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Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.05 Drogen-, Sucht- und Präventionsthemen Konzeption "Prävention legaler Drogen"

Vorlagentyp: EGRÜNE
2 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Dieser Etatantrag fordert die Entwicklung eines Konzepts zur Prävention nicht stoffgebundener Süchte und legaler Drogen. Ziel ist es, die Erkenntnis über die Gefahren des Konsums zu verbessern und Maßnahmen zur Aufklärung zu entwickeln. Die Stadtverordnetenversammlung hat dafür einen einmaligen Betrag von 15.000 € eingestellt.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt ein Konzept "Prävention nicht stoffgebundener Süchte und legale Drogen" zu entwickeln, das unter anderem folgende Fragen beantwortet:

  1. Welche kritischen Entwicklungen im Bereich der legalen Süchte und Drogen sind festzustellen?
  2. Wie kann diesen wirksam entgegnet werden?
  3. Wie können Jugendliche und Erwachsene besser über die damit verbundenen Gefahren aufgeklärt werden?
  4. Welche Formen der Ansprache (z.B. Veranstaltungen) erreichen diese Menschen? Für die Erarbeitung der Konzeption werden für 2010 einmalig 15.000€ eingestellt. Die Mittel sind aus dem Produktbereich 19.05/71 bereit zu stellen.

Begründung

Legale Drogen, also Stoffe, die nicht verboten sind, wie Alkohol, Medikamente oder Nikotin, führen bei Missbrauch zu Abhängigkeit und Gesundheitsschäden. Sie sind die Suchtmittel, deren Verkauf und Gebrauch in unserer Gesellschaft erlaubt ist und von denen die meisten gesellschaftlich akzeptiert sind. Insbesondere Alkoholmissbrauch und der Konsum von Tabakwaren führen zu erheblichen Abhängigkeiten und gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgeschäden. Um wirksam über die Gefahren des Konsums aufklären zu können, sollen die Aktivitäten verstärkt werden. Das Drogenreferat wird deshalb beauftragt in Zusammenarbeit mit möglichen Partnern ein Konzept zu entwickeln.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. Februar 2010 brachte GRÜNE diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 18.03.2010 im Ausschusses für Soziales und Gesundheit angenommen. Der Magistrat antwortete am 10. Januar 2011 mit dem Bericht B 20. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 46 Wochen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

19.05 Drogen-, Sucht- und Präventionsthemen

Ausgaben 2025: 13 Mio €

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf2 Beratungen
KAV
Sitzung 44 · 08.03.2010
TO I, TOP 45
Angenommen
Der Vorlage E 99 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 39 · 18.03.2010
TO I, TOP 48
Angenommen
Der Vorlage E 99 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneLinkeFDPÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
SPDFAGFreie WählerREPNPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, REP und NPD (= Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

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