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Frage vom 20.09.2018, F 1487 Das Wiesbadener Verwaltungsgericht hat für Frankfurt ab Februar ein Dieselfahrverbot verhängt. In seiner mündlichen Begründung hat der Richter kein gutes Haar an den Maßnahmen gelassen, mit denen die Stadt Frankfurt die seit 2010 geltenden Stickoxid-Grenzwerte einhalten wollte. Vielmehr hat er den Verkehrsdezernenten belehrt, was schon längst hätte umgesetzt werden müssen, etwa eine stärkere Parkraumbewirtschaftung sowie kostenloses Park+Ride am Stadtrand. Daher frage ich den Magistrat: Wird der Magistrat die Parkgebühren in der Innenstadt zeitnah erhöhen, und kann er sich dabei vorstellen, eine moderne Staffelregelung wie beispielsweise in Amsterdam umzusetzen, die Anreize schafft, mit dem ÖPNV in die Stadt zu fahren?
Antwort des Magistrats: Stadtrat Klaus Oesterling: Herr Vorsteher, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst beantworte ich die Frage der Kollegin Leineweber, was die Bemerkung des Handwerkspräsidenten angeht. Der Magistrat teilt durchaus, wenn man jetzt einmal von der marxistischen Wortwahl absieht, die Bedenken des Präsidenten der Handwerkskammer. Wie Sie wissen, das muss man immer einmal wieder klarstellen, hat sich die Klage der Deutschen Umwelthilfe nicht gegen die Stadt Frankfurt gerichtet, sondern gegen das Land Hessen. Insoweit sind wir nur Beigeladene. Wie wir der Presse entnommen haben, hat das Land Hessen angekündigt, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Der Magistrat hat sich schon durch die Umweltdezernentin und den Verkehrsdezernenten mehrfach dazu geäußert, dass sie dieses Verhalten des Landes unterstützen wird, unter anderem aus den Gründen, die Sie genannt haben. Meine Antwort zur zweiten Frage des Kollegen Lange: Ich hoffe, ich muss jetzt nicht allzu viel überlegen. Die Konsequenzen des zunächst einmal nicht in Kraft tretenden oder wir hoffen zunächst einmal nicht in Kraft tretenden Urteils sind zunächst durch das Land Hessen zu ziehen. Die Klage richtet sich gegen den Luftreinhalteplan des Landes Hessen. Der Luftreinhalteplan muss jetzt durch das Land Hessen überarbeitet werden. Welche Maßnahmen dort aufgenommen werden, ob es Kontakte zwischen dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt geben wird und was das dann konkret beinhaltet, kann ich Ihnen im Moment noch nicht sagen, weil das Urteil ganz frisch ist und wir dazu in Gesprächen mit dem Land Hessen sind. Wir werden darüber hinaus prüfen, wie wir auf das, was uns möglicherweise vorgeschrieben wird oder nicht vorgeschrieben wird, reagieren. Was die Frage der Kollegin Pauli angeht: Ich bin seit zwei Jahren im Amt, das heißt zu der Frage, was in den letzten zehn Jahren hätte gemacht werden müssen, kann ich jetzt nur beschränkt Auskunft geben. Was Ihre Fragen hinsichtlich Parkraumbewirtschaftung und Erhöhung von Parkgebühren angeht, ist das in dem Urteil enthalten, das zunächst noch nicht rechtskräftig ist. Wir werden gemeinsam mit dem Land darüber beraten, welche Maßnahmen durch die Stadt Frankfurt getroffen werden, und natürlich auch in der Koalition, und dann entscheiden, welchen Maßnahmen folgen und welche wir für unrealistisch halten. Wie Sie wissen, wird dabei auch die Frage der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung und die Frage der Erhöhung von Parkgebühren eine Rolle spielen. Dabei sind wir in der Koalition und mit den Gesprächen mit dem Land am Anfang und nicht am Ende der Überlegungen. Wenn das Ende der Überlegungen da sein wird, werden wir sicherlich die Öffentlichkeit und die geneigte Linksfraktion informieren, was wir beabsichtigen. Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die erste Zusatzfrage kommt von Frau Stadtverordneter Leineweber. Bitte schön! Stadtverordnete Ingeborg Leineweber, BFF: (Zusatzfrage) Herr Oesterling, wie kann es dann sein, dass laut Pressemeldungen die öffentlichen Linienbusse, die die vorgegebenen Grenzwerte nicht einhalten, in den Depots bleiben müssen und die betroffenen Taxen weiterhin freie Fahrt haben? Stadtrat Klaus Oesterling: (fortfahrend) Was die Linienbusse angeht: Ich habe darauf hingewiesen, dass wir das Urteil juristisch prüfen werden. Es ist so, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Sie haben unterstellt, das sei rechtskräftig und würde auch so auch umgesetzt. In Frankfurt erfüllen alle Fahrzeuge, die privaten und die städtischen, zusammen zu einem Drittel die Euro 6-Norm und zwei Drittel die Euro 5-Norm. Das Gericht hat die Absicht, uns eine Auflage zu machen, dass die Euro 5-Busse EEV, das ist ein Standard, der etwas höher als Euro 5 ist, zu der Euro 6-Norm nachgerüstet werden. Das ist Gegenstand der Prüfung. Der Stand ist im Moment so, dass es im Moment nur für 35 Busse Umrüstsätze gibt, die zugelassen sind, das heißt, für die anderen Fahrzeuge müssen wir für die Umrüstsätze erst die Zulassung beantragen und erhalten. Das ist ein Problem. Das zweite Problem ist, dass über 50 Prozent der Frankfurter Buslinien privatisiert sind. Da stellt sich die rechtliche Frage, inwieweit dafür eine Vorgabe von der Stadt gemacht werden kann. Wir haben aus den Reihen des Gerichts den Hinweis bekommen, dass man die Verträge mit den Busunternehmen kündigen könnte. Das kann man natürlich zum 31.12. machen, aber dann fährt ab dem 01.01. kein Bus mehr. Das ist auch nicht die richtige Regelung. Manches, was in dem Urteil anempfohlen ist, erschließt sich mir nicht. Wir sind dabei, das alles rechtlich und tatsächlich zu prüfen. Zur Erläuterung: Die Busbündel sind immer für sieben oder acht Jahre vergeben, das heißt, dass die, die in letzter Zeit vergeben worden sind, zum Beispiel die Busse im Frankfurter Westen, die an DB-Bus vergeben worden sind, alle die Euro 6-Norm haben. Ab einer bestimmen Grenze hat traffiQ die Vorgabe gemacht, dass die Euro 6-Norm bei der Vergabe Standard ist. Es gibt aber noch ältere Busse, die sind noch nach Euro 5-Norm ausgerüstet sind, beziehungsweise EEV fahren. Da laufen die Verträge Ende 2021 aus. Es ist natürlich nicht so ganz wirtschaftlich sinnvoll, wenn man für ein oder zwei Jahre noch die Umrüstung vornimmt. Aber das Gericht hat andere Schwerpunkte gesetzt und das sind die Fragen, die im Zusammenhang mit den Rechtsmitteln, die das Land eingelegt hat, zu prüfen sind. Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die zweite Zusatzfrage stammt von Herrn Stadtverordneten Lange von der CDU-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordneter Robert Lange, CDU: (Zusatzfrage) Sehr geehrter Herr Verkehrsdezernent, Sie sind nicht auf meine Frage eingegangen. Ich hatte vorher nach Erläuterungen gefragt und ich stelle die Frage erneut, wie der Magistrat die Mobilität in Frankfurt insgesamt fit für die Zukunft machen will. Stadtrat Klaus Oesterling: (fortfahrend) Die Mobilität in Frankfurt ist fit für die Zukunft. Um was es jetzt im Zusammenhang mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts geht, ist, dass wir als Stadt Frankfurt, das wird auch anderen Städten so gehen, bis zum Jahr 2020 die Grenzwerte der EU einzuhalten haben. Das ist in dem Urteil noch einmal auf das Datum 01.01.2020 präzisiert. Ich brauche Ihnen nicht zu erläutern, dass alle Maßnahmen, die da diskutiert werden, schwierig bis zum 01.01.2020 umzusetzen sind. Alle Überlegungen, die auch andere machen, die sich auf die Jahre 2024/2026/2030 beziehen, haben uns nicht zu interessieren, hat das Gericht in seinem Urteil gesagt. Uns interessieren nur die Maßnahmen, die spätestens zum 01.01.2020 in Kraft treten. Die langfristige Mobilität ist nicht bedroht, weil, wenn man jetzt nichts machen würde, ohnehin in sieben oder acht Jahren, durch den Umschlag der Fahrzeuge, die Grenzwerte unterschritten würden. Insoweit ist die langfristige Mobilität in keiner Weise gefährdet, sondern es geht um den Zeitraum zwischen den Jahren 2020 und 2024, bei dem wir Probleme haben. Danach würden - das hat das Gericht ausdrücklich so gesagt - die Beschränkungen und die Fahrverbote wieder aufgehoben. In dem Moment, in dem die Messwerte unterschritten werden, gelten auch keine Fahrverbote mehr. Das ist durch das Gericht so festgelegt worden. Die Stadt Frankfurt hat in der gemeinsamen Stellungnahme zwischen uns und dem Land Hessen als wichtigsten Schritt für bessere Luft die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen bezeichnet. Sie wissen ja, in der Friedberger Landstraße beträgt die Belastung 47 Mikro-gramm, der Grenzwert liegt bei 40 Mikro-gramm. Danach würde uns diese Maßnahme nach den Berechnungen des Umweltamtes KLFU eine Verbesserung der Luftqualität um vier Mikrogramm bringen. Das Problem ist, dass bis heute - vielleicht ändert es sich ja nächste Woche - seitens der Bundesregierung keine verpflichtende Umrüstung von Altfahrzeugen auf Kosten der Automobilindustrie beschlossen worden ist. Ich bedauere das außerordentlich. Das ist einer der Hauptgründe für die Probleme, die wir jetzt in den Städten haben. Da hätte die Bundesregierung schon längst handeln müssen, aber bis zur Stunde ist es nicht geschehen, aufgrund des Widerstands des Bundesverkehrsministers, der bekanntlich der CSU angehört. Das Gericht hat nicht geglaubt - das können Sie natürlich kritisieren -, was die Stadt Frankfurt und das Land Hessen vorgebracht haben, dass diese Umrüstung von den Autobesitzern freiwillig vorgenommen wird. So steht das nämlich im Text. Das Gericht hat gesagt, das glauben wir euch nicht. Das kann ich nachvollziehen. Wenn jetzt endlich die Bundesregierung handelt und die Nachrüstung verpflichtend macht, dann sind wir schon einen ganz großen Schritt hin zur Vermeidung von Fahrverboten weiter beziehungsweise die Fahrverbote könnten dann, es sind ja 116 Straßen betroffen, auch auf einen viel kleineren Bereich des Stadtgebiets eingegrenzt werden. Das geschieht dann mit den zusätzlichen Maßnahmen, die die Stadt und das Land vorgeschlagen haben. Darin steht auch wieder die Regionaltangente West, der Ausbau der Linie S 6 und der Ausbau von U-Bahnen und der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs sowie Ausbau der Radwege. Das sind alles Maßnahmen, die im Kern nach 2021 in Kraft treten werden, wozu das Gericht gesagt hat, das interessiert uns nicht. Insoweit sehe ich die langfristige Mobilität für die Stadt Frankfurt in keiner Weise gefährdet.
(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die dritte Zusatzfrage kommt von Herrn Dr. Rahn. Bitte schön! Stadtverordneter Dr. Dr. Rainer Rahn, AfD: (Zusatzfrage) Herr Stadtrat, Sie haben eben ausgeführt, dass Sie sich zeitnah mit dem Land zusammensetzen werden, um Maßnahmen zu diskutieren, die Sie jetzt ergreifen können. Jetzt sind die Grenzwerte seit fast 20 Jahren bekannt. Seit 2010 sind sie als Grenzwerte festgelegt. Wir haben jedes Jahr die Überschreitungen. Stimmen Sie mit mir überein, dass der Verkehrsdezernent dieser Stadt, vielleicht weniger Sie als Ihre Vorgänger, gut beraten gewesen wäre, sich schon früher mit dem Land zusammenzusetzen, um diese Katastrophe, die Sie jetzt haben, zu vermeiden? Stadtrat Klaus Oesterling: (fortfahrend) Ich muss jetzt einmal die GRÜNEN in Schutz nehmen. So lange haben sie in den letzten 20 Jahren in Hessen auch nicht mitregiert. Da waren eher andere dabei. Sie können natürlich kritisieren, dass das Land Hessen nicht schon vorher den Luftreinhalteplan aktualisiert hat. Der ist jetzt schon drei Jahre alt. Die Stadt Frankfurt kann zunächst einmal, was einschneidende Maßnahmen angeht, nur im Rahmen des Luftreinhalteplans des Landes handeln. Es gibt keine Möglichkeit, Fahrverbote für Euro 4-Fahrzeuge zu verhängen. Das soll erst nach dem Urteil umgesetzt werden. Was die Verkehrspolitik der Stadt Frankfurt angeht, haben wir in Zusammenarbeit mit anderen - dafür geben wir auch viel Geld aus - Maßnahmen wie den Ausbau der Linie S 6, der U-Bahn ins Europaviertel, mit Gateway Gardens, das kostet in der Summe eine halbe Milliarde Euro, viel begonnen. Da hat die Stadt Frankfurt große Anstrengungen unternommen. Unter meinen beiden Vorgängern sind in den letzten Jahren in der Stadt eine Vielzahl von Fahrradwegen abmarkiert worden. Da brauchen Sie sich nur einmal umschauen und sich erinnern, was da vor zehn Jahren war. Infolgedessen ist bei aller Kritik an Schwarz-Grün doch manches passiert. Aber Maßnahmen, wie zum Beispiel die Erhöhung der Parkgebühren oder andere, bedürfen eben parlamentarischer Mehrheiten. Das ist etwas zu kurz gefasst, wenn Sie sagen, der Verkehrsdezernent oder die Verkehrsdezernenten einschließlich meiner Vorgänger hätten da schon längst handeln müssen. Vieles, was man da hätte machen können oder machen müssen, bedarf eben der parlamentarischen Mehrheit, und die ist aufgrund des Wählervotums nicht vorhanden gewesen. Ich will das wegen der Kürze der Zeit hier nicht zitieren, aber vielleicht nachher. Das Gericht hat die Hauptkritik an die Bundesregierung gerichtet. Es hat beispielsweise kritisiert, dass es verpflichtende Hardware-Nachrüstungen noch immer nicht gibt. Darüber wird seit Jahren diskutiert. Es hat zum Beispiel überhaupt kritisiert, dass der Erwerb von Dieselautos seit Jahren beziehungsweise seit Jahrzehnten subventioniert wird und hat die Frage gestellt, was denn der Sinn dieser Steuersubventionierungen für Dieselfahrzeuge darstellt. Das Gericht hat der Bundesregierung vorgeworfen, sie hätte schon lange - weil die Grenzwerte schon lange existieren - eine Aufklärungskampagne durchführen müssen, um die Dieselkäufer über die Risiken aufzuklären, die sie eingehen, wenn sie einen schadstoffintensiven Diesel kaufen. Das zielt alles in die richtige Richtung. Wenn man sich von Diesel eher gelöst hätte, dann hätten wir diese ganzen Probleme nicht. Ich will aber auch die Automobilindustrie in die Pflicht nehmen. Was da passiert ist, das ist so ziemlich der größte Wirtschaftsskandal seit 1946, was sich die Automobilindustrie geleistet hat.
(Beifall) Sie hat den Bürgern und den Autofahrern suggeriert, dass die Fahrzeuge irgendwelche Grenzwerte einhalten würden. Dann stellt sich heraus, dass die Automobilindustrie betrogen hat. Entgegen den Menschen und Verbrauchern sehe ich eine noch größere Verantwortung bei der Politik. Im Übrigen ein etwas spöttisches Zitat: Das Gericht hat auch festgestellt, dass Autofahrer, die sich einen Euro 5-Dieselfahrzeug kurz vor Inkrafttreten der Grenzwerte gekauft haben, sich nicht auf den Vertrauensschutz hätten berufen dürfen, denn sie hätten ja gewusst, dass gleich neuere, schärfere Grenzwerte in Kraft treten. Es hat die Verantwortung dort in dem Urteil sehr viel stärker in Richtung Bundesregierung und andere verteilt, als gegen die Stadt Frankfurt.
(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Wir machen fröhlich weiter. Wir haben noch drei Zusatzfragen. Die nächste Zusatzfrage kommt von Herrn Kliehm von der LINKE.-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordneter Martin Kliehm, LINKE.: (Zusatzfrage) Die durchschnittliche Lebenserwartung ist in Deutschland aufgrund der Stickoxide um 10,2 Monate geringer, vor allem durch Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen, das heißt, es ist auch eine Gefährdung der Bevölkerung. Deswegen hat die WHO angekündigt, die Grenzwerte wahrscheinlich zu senken. Wenn Sie jetzt sagen, dass die Fahrverbote vielleicht 2024 wieder aufgehoben werden, glauben Sie denn, dass die Stadt sich auf diesen derzeitigen 40 Mikro-gramm ausruhen kann oder muss dabei nicht noch viel mehr geschehen? Stadtrat Klaus Oesterling: (fortfahrend) Wie Sie wissen, bin ich Atheist, folglich bin ich mit den Propheten nicht so vertraut wie andere. Es ist in der Tat so, wie Sie sagen, dass die Deutsche Umwelthilfe angekündigt hat, erwirken zu wollen, dass der Grenzwert von 40 Mikrogramm auf 20 Mikrogramm gesenkt wird. Ich schließe das nicht aus. Zunächst einmal teile ich Ihre Auffassung, dass es unabhängig von geltenden Grenzwerten Aufgabe der Politik ist, darauf hinzuwirken, auch durch entsprechende Bestimmungen gegenüber der Industrie, dass die Emissionen unabhängig von den Grenzwerten einen möglichst niedrigen Wert erreichen. Aber im Moment stehen wir vor der Aufgabe, kurzfristig zu sichern, dass die Grenzwerte, die in dem Urteil beziehungsweise durch die EU vorgegeben sind, eingehalten werden. Ich persönlich gehe davon aus, dass die Grenzwerte im Laufe der Jahrzehnte weiter sinken werden und dann schärfere Anforderungen vorhanden sind. Aber wir haben uns jetzt als Magistrat damit zu beschäftigen. Die Landesregierung - ich vergesse sie immer - ist jetzt viel zentraler gefragt. Wir haben uns jetzt zu unterhalten, wie man beim gegenwärtigen Stand der Technik mit dem gegenwärtigen Urteil umgehen muss.
Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die nächste Zusatzfrage kommt von Herrn Pürsün von der FDP-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordneter Yanki Pürsün, FDP: (Zusatzfrage) Herr Stadtrat, Sie haben gerade gesagt, dass die heutigen Straßen nicht mehr Verkehr aufnehmen. Sie haben gesagt, bei Park-and-ride geht es nicht weiter. Der RMV sagt selbst, die Schienen sind absolut überlastet. Wie können Sie dann das auf die Frage, ob Frankfurt fit für die Zukunft ist, heute hier angesichts der Ängste der betroffenen Menschen sagen? Ist das nicht tollkühn? Stadtrat Klaus Oesterling: (fortfahrend) Ich habe ausgeführt, dass wir zunächst einmal die juristischen Bestrebungen der Hessischen Landesregierung unterstützen. Schon ein Zeitverzug von einem Jahr, was das Inkrafttreten des Urteils angeht, würde uns in eine stark erleichterte Position bringen. Nach den Zahlen des Kraftfahrtbundesamtes war das so, dass zu Beginn des Jahres etwas mehr als die Hälfte, 52 Prozent der Dieselfahrzeuge, die in Frankfurt zugelassen sind, die Euro 6-Norm erfüllen. Da kann man jetzt extrapolieren, dass am Ende dieses Jahres wahrscheinlich 60 Prozent oder mehr die Euro 6-Norm erfüllen werden, am Ende des nächsten Jahren vielleicht 70 oder 75 Prozent. Da sehen Sie, dass im Zeitverlauf sich das Problem entschärft. Wenn das Urteil jetzt rechtswirksam wäre, wäre das sicherlich eine schmerzliche Sache. Wenn das mit den entsprechenden Ausnahmegenehmigungen und dem Zeitverzug in Kraft tritt, glaube ich, bekommen wir das hin. Die öffentlichen Verkehrsmittel können nur begrenzt Personen aufnehmen. Mittelhessen ist dabei anders zu beurteilen als Darmstadt. Der ÖPNV könnte durchaus in bestimmten Bereichen zusätzlichen Verkehr aufnehmen, wenn das von heute auf morgen in Kraft treten würde. Man müsste aber in hohem Maße auf Fahrgemeinschaften setzen. Ich glaube, die Welt wird nicht zusammenbrechen, wenn in irgendeiner Form ein Dieselfahrverbot kommt, sondern wir diskutieren jetzt miteinander, wie wir das so gestalten können, dass zu dem Erreichen der niedrigen Grenzwerte, die niemand infrage stellt, ein möglichst allmählicher Übergang passiert. Ich glaube auch, dass das möglich ist. Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die sechste und letzte Zusatzfrage kommt von Herrn Emmerling von der SPD-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordneter Eugen Emmerling, SPD: (Zusatzfrage) Herr Stadtrat, der hessische Verkehrsminister hat in der gestrigen Pressekonferenz seine Heimatstadt Offenbach gelobt, sie habe Presseberichten zufolge acht Millionen Euro aus dem Sofortprogramm "Saubere Luft" des Bundes abgerufen, während er die Stadt Frankfurt gerügt hat, sie habe nur 4,6 Millionen abgerufen. Entspricht dieser Kenntnisstand des Ministers der aktuellen Situation? Stadtrat Klaus Oesterling: (fortfahrend) Das entspricht nicht meiner Kenntnis. Wenn ich das richtig sehe, ist der Stand so, dass wir etwas über zehn Millionen Euro beantragt haben. Da ist beim Rechnen im Ministerium etwas schief gegangen. Die haben anscheinend die Beantragung der VGF und so weiter nicht mitgerechnet. Die Stadt Frankfurt hat ja viele Teile, da sehe ich schon ein, dass man im Ministerium in Wiesbaden gewisse Probleme damit hat, das zusammenzurechnen. Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung: Der Minister hat die Stadt Frankfurt gerügt, weil sie nur fünf E-Busse bestellt hätte und hat uns Wiesbaden als Vorbild empfohlen. In Wiesbaden ist es so, dass sich die Bestellung verschoben hat, die haben das nicht hinbekommen. Dafür haben sie jetzt noch 20 Dieselbusse bestellt. Wenn im Dezember Fahrplanwechsel ist und der Minister hätte sich in Wiesbaden bei seinem Parteifreund erkundigen wollen, wie viele E-Busse die Stadt Wiesbaden im Dezember tatsächlich einsetzt, dann wäre die Antwort gewesen: Null. Wenn der Minister in der Nachbarstadt Mainz, da ist ja auch eine grüne Verkehrsdezernentin, nachgefragt hätte, wie viele E-Busse die Stadt Mainz beim Fahrplanwechsel Anfang Dezember im Linienbetrieb einsetzt, wäre die Antwort gewesen: Null. Wenn er in Darmstadt gefragt hätte, wo auch die GRÜNEN die Verkehrsdezernentin stellen, wäre auch die Antwort auf die Frage, wie viele Busse in Darmstadt Anfang Dezember im Linienbetrieb einsetzt werden: Null. Wenn er in seiner Heimatstadt Offenbach, wo der Minister die Koalition zusammengebastelt hat, nachgefragt hätte, wie viele E-Busse denn die Stadt Offenbach zum Fahrplanwechsel Anfang Dezember einsetzt, dann wäre die Antwort auch gewesen: Null. Wenn er in Fulda nachgefragt hätte, wie viel die Stadt Fulda an E-Bussen einsetzen würde zum Fahrplanwechsel im Dezember, wäre die Antwort gewesen: Einen. Fulda hat nur einen E-Bus bestellt. Bei uns in Frankfurt ist es so, wir werden Anfang Dezember, beim Fahrplanwechsel, die fünf bestellten Busse tatsächlich im Linienbetrieb einsetzen.
(Zurufe) Die sind schon da. Der Erste ist heute geliefert worden. Die anderen vier kommen auch in den nächsten 14 Tagen.
(Beifall) Damit ist sichergestellt, wir haben nicht nur virtuell E-Busse, sondern auch solche, die auf dem Hof stehen, die kann man anfassen, da kann man einsteigen, da kann man sogar mitfahren. Anfang Dezember wird es dann so sein, dass Frankfurt die erste Stadt in Hessen sein wird, die eine komplette Linie auf E-Busse umstellt. Frankfurt wird die einzige Stadt in Hessen sein, die eine Linie mit E-Bussen betreibt. Wenn ich mir die spöttische Bemerkung Richtung Tarek Al-Wazir erlauben darf, Frankfurt wird Anfang Dezember die einzige Stadt in Hessen sein, die mit einem sozialdemokratischen Verkehrsdezernenten mehr Busse in den tatsächlichen Linienbetrieb bringt, als alle grünen Verkehrsdezernenten in ganz Hessen zusammen.
(Beifall) Das bleibt auch dann noch richtig, wenn man Mainz mit dazuzählt, obwohl die Stadt in Rheinhessen liegt. Schönen Dank! Antragstellende Person(en): Stadtv. Dominike Pauli
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. September 2018 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.