Der Bolzplatz Niedernhausener Straße 33/Schwalbacher Straße 100 ist laut dem dort angebrachten Hinweisschild geöffnet bi
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Lotte-Specht-Park — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 23.02.2026.
- Schallschutz im Lotte-Specht-Park23.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Ausreichende Mittel für Instandhaltung, Instandsetzung und Sanierung von Kinderspielplätzen25.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
- Haushalt 2026: Ausreichende Mittel für Instandhaltung, Instand-setzung und Sanierung von Kinderspielplätzen10.11.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Lotte-Specht-Park per E-MailInhalt
Frage vom 14.06.2018, F 1361 Der Bolzplatz Niedernhausener Straße 33/Schwalbacher Straße 100 ist laut dem dort angebrachten Hinweisschild geöffnet bis 20:00 Uhr und zugelassen für Kinder von sechs bis 14 Jahren. Nach Angaben von Anwohnern wird der Platz jedoch auch nach 20: 00 Uhr von Jugendlichen, die älter als 14 sind, genutzt. Auf telefonische Anfrage beim Ordnungsamt wurde den Bürgern mitgeteilt, dass eine rechtliche Grundlage fehle, um einzuschreiten und die auf dem Schild genannten Vorgaben durchzusetzen.
Ich frage den Magistrat: Trifft diese Auskunft zu?
Antwort des Magistrats: Bei der beschriebenen Fläche handelt es sich um den Lotte-Specht-Park. Noch steht diese Fläche im Eigentum der Verwertungsgesellschaft für Eisenbahnimmobilien GmbH & Co KG, wird aber schon vom Grünflächenamt als Grünanlage betreut. Seit Inkrafttreten der Grünanlagensatzung am 10.05.2018 ist der Lotte-Specht-Park als Grünanlage ausgewiesen und unterliegt damit der neuen Grünanlagensatzung deren Regelungen. In Bezug auf die Nutzung des Bolzplatzes gilt die Regelung gemäß § 3 Absatz 4 Nr. 18: In Grünanlagen ist es untersagt, sich - sofern die Befugnis zum Aufenthalt auf Kinderspiel-/Bolzplätzen und Skateanlagen oder anderen entsprechend ausgewiesenen Flächen auf bestimmte Personen- oder Altersgruppen und/oder bestimmte Tageszeiten beschränkt ist - dort entgegen der ausgeschilderten Beschränkungen aufzuhalten oder zu betätigen. Der Bolzplatz war bereits Thema der 21. Fragestunde am 26.04.2018, Frage Nr. 1208, und wurde vom Magistrat dahin gehend beantwortet, dass dort eine Vielzahl an Beschwerden bei der Stadtpolizei aufgelaufen ist, die stets zu Überprüfungsmaßnahmen geführt haben. Sofern dort Verstöße festgestellt worden sind, wurden die Betroffenen belehrt, und es erfolgten Platzverweise, wenn Nutzungsverstöße wegen Nichteinhaltung der Altersbeschränkung oder Missachtung der Ruhezeiten festgestellt worden sind. Diese Einsätze sind allesamt registriert und bieten in keinem Fall Ansatzpunkte, die darauf schließen lassen, dem Ordnungsamt würde die rechtliche Handhabe zum Einschreiten fehlen. Diese ist mit der Grünanlagensatzung gegeben. Insoweit kann es sich nur um ein Missverständnis handeln. Weitere Recherchen zur Aufklärung dieses Missverständnisses waren leider nicht möglich, da weder der Ansprechpartner, der diese Auskunft erteilt haben soll, noch Datum oder Uhrzeit in der Anfrage genannt wurden. Die Stadtpolizei wird, wie bereits berichtet, beide Bolzplätze im Bereich Niedernhausenerstraße 33/ Schwalbacherstraße 100 im Rahmen ihres Streifendienstes weiterhin kontrollieren. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Dr. Rainer Rahn
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. Juni 2018 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.