Die Altstadtgasse Am Königshof im Stadtteil Bergen-Enkheim wurde Ende 2018 in eine Tempo-30-Zone umgewandelt, ohne dass
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Frage vom 24.01.2019, F 1653 Die Altstadtgasse Am Königshof im Stadtteil Bergen-Enkheim wurde Ende 2018 in eine Tempo-30-Zone umgewandelt, ohne dass der zuständige Ortsbeirat diesbezüglich gehört worden wäre. Es wird berichtet, das Regierungspr äsidium Darmstadt habe die Umwandlung der zuvor verkehrsberuhigten Zone aufgrund der Beschwerde eines einzelnen Bürgers angeordnet. Der schmale Gehweg ist dort nur durch eine abweichende Pflasterung angedeutet, aufgrund eines fehlenden Halteverbotes dürfen Autos in diesem Bereich nun uneingeschränkt parken. Das führt zu einer erheblichen Gefährdung der Fußgänger, zumal es sich um einen Schulweg handelt.
Ich frage den Magistrat: Was tut der Magistrat, um diese absurde und unabgestimmte Umwandlung rückgängig zu machen?
Antwort des Magistrats: Das Regierungspräsidium Darmstadt in seiner Funktion als obere Straßenverkehrsbehörde, hat, aufgrund des Schreibens eines Bürgers, die Situation gemeinsam mit der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Frankfurt am Main in der Straße "Am Königshof" vor Ort in Augenschein genommen. Die Aufsichtsbehörde kam unter der Maßgabe der vor Ort gewonnenen Erkenntnisse sowie der Auswertung einer Verkehrszählung zu dem Schluss, dass es sich bei der Straße Am Königshof nicht um einen verkehrsberuhigten Bereich im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung und den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften handelt. In der Verwaltungsvorschrift, VwV, zur Straßenverkehrsordnung, StVO, heißt es: "Ein verkehrsberuhigter Bereich kann für einzelne Straßen oder Bereiche in Betracht kommen. Die Straßen oder Bereiche dürfen nur von sehr geringem Verkehr frequentiert werden und sie müssen über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion verfügen. Die mit Zeichen 325.1 gekennzeichneten Straßen oder Bereiche müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat." Das Regierungspräsidium begründet dies insbesondere mit dem zu hohen Verkehrsaufkommen, der Funktion als Durchfahrtstraße zwischen Marktstraße und Im Sperber sowie der fehlenden Aufenthaltsfunktion. Daher wurde das Straßenverkehrsamt vom Regierungspräsidium Darmstadt angewiesen, die vorhandene Beschilderung zur Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches, Verkehrszeichen 325 StVO, zu entfernen. Der Ortsbeirat wurde durch Straßenverkehrsbehörde schriftlich durch die auszuführende Änderung der Beschilderung in Kenntnis gesetzt. Der Magistrat hat hier keinen Handlungsspielraum. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. Januar 2019 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.