstreifen - werden vom Magistrat nur auf
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gefragt, warum für Umgestaltungen von Straßen keine Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung eingeholt wird. Dies betrifft insbesondere die Fahrradstreifen auf der Maybachbrücke und der Dillenburger Straße. Der Magistrat argumentiert, dass die Maßnahmen rechtlich nicht der Beschlussfassung bedürfen und die politische Legitimation durch den Oberbürgermeister gegeben ist.
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Dillenburger Straße — 11 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 07.10.2026.
- Einrichtung von Geschwindigkeitsschwellen in der Heddernheimer Landstraße zur Erhöhung der Schulwegsicherheit07.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Auskunft zur Vermüllung von Altkleider- und Glascontainern sowie zur Nutzung des Mängelmelder-Systems06.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Schienenersatzverkehr zwischen Heddernheim und Niederursel11.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Dillenburger Straße per E-MailFrage an den Magistrat
Viele Umgestaltungen von Straßen - Wegnahme von Fahrspuren, Abmarkierung von Radstreifen - werden vom Magistrat nur auf der Grundlage von verkehrsrechtlichen Anordnungen, aber ohne vorherige Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung oder Ortsbeiräte umgesetzt. Es handelt sich dabei häufig um umstrittene Vorhaben. Jüngste Bespiele sind die Fahrradstreifen auf der Maybachbrücke und der Dillenburger Straße.
Ich frage den Magistrat:
Warum wird für solche Maßnahmen keine Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung eingeholt und damit auf eine demokratische Legitimation verzichtet?
Antwort des Magistrats
Der Magistrat weist die Bezeichnung des in Rede stehenden Vorhabens als "umstritten" zurück. Die zugrundeliegende Anordnung des Straßenverkehrsamtes als Untere Straßenverkehrsbehörde ist sachgerecht und führt - außerhalb der eigentlichen Bautätigkeiten - zu keinen nennenswerten Einschränkungen des motorisierten Individualverkehrs, wie erste Auswertungen von Floating Car Data deutlich zeigen.
Desweiteren verwahrt sich der Magistrat entschieden gegen die willkürliches, nicht demokratisch legitimiertes Handeln unterstellende Fragestellung und beantwortet ansonsten die Frage in der Sache wie folgt: Täglich erfolgen in Frankfurt am Main etliche temporäre oder dauerhafte Eingriffe in die Beordnung und Regelung öffentlicher Verkehrsflächen von unterschiedlicher Tragweite.
Hier handelt jedoch nicht "Der Magistrat" im Rahmen der gemeindlichen Selbstverwaltung, sondern "Der Oberbürgermeister" - respektive der Mobilitätsdezernent als Ständiger Vertreter - als Untere Straßenverkehrsbehörde. Oberbürgermeister beziehungsweise Ständiger Stellvertreter nehmen hinsichtlich der behördlichen Aufgaben die Funktion der Dienstaufsicht wahr, die Fachaufsicht über unser Straßenverkehrsamt als Untere Landesbehörde liegt bei der Oberen Straßenverkehrsbehörde, dem RP Darmstadt, da hier übergeordnetes Recht als Auftragsangelegenheit angewandt wird. Formaljuristisch betrachtet ist die Sphäre des Straßenverkehrsrechts daher keiner bindenden Beschlussfassung durch Organe der gemeindlichen Selbstverwaltung zugänglich. Es gibt in diesen Angelegenheiten keinen Beschlussvorbehalt, weder positiv noch negativ oder kassatorisch. Eine formale Legitimation ist daher weder rechtlich statthaft noch sachlich notwendig.
Die politische Legitimation des Mobilitätsdezernenten und seines Handelns, seiner Entscheidungen im ihm zugewiesenen Geschäftsbereich ruht fest auf der Aufgabenübertragung durch den - von den Frankfurter:innen demokratisch direkt gewählten - Oberbürgermeister einerseits und auf der demokratischen Wahl zum hauptamtlichen Beigeordneten durch eine Mehrheit der - demokratisch repräsentativ gewählten - Stadtverordnetenversammlung andererseits.
Abschließend weist der Magistrat darauf hin, dass die Stadtverordnetenversammlung mit ihrem Beschluss "Fahrradstadt Frankfurt" und dem beschlossenen Koalitionsantrag NR 895 aus 2019, eingebracht durch die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen, Folgendes beschlossen hat:
"Die Stadt Frankfurt am Main wird kontinuierlich an allen Straßen in ihrer Baulast ohne regelwerkskonforme Radverkehrsführung mit einer Regelgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h neue Radverkehrsanlagen schaffen und alte umbauen.
(...)
Der Magistrat wird beauftragt, die nötigen Planungen und Maßnahmen zu ergreifen.
(...)
Vor der endgültigen baulichen Umsetzung ist die Stadtverordnetenversammlung zu beteiligen."
Bauliche investive Maßnahmen, die über einfache Beschilderungs- und Markierungsarbeiten hinaus gehen, werden selbstverständlich im Rahmen von Vorplanungs- und Bau- und Finanzierungsvorlagen in den Magistrat eingebracht und durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. September 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.