Im Nonnenpfad in Oberrad sind im Februar 2023 von der Firma Qwello innerhalb kurzer Zeit drei von der Stadt Frankfurt ge
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Zusammenfassung
Im Nonnenpfad wurden drei Ladesäulen für E-Autos installiert, wobei die Gehwegbreite auf einen Meter reduziert wurde. Der Magistrat hat entschieden, die Genehmigungen auf Basis eines vorherigen Leitfadens zu erteilen, um langwierige Genehmigungsverfahren zu vermeiden. Zukünftig sollen Ladesäulen nur noch auf der Fahrbahn platziert werden, um den Fußverkehr nicht einzuschränken.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Nonnenpfad — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Auskunftsersuchen zur Situation der E-Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 521.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Die Straßenbaumaßnahmen im zwischen der Herrnstraße und der Straße In der Beginenklause gelegenen Teil des Nonnenpfades26.02.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Stadtteilküchen für Niederrad, Oberrad und Sachsenhausen23.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Nonnenpfad per E-MailFrage an den Magistrat
Im Nonnenpfad in Oberrad sind im Februar 2023 von der Firma Qwello innerhalb kurzer Zeit drei von der Stadt Frankfurt genehmigte Ladesäulen für E-Autos installiert worden. Laut Presseberichten wurde die Gehwegbreite dafür auf rund einen Meter geschmälert. Qwello plant an insgesamt 50 gemeinsam mit der Stadt ausgewählten Standorten E-Ladesäulen zu errichten.
Ich frage den Magistrat:
Sind die E-Ladesäulen im Nonnenpfad aufgrund der Restgehwegbreite genehmigungsfähig, und wird bei den weiteren Standorten die Mindestgehwegbreite von 1,50 Metern eingehalten, beispielsweise dadurch, dass die Ladesäulen im Straßenraum oder auf Parkplätzen installiert werden?
Antwort des Magistrats
Die jetzt genehmigten circa 130 Ladesäulen wurden auf Grundlage des vom vorherigen Magistrat erlassenen "Leitfaden zum Errichten von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum in Frankfurt am Main" vor dem Februar 2021 genehmigt, welche die Platzierung von Ladesäulen grundsätzlich auf dem Gehweg vorsehen. Der neu gebildete Magistrat hat sich in Abwägung entweder alle Anträge abzulehnen, damit keine einzige Ladesäule genehmigen zu können, oder diese Einschränkung hinzunehmen, dafür entschieden die Alt-Anträge nicht zurückzuweisen und damit ein weiteres langjähriges Genehmigungsverfahren zu vermeiden.
Durch die externe Baufirma des Betreibers kam es bei der Platzierung zu einer kleinen Ungenauigkeit. Die Gehwegbreite wird auf Höhe der Kabeltrommel um sechs Zentimeter unterschritten. Der Abstand des Säulenfußes zur privaten Grundstücksgrenze beträgt 1,56 Meter, womit die Mindestgehwegbreite eingehalten wird. Es handelt sich hierbei um einen Einzelfall. Wegen des geringen Fußverkehraufkommens hält der Magistrat diese Abstände für gerade noch akzeptabel. Ansonsten wird bei allen von der Stadt genehmigten E-Ladesäulen eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 Meter grundsätzlich eingehalten. In der Regel ist die Restgehwegbreite deutlich größer. Zukünftig sollen die Ladesäulen nur noch auf der Fahrbahn platziert werden. Dadurch wird in Zukunft die Einschränkung des Fußverkehrs verhindert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Februar 2023Sie sind hierFF 1447Im Nonnenpfad in Oberrad sind im Februar 2023 von der Firma Qwello innerhalb kurzer Zeit drei von der Stadt Frankfurt geFragestunde-Frage
- 20. April 2023OFOF 517/3E-Ladesäulen im Frankfurter NordendOrtsbeiratsantrag · LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet