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Es gibt immer wieder Kritik von Bürgern an einer zu großzügigen Genehmigungspraxis für Baustelleneinrichtungen im öffent

Vorlagentyp: F
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Frage vom 16.08.2018, F 1374 Es gibt immer wieder Kritik von Bürgern an einer zu großzügigen Genehmigungspraxis für Baustelleneinrichtungen im öffentlichen Straßenraum. Die Belange von Fahrradfahrern und Fußgängern werden vernachlässigt, umfangreiche Parkverbote werden angeordnet. Aktuelles Beispiel ist ein Bauvorhaben in der Spenerstraße, bei dem trotz großer Freiflächen auf dem Baugrundstück selbst in großem Umfang und für lange Zeiträume Parkverbote zu Lasten der Anwohner ausgeschildert werden. Ich frage den Magistrat, wie, und zwar auch während der Bauarbeiten, der Umfang von Baustelleneinrichtungen im öffentlichen Raum festgelegt, kontrolliert und jederzeit auf das unabdingbar notwendige Maß begrenzt wird?

Antwort des Magistrats: Die Stadt Frankfurt am Main ist dafür verantwortlich, die Verkehrssicherungspflicht im öffentlichen Straßenraum zu gewährleisten Eine klare Leitlinie der Stadtverwaltung ist es dabei, die Beeinträchtigungen für die Bürgerinnen und Bürger möglichst gering zu halten und den Verkehrsfluss aufrecht zu erhalten. Das Amt für Straßenbau und Erschließung, ASE, ist Straßenbaulastträger und folgt den Anordnungen des Straßenverkehrsamtes hinsichtlich der Beeinträchtigungen im öffentlichen Straßenverkehr. Das ASE prüft in Genehmigungsverfahren zunächst die beantragte Sondernutzungs-fläche vor Ort. Dabei wird ermittelt, ob die Einrichtung einer Baustelle im öffentlichen Straßenraum für den erforderlichen Zeitraum umsetzbar ist. Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Straßenbegehung wird festgestellt, ob die sondergenutzte Fläche genehmigt ist und deren Größe korrekt eingehalten wurde. Nach Beendigung einer Baumaßnahme erfolgt eine technische Abnahme der genutzten Fläche durch den zuständigen Baubezirk. Für die Spenerstraße wurden folgende Genehmigungen für das Jahr 2018 erteilt: - Halteverbot für die Hausnummer 6 zwischen

  1. Februar bis
  2. Dezember 2018 - Vollsperrung vom 26. bis 27 Juni.2018 - Aufbruchsgenehmigung für Trassen vom
  3. September bis
  4. Dezember 2018 - Es gibt ein Halteverbot des Straßenverkehrsamtes vom
  5. Juni bis
  6. November 2018 für die Hausnummern 2 bis 32. - Es gibt eine weitere Baustelleneinrichtungsfläche, die beantragt wurde bis
  7. Juli
  8. Eine Verlängerung bis September 2018 ist in Arbeit Mitarbeiter der Städtischen Verkehrspolizei kontrollieren sowohl die planmäßige Absicherung als auch die vorgegebene Größe von Arbeitsstellen. Kontrollen finden im Rahmen der Streife und aufgrund von Beschwerden statt. Da von der Städtischen Verkehrspolizei vor Ort nicht geprüft werden kann, welcher Umfang von freizuhaltenden Flächen wirklich notwendig ist - immerhin geben die Kontrollen nur Einblick in ein sehr kleines Zeitfenster - können lediglich die Vorgaben der Straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen, VRAO, geprüft werden. Sollten sich Arbeitsstellen unberechtigt ausgedehnt haben, erfolgt grundsätzlich eine Anzeige und die Anordnung auf Rückbau. Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin Daum

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. August 2018 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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