Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Stadthaus barrierefrei
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Thema Fußverkehr verfolgenBegründung
Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Stadthaus barrierefrei Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 274 vom 07.12.2012, Haushalt 2013 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2013-2016. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2013, § 2950, dokumentiert. tIm Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 1720 vom 31.05.2012 zum Etatantrag der Koalition wird der Bau des Stadthauses zementiert. Es handelt sich hierbei um ein öffentliches Gebäude, das auch für Veranstaltungen genutzt werden soll. Die entsprechenden Normen zum barrierefreien Bauen müssen darum eingehalten werden. Der Zugang für mobilitätseingeschränkte Menschen wird bei solchen Bauten in der Regel berücksichtigt, aber die Belange von Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen oft vergessen.
Inhalt
Etatantrag vom 15.02.2013, E 95
Betreff: Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Stadthaus barrierefrei Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 274 vom 07.12.2012, Haushalt 2013 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2013-2016. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2013, § 2950, dokumentiert. tIm Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 1720 vom 31.05.2012 zum Etatantrag der Koalition wird der Bau des Stadthauses zementiert. Es handelt sich hierbei um ein öffentliches Gebäude, das auch für Veranstaltungen genutzt werden soll. Die entsprechenden Normen zum barrierefreien Bauen müssen darum eingehalten werden. Der Zugang für mobilitätseingeschränkte Menschen wird bei solchen Bauten in der Regel berücksichtigt, aber die Belange von Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen oft vergessen. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Die DomRömer GmbH stellt für die barrierefreie Planung und Errichtung des Stadthauses ausreichend Mittel zur Verfügung. Dabei sind die gängigen Baunormen zu beachten, Evakuierungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen sowie das Zwei-Sinne-Prinzip. Darunter fallen insbesondere auch - Notfallwarnsysteme, die optisch wie akustisch alarmieren, - kontrastreiche Gestaltung sowie taktile Elemente wie Bodenindikatoren und Braille-Beschriftung zur Orientierung von Menschen mit sensorischen Beeinträchtigungen, - Beschallungssysteme für hörgeschädigte Menschen gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 817 vom 10.11.2011.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Februar 2013Sie sind hierEE 95Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Stadthaus barrierefreiEtatantrag · Piraten
- 14. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 17 WochenBB 310Stadthaus barrierefreiMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
13.01 Stadtplanung
Ausgaben 2025: 39 Mio €
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, LINKE. und FDP gegen 3 GRÜNE (= Kenntnis) bei Enthaltung 2 GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und Piraten (= Annahme) RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Öko-LinX-ARL und REP (= Ablehnung)