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Nach mehr als zwei Jahren Umbauarbeiten und 18 Monaten Ausstellungspause, bis Februar 2013, musste die Heussenstamm-Gale

Vorlagentyp: F
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Inhalt

Frage vom 09.09.2013, F 1033 Nach mehr als zwei Jahren Umbauarbeiten und 18 Monaten Ausstellungspause, bis Februar 2013, musste die Heussenstamm-Galerie an der Braubachstraße die Eröffnung der Ausstellung von Werken der Künstlerin Ulrike Bohlender kurzfristig absagen. Grund sind Baumängel wie einstürzende Schaufenster und gesundheitsgefährdende Schimmelbildung in den Ausstellungsräumen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Was unternimmt der Magistrat, damit die Ausstellungsräume der Heussenstamm-Galerie schnellstmöglich wieder genutzt werden können, und was kostet die Sanierung bislang den Steuerzahler?

Antwort des Magistrats: Entgegen der in der Fragestellung aufgestellten Behauptung sind keine Schaufenster eingestürzt. Richtig ist vielmehr, dass Oberlichter sich aus ihrer Verankerung gelöst hatten und deshalb fixiert werden mussten. Dies stellt zweifelsohne einen Baumangel dar, der im Rahmen der Gewährleistung durch die Firma behoben werden wird. Bei den vorgeblich gesundheitsschädlichen Schimmelbildungen sind zwei Vorgänge zu trennen. Im Rahmen von Starkregenfällen drückte Grundwasser in den Kellerbereich, wie auch in anderen Häusern in der Braubachstraße und im Römer. Hier fordert offenbar der überbaute Braubach hin und wieder seinen Tribut. Die auf diese Weise eingedrungene Feuchtigkeit wird durch leistungsfähige Trocknungsgeräte schnellstmöglich beseitigt. Danach werden etwaig verbliebene sporige Flecken mit umweltverträglichen Mitteln behandelt. Dieser Bereich wird im Übrigen für die geplante Ausstellung nicht benötigt. Der Wasserschaden im Zwischengeschoss beruht auf einer noch nicht vollständig abgedichteten Elektrozuführung, über die ebenfalls Regenwasser von der Außenwand in den Deckenbereich gelangen konnte. Dort wurde eine Deckenplatte durchfeuchtet, die selbstverständlich auch im Rahmen der Mängelgewährleistung ausgetauscht werden wird. Messungen der Luftfeuchtigkeit haben ergeben, dass außerhalb der Kellerräume zwischen innen und außen keine signifikanten Differenzen festzustellen waren. Von gesundheitsgefährdenden Schimmelbildungen kann im Ausstellungsbereich insoweit keine Rede sein. Bisher wurden für das Projekt 2,7 Millionen Euro verausgabt. Damit ist das Budget noch nicht überschritten. Nach derzeitigem Planungsstand ist jedoch wegen der erheblichen Gebäudemängel mit einer Gesamtsanierungssumme von rund 6,3 Millionen Euro zu rechnen. Dies insbesondere deshalb, weil die nach Entfernen des Putzes die für ein Haus dieses Alters unerwartet vorgefundene Stahlskelettbauweise teilweise nicht lotrecht verbaut war, teilweise an tragenden Stellen Korrosionsschäden aufwies, die eine Weiternutzung der verwendeten Materialien ausschlossen. Weitere erhebliche Mehrkosten ergaben sich durch erst im Rahmen von Schachtarbeiten entdeckte Gründungsmängel des Gebäudes sowie hinter Verkleidungen verfaulende Balken in der Dachkonstruktion. Da wegen der Weiternutzung von Teilen des Gebäudes jeweils einzelne Bauabschnitte gebildet werden mussten, war ein Zeitverzug gegenüber einer Sanierung mit vollständiger Gebäudefreistellung unvermeidlich. Antragstellende Person(en): Stadtv. Eugen Emmerling

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 9. September 2013 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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