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Neues zu Adam-Riese-Straße per E-MailInhalt
Frage vom 23.09.2011, F 181 Der Magistrat will für das Grünflächenamt und das Amt für Straßenbau und Erschließung einen Neubau errichten lassen. Das Revisionsamt zweifelt an der Wirtschaftlichkeit des entsprechenden Finanzierungs-Leasing-Vertrags. In der Vorlage B 354/11 berichtet der Magistrat, dass ein Wirtschaftlichkeitsvergleich "Eigenbau, Miete, Leasing" nach wissenschaftlichen Kriterien nicht seriös zu führen sei, da völlig unterschiedliche Zahlungsströme vorlägen. Bei PPP-Projekten mit ebenfalls sehr komplexen Vertrags- und Finanzierungsstrukturen sind Wirtschaftlichkeitsberechnungen hingegen gang und gäbe.
Ich frage den Magistrat: Wieso ist im Gegensatz zu PPP-Projekten bei Finanzierungs-Leasing-Verträgen keine seriöse Wirtschaftlichkeitsberechnung möglich?
Antwort des Magistrats: Eine allgemeine Definition für PPP-Modelle hat sich noch nicht gebildet. Insoweit ist der für einen Vergleich zu benennende Bezugspunkt grundsätzlich offen. Beim PPP steht aber immer auch eine Aufgabenverlagerung von der Öffentlichen Hand auf Private im Vordergrund. Die reine Finanzierung eines Bauvorhabens unterscheidet sich davon grundlegend. Der Hauptgrund allerdings, weshalb die Modelle Eigenbau, Miete und Leasing sich einer einheitlichen Bewertung entziehen, liegt in der unterschiedlichen Risikostruktur der jeweiligen Verträge für die betroffenen Vertragspartner. In diesem Zusammenhang ist auf die vom Magistrat gegebenen Antworten zu den Fragen der SPD-Fraktion zum Projekt Adam-Riese-Straße zu verweisen, die im Bericht B 354 vom 02.09.2011 wiedergegeben wurden. Lassen Sie den Magistrat dazu ergänzend ein Beispiel bilden: Niemand kann verlässlich einerseits die für die Indexierung eines Mietvertrages und damit die Höhe der Miete regelmäßig maßgebliche Entwicklung des Lebenshaltungskostenindex über einen Zeitraum von 20 oder 30 Jahren voraussagen. Gleiches gilt andererseits aber auch für die Entwicklung der Zinsen, um nur den wesentlichsten Kostenfaktor in der Abwicklung der Leasingvariante zu benennen. Anders als beim Lebenshaltungskostenindex lässt sich das Zinskonversionsrisiko aber durch langfristige Kreditverträge einhegen. Im Ergebnis können allein aus diesen beiden Parametern unterschiedliche Zahlungsströme in Höhe von Millionenbeträgen zugunsten des einen oder zulasten des anderen Modells resultieren. Und es wäre ein Leichtes, weitere Vertragsessentialia für die einzelnen Modelle zu benennen, deren Schicksal von divergierenden Entwicklungstreibern abhängt. Diese gravierenden Unterschiede könnten nur durch willkürliche Annahmen für Berechnungszwecke eingeebnet wären. Darunter würde aber mit Sicherheit die Seriosität der Vergleichsberechnung leiden. Es liefe darauf hinaus - um es mit dem Volksmund zu sagen - Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Annette Rinn
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. September 2011 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.