Stadthaus barrierefrei
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Bericht des Magistrats vom 14.06.2013, B 310
Betreff: Stadthaus barrierefrei Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 21.03.2013, § 2950 - E 95/13 Piraten - Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention sowie einer Vielzahl von Stadtverordnetenbeschlüssen, (zuletzt durch § 7481 vom 28.01.2010) ist die öffentliche Verwaltung in der Pflicht, öffentliche Räume und Gebäude, damit auch das geplante Stadthaus, barrierefrei zugänglich und nutzbar zu machen. Grundsätzlich werden bei der Planung und Errichtung des Stadthauses am Markt als öffentliches Veranstaltungsgebäude die Belange von behinderten Menschen vorschriftsgemäß berücksichtigt. Um die Umsetzung der umfassenden Barrierefreiheit für den Neubau zu gewährleisten, hat der Magistrat die Behindertenbeauftragte in die Abstimmung eingebunden. Dieser Abstimmungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Es dient zur Kenntnis, dass die Belange von Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen ebenfalls Berücksichtigung finden. Es wurde vereinbart, dass - für den Notfall Warnsysteme installiert werden, die optisch und akustisch alarmieren. - Ebenso sind eine Ausführung mit kontrastreicher Gestaltung im Inneren des Gebäudes sowie Braille-Beschriftung geplant. - Im Archäologischen Garten wird ein ertastbares Modell aufgestellt. - Im Veranstaltungssaal sind eine elektroakustische Anlage und eine Hör- und Kommunikationshilfe als Beschallungssysteme für hörgeschädigte Menschen vorgesehen. Hinsichtlich der Mittelbereitstellung durch die DomRömer GmbH geben wir zur Kenntnis, dass alle baulichen und sicherheitsrelevanten Maßnahmen sowie die Maßnahmen im Bereich der Erschließung in dem veranschlagten Budget enthalten sind. Davon nicht erfasst sind die Kosten die im Rahmen der Projektbearbeitung noch integriert wurden und in den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen nicht erfasst waren, wie z.B. die Hör- und Informationshilfen im Veranstaltungssaal, die in Abstimmung mit dem Hauptamt als späteren Nutzer in die Planung integriert wurden. Diese Kosten ermittelt der Magistrat derzeit und wird sie zu gegebener Zeit in den Haushalt einstellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Februar 2013EE 95Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Stadthaus barrierefreiEtatantrag · Piraten
- 14. Juni 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenBB 310Stadthaus barrierefreiMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Kenntnis)