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Frage vom 01.11.2018, F 1516 In der Antwort auf die Frage Nr. 1434 in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung vom 27.09.2018 wurde über den statistisch signifikanten Anstieg des Drogenhandels in Frankfurt berichtet. Demnach hat sich unter anderem der illegale Handel/Schmuggel mit/von Kokain - Crack - von 56 Fällen im Jahr 2014 auf 250 Fälle im Jahr 2017 fast verfünffacht.
Ich frage den Magistrat: Worauf ist diese erhebliche Steigerung nach Ansicht des Magistrats hauptsächlich zurückzuführen?
Antwort des Magistrats: Die Steigerung der Fälle des Handels beziehungsweise Schmuggels von Kokain und/oder Crack in der Stadt Frankfurt am Main zwischen den Jahren 2014 und 2017 ist hauptsächlich auf zwei Faktoren zurückzuführen: Zum einen erfolgte im Kontext der Maßnahmen im und um das Bahnhofsgebiet eine polizeiliche Schwerpunktsetzung auf den Handel mit Betäubungsmitteln - alleine im Bahnhofsgebiet konnten 89 Fälle des Handels mit Kokain/Crack mehr aufgedeckt werden als drei Jahre zuvor, 2014: 41 Fälle; 2017: 130 Fälle -, und zum anderen flossen erstmals im Jahr 2017 Fälle des Zolls in die Polizeiliche Kriminalstatistik der Stadt Frankfurt am Main ein - es handelt sich hierbei um 83 Fälle, die durch den Zoll am Internationalen Postzentrum, IPZ, am Flughafen Frankfurt am Main im Rahmen von Postsendungskontrollen aufgedeckt wurden, 2014: -; 2017: 83 Fälle. Antragstellende Person(en): Stadtv. Patrick Schenk
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. November 2018Sie sind hierFF 1516In der Antwort auf die Frage Nr. 1434 in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung vom 27.09.2018 wurde über den sFragestunde-Frage
- 15. November 2018AA 411DrogenhandelSTVV-Anfrage · AfD
- 4. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 14 WochenBB 25DrogenhandelMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet