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Zeitungsberichten zufolge wird die Bethmann Bank aus ihrem Stammsitz im Bethmannhof in das Marienforum im Bankenviertel

Vorlagentyp: F
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Inhalt

Frage vom 19.04.2018, F 1220 Zeitungsberichten zufolge wird die Bethmann Bank aus ihrem Stammsitz im Bethmannhof in das Marienforum im Bankenviertel Anfang des Jahres 2019 umziehen. Das bisher von der Bank genutzte neobarocke Gebäude steht zum großen Teil unter Denkmalschutz. Zur zukünftigen Nutzung des Gebäudes heißt es, es liefen Gespräche zwischen der Stadt und dem Eigner des Areals. Schon im Jahre 2005 wurde im Rahmen der "Kulturmeile" auch rund um das Areal des Bethmannhofs über kulturelle Nutzungen nachgedacht.

Ich frage den Magistrat: Welche Einflussmöglichkeiten hat der Magistrat auf eine künftige Entwicklung des Areals und, soweit dies zutrifft, ist für ihn zum Beispiel eine kulturelle Nutzung vorstellbar?

Antwort des Magistrats: Der Magistrat ist weiterhin bestrebt, das Konzept der Kulturmeile Braubachstraße umzusetzen. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 6248/2000 soll die ehemalige Altstadt im Bereich dieses historischen Straßenzugs durch die vermehrte Ansiedlung kultureller und publikumsintensiver Nutzungen belebt und aufgewertet werden. Insofern ist es stadtplanerisch wünschenswert, wenn auch der Bethmannhof für derartige Nutzungen im Erdgeschoss bzw. in Teilen des Erdgeschosses geöffnet würde. Der Gebäudekomplex der Bethmannbank ist gemäß § 2 (1) HDSchG als Kultur-denkmal erfasst. Bauliche Veränderungen unterliegen somit einer denkmal-schutzrechtlichen Genehmigungspflicht. Eine kulturelle Nutzung wäre aus denkmalschutzrechtlicher Sicht grundsätzlich vorstellbar. Der Magistrat wird im Rahmen der Bauberatung auf eine publikumsintensive und gegebenenfalls auch kulturelle Nutzung hinwirken. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Popp

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. April 2018 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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