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Laut Magistratsvortrag M 12 und Etatvorlage E 11 werden zusätzliche Mittel bereitgestellt, „um preiswerten Wohnraum zu s

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Frage vom 16.05.2019, F 1853 Laut Magistratsvortrag M 12 und Etatvorlage E 11 werden zusätzliche Mittel bereitgestellt, "um preiswerten Wohnraum zu schaffen und durch die konsequente Anwendung des Vorkaufsrechts in Frankfurt zu sichern". Das ist angesichts der Wohnungsnot und aktueller Fälle wie beispielsweise in der Hebelstraße 23 sicherlich sinnvoll. Bisher gibt es keinen zeitnahen und umfassenden Bericht an die Stadtverordneten zur Ausübung des Vorkaufsrechts beziehungsweise deren Unterlassung und zu Inhalten von Abwendungserklärungen. Deshalb frage ich den Magistrat auf diesem Weg: Wie oft wurde das städtische Vorkaufsrecht im Zeitraum Januar 2018 bis jetzt erwogen, und wie oft wurde es tatsächlich ausgeübt?

Antwort des Magistrats: Stadtrat Jan Schneider: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrter Herr Yilmaz, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 16.05.2019 wurden dem Amt für Bau und Immobilien in den Milieuschutzsatzungsgebieten 49 Verkäufe von überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Immobilien zur Prüfung des kommunalen Vorkaufsrechts vorgelegt. In allen diesen Fällen wurden die zwischenzeitlich stadtintern festgelegten Prüfungen bei den beteiligten Fachämtern durchgeführt. Diese Prüfung durch die Fachämter der Dezernate IV und V hatte in 18 Fällen zum Ergebnis, dass die Satzungsziele durch die Veräußerung nicht gefährdet sind. In 20 weiteren Fällen kam die magistratsinterne Prüfung zu einer möglichen Verletzung der Satzungsziele durch den Verkauf, und es wurde daher die Ausübung eines Vorkaufsrechts erwogen. In allen diesen Fällen wurde durch das Amt für Bau und Immobilien reagiert. Im Ergebnis der Gespräche mit den Beteiligten wurde in 18 der 20 relevanten Verkaufsfälle vom Käufer durch die Unterzeichnung einer Abwendungsvereinbarung die Ausübung eines Vorkaufsrechts verhindert. In zwei Fällen wurde das Vorkaufsrecht ausgeübt. In einem dieser Fälle kam es daraufhin zum Rücktritt vom Vertrag, der zweite Ausübungsfall befindet sich im Widerspruchsverfahren mit möglicherweise anschließendem Rechtsstreit.

(Beifall) Die weiteren 11 Verkaufsvorgänge befinden sich derzeit in der Prüfung. In den vergangenen drei Jahren hat die Stadt in insgesamt 15 Fällen ihr Vorkaufsrecht ausgeübt. Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Dr. Renate Wolter-Brandecker: Vielen Dank! Es gibt eine Zusatzfrage von Herrn Yilmaz. Bitte! Stadtverordneter Eyup Yilmaz, LINKE.: (Zusatzfrage) Herr Stadtrat, in Berlin und in München stehen die Kriterien von Abwendungsvereinbarungen glasklar auf der Homepage. Jeder kann diese dort nachlesen, zum Beispiel: "Kappung des Modernisierungszuschlages bei der Neuvermietung von Wohnraum, keine Überschreitungen der ortsüblichen Vergleichsmiete nach dem Mietspiegel, keine Antragstellung auf eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, keine Antragstellung auf Genehmigung einer Umwandlung von Wohnungen nach § 172 Absatz 1 Baugesetzbuch, Verzicht auf Nutzungsänderung sowie keine zusätzlichen Balkone und Aufzüge. Meine Frage ist, was sind die Abwendungsvereinbarungen, die Sie mit Investoren geschlossen haben, und warum wird alles so geheim und intransparent gehalten? Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Dr. Renate Wolter-Brandecker: Herr Schneider, bitte! Stadtrat Jan Schneider: (fortfahrend) Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Yilmaz, meine Damen und Herren! Ich kann nicht nachvollziehen, warum wir von geheimen und intransparenten Verfahren sprechen. Zum einen sind die meisten der Punkte, die Sie eben angesprochen haben, von uns gar nicht in Abwendungsvereinbarungen zu regeln, weil sie als Stadtverordnete mit dem Beschluss über die Satzungen genau diese Punkte bereits in die Satzung geschrieben haben. Also viele von den Dingen sind dort bereits geregelt. Diese Dinge müssen wir nicht separat regeln. Ansonsten haben wir - ich in Person, aber natürlich auch der Kollege Josef - vorhin in der Beantwortung der ersten Frage bereits dargelegt, welche Kriterien wir haben. Unter anderem wird durch die Abwendungsvereinbarungen sehr deutlich geregelt und auch durch eine Vertragsstrafe strafbewährt, dass eine Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen ausgeschlossen wird. Das ist eine Regelung, die dort ganz klar geregelt wird. Unter anderem wird auch sichergestellt, dass wir keinen Leerstand über einen längeren Zeitraum haben. Das ist ein Aspekt, der in den Milieuschutzsatzungsgebieten oft von den Bürgerinnen und Bürgern, von den Mieterinnen und Mietern an uns herangetragen wird, dass man einen langen, vermutlich auch durch Spekulationen bedingten Leerstand beobachtet. Genau diesen Hinweisen gehen wir nach. Wir hatten heute vor einer Woche vor meinem Büro eine Demonstration von Mieterinitiativen. Im Anschluss an die Demonstration haben wir uns auch länger zusammengesetzt. Sie waren im ersten Teil dabei, bei dem Gespräch anschließend wollten Sie nicht mehr zugegen sein. Aber dort haben wir zum Beispiel ganz konkret über ein Objekt gesprochen, wo uns mitgeteilt worden ist, dass in einem Haus seit Längerem Wohnungen leer stehen. Wenn wir solche Hinweise bekommen, gehen wir ihnen selbstverständlich nach. Sollte sich dieser Hinweis bestätigen, würden auch entsprechende Strafen fällig. Andere Regelungen, wie der Kollege Josef vorhin mitgeteilt hat, dass es eine Härtefallregelung gibt und andere Dinge mehr, vereinbaren wir dort. Des Weiteren, wenn die Stadtverordneten Interesse haben, sich über das Verfahren zu verständigen und auch mehr über das Verfahren zu lernen, gibt es dafür eine besondere Veranstaltung in der - glaube ich - kommenden Woche. Ich habe das genaue Datum nicht im Blick, zu der Sie alle eingeladen sind, auch die Ortsbeiräte, und da können wir dann sehr offen auch noch einmal über die Dokumente schauen. Hier würde es den Rahmen sicherlich sprengen. Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Dr. Renate Wolter-Brandecker: Danke schön! Die zweite Zusatzfrage kommt von Herrn Dr. Kochsiek von der CDU-Fraktion. Bitte!

(Zurufe) Liebe Frau Tafel-Stein, ich habe Sie übersehen. Aber Herr Dr. Kochsiek zieht seine Frage zurück.

(Zurufe) Stadtverordnete Elke Tafel-Stein, FDP: (Zusatzfrage) Die charmanten CDU-Abgeordneten, das finde ich immer toll. Danke schön! Ich habe eine inhaltliche Frage, nachdem die LINKE. hier sozusagen den Ansatz verfolgt, flächendeckend soll in Frankfurt alles aufgekauft werden, was irgendwie dem freien Wohnungsmarkt zur Verfügung steht. Ich möchte gerne wissen, wie viel Budget Sie denn jährlich zur Verfügung haben, um dieses Vorkaufsrecht auch geltend zu machen? Stadtrat Jan Schneider: (fortfahrend) Das lässt sich anhand des Haushaltes relativ schnell beantworten. Wir haben einen allgemeinen Ankaufsetat von etwas mehr als 15 Millionen Euro. Die Koalitionsfraktionen haben entschieden, dass dieser noch einmal um 7,5 Millionen Euro aufgestockt werden soll, sodass wir einen mehr als auskömmlichen Topf für solche Mittel haben. Der Kämmerer und ich sind uns auch einig, dass es am Ende am Geld nicht scheitern sollte, wenn ein weiteres Vorkaufsrecht ausgeübt werden sollte, würde man dort eine Deckung finden. Also am Geld wird am Ende die Ausübung nicht scheitern, wobei die Frage, ob noch Mittel da sind, das muss man auch noch einmal klar sagen, für uns nicht entscheidungsrelevant sein kann bei der Beurteilung, ob ein Vorkaufsrecht ausgeübt wird oder nicht, sondern da geht es natürlich nur um die inhaltliche Prüfung des jeweiligen Falls. Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 1853 Stadtverordneter Eyup Yilmaz, LINKE.: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren! Herr Schneider sagt, dass der Schutz der Mieter ein wichtiges Anliegen ist, aber ein Eingriff in das Eigentumsrecht kann nur das äußerste Mittel sein. Das bedeutet, Privatinvestoren sind für Herrn Schneider und die CDU wichtiger als die Mieterinnen und Mieter in Frankfurt. Wie viele Male habe ich hier gesagt, Herr Schneider vertritt damit ganz klar und deutlich Interessen von Investoren, nicht Interessen von Frankfurterinnen und Frankfurtern. In den vergangenen drei Jahren wurden 15 Vorkaufsrechte ausgeübt und 32 Abwendungsvereinbarungen geschlossen. Na toll! Es ist ein Skandal, dass dieses Instrument kaum genutzt wird. Sind die 15 gekauften Häuser überhaupt noch in städtischem Eigentum? Wie lauten die Abwendungsvereinbarungen, die Sie mit Investoren geschlossen haben? Sie haben noch nicht geantwortet. Wieso steht keine Information auf der Homepage des Magistrats, damit sie alle Bürgerinnen und Bürger sehen können. Das ist ein Armutszeugnis, was Sie bis jetzt tun. Sie haben die Zoopassage aufgegeben, über 200 Haushalte stehen unter enormer Verdrängung. In der Knorrstraße leiden 110 Haushalte und davon sind 18 Haushalte schon weggezogen. Sie konnten den Druck nicht aushalten. Die Wallauer Straße ist immer noch ein großer Problembereich. Die Sindlinger Straße 11 ist jetzt aktuell verkauft worden und die Mieter haben Sorge, ihre Wohnungen zu verlieren. Wieso hat die Stadt hier keine Abwendungserklärung oder ein Vorkaufsrecht genutzt? Ganz berühmt ist die Adalbertsraße 11 in Bockenheim. Was war Ihre Begründung, hier nicht zu kaufen? Herr Schneider sagte, in diesem Gebiet sind die Mietpreise sowieso so hoch, es lohnt sich gar nicht mehr, dieses Objekt zu kaufen. Dadurch haben Sie die Bewohner in der Adalbertstraße schutzlos gegen Miethaie gelassen. Das empfinde ich als Wahnsinn und Versagen. Die Bewohnerinnen und Bewohner in der Hebelstraße 22 sind verzweifelt, suchen Hilfe und erwarten, dass die Stadt endlich einmal die Milieuschutzsatzung hier anwendet. Ich kann nicht alle Betroffenen heute aufzählen, kurz gesagt, die halbe Stadt leidet unter enormer Mietpreissteigerung und Verdrängung. Was Herr Josef eben erzählt hat, das ist ein kleines Märchen. Der Magistrat schaut nur zu und tut nichts. Es ist empörend, dass die SPD und die GRÜNEN das alles tolerieren, weil sie geil auf regieren sind, und zwar alles auf Kosten der Mieterinnen und Mieter in Frankfurt. Vielen Dank! Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Dr. Renate Wolter-Brandecker: Vielen Dank, Herr Yilmaz! Ihre Redezeit ist abgelaufen. Herzlichen Dank! Als Nächster hat sich Herr Stadtrat Schneider gemeldet. Bitte! Stadtrat Jan Schneider: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stecke in dem Dilemma, auf der einen Seite noch ein paar Sätze dazu sagen zu wollen, aber gleichzeitig dazu beizutragen, dass ich mich selbst auf die Folter spanne. Insofern möchte ich es einigermaßen kurz machen. Ich möchte aber, weil es ein wichtiges Thema ist, und ein Thema, das in den vergangenen Wochen sehr kontrovers diskutiert worden ist, zumindest zwei Bemerkungen machen, damit Sie auch nicht das Gefühl haben, ich würde mich hier wegducken wollen. Zum einen, Herr Yilmaz, wissen Sie, dass ich auch in den vergangenen Wochen intensiv mit den Beteiligten gesprochen, auch teilweise diskutiert habe - auch mit Ihnen -, der Kollege Josef hat vorhin berichtet und es hat mich gefreut, dass er das auch hier noch einmal in dieser Runde getan hat, dass wir in guten, konstruktiven Gesprächen sind und nach einem Weg suchen, wie wir als Stadt möglichst gut und möglichst effektiv Mieterinnen und Mieter in der Stadt schützen. Mir ist durchaus klar, dass jedes Haus, für das keine Abwendungsvereinbarung abgegeben wird, dass jedes Haus, für das ein Vorkaufsrecht nicht ausgeübt wird, in Ihren Augen ein Haus zu wenig ist. Ich möchte aber einfach nur zu Bedenken geben, dass Sie am Ende das große Ganze sehen müssen. Abwendungsvereinbarungen, die Dinge enthalten, die rechtlich nicht durchsetzbar sind, sind nämlich keine Abwendungsvereinbarungen, die Mieterinnen und Mieter schützen, sondern sie sind am Ende vor Gericht im Zweifelsfall unwirksam und führen dazu, dass die Mieterinnen und Mieter in diesem Haus überhaupt keinen Schutz haben. Wenn eine Abwendungsvereinbarung nicht rechtlich belastbar ist, wird sie aufgehoben, dann ist sie unwirksam und dann kann der Eigentümer des Hauses tun und lassen, was er möchte. Und das wäre am Ende deutlich schlechter und deutlich weniger Schutz für die Mieterinnen und Mieter. Ich bitte, das einfach hin und wieder auch zu bedenken. Wenn ich davon spreche, dass ein Vorkaufsrecht, die Ausübung eines Vorkaufsrechts, immer nur das letzte Mittel sein kann - das ist eine Äußerung, die mir wiederholt vorgeworfen worden ist -, dann ist das keine persönliche Einschätzung von Jan Schneider, das ist auch keine sozusagen gewollte Einschätzung meines Amtes, sondern es ist schlicht und ergreifend das, was der Bundesgesetzgeber im Baugesetzbuch verankert hat. Das ist der Maßstab, nach dem wir handeln müssen und eine Grundlage für unsere Arbeit und ich kann Ihnen versichern - ich glaube, der Kollege Josef hat das vorhin zum Ausdruck gebracht -, dass keiner der Beteiligten, weder er als Dezernent noch ich und erst recht nicht die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den beteiligten Ämtern leichtfertig damit umgehen. Wir wissen, dass Milieuschutz eine wichtige Angelegenheit ist. Wir wissen auch, dass wir die Mittel, die wir haben, vernünftig, belastbar und verlässlich nutzen müssen. Da schließt sich am Ende auch ein Stück weit der Kreis zwischen Ihnen und Frau Tafel - auch wenn Sie in den Positionen weit auseinander sind -, Mieterschutz zu organisieren und gleichzeitig Investitionen in dieser Stadt zu ermöglichen und Investition nicht zu vergrätzen. Das ist der Spagat, den wir hinbekommen müssen. Wir müssen - und von denen ist von allen Rednern in der Debatte mehrfach gesprochen worden - effektive Mittel gegen die schwarzen Schafe haben und wir müssen sie nutzen und gleichzeitig die vielen guten Investoren, die guten Vermieterinnen und Vermieter in dieser Stadt halten und motivieren zu investieren. Vielen Dank! Antragstellende Person(en): Stadtv. Eyup Yilmaz

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. Mai 2019 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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