Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktbereich: 14 Geoinformation und Grundstücksordnung Produktbereich: 15 Bauaufsicht und Denkmalschutz Produktbereich: 17…
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Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktbereich: 14 Geoinformation und Grundstücksordnung Produktbereich: 15 Bauaufsicht und Denkmalschutz Produktbereich: 17 Wohnen Produktgruppe: 17.01 Wohnen Produktbereich: 31 Finanzen Produktgruppe: 31.08 Abwicklung von
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Stadtplanung Produktbereich: 14 Geoinformation und Grundstücksordnung Produktbereich: 15 Bauaufsicht und Denkmalschutz Produktbereich: 17 Wohnen Produktgruppe: 17.01 Wohnen Produktbereich: 31 Finanzen Produktgruppe: 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Wohnungspolitik ernst nehmen: Stellen schaffen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den für die Wohnungspolitik und städtischen Liegenschaften zuständigen Ämtern (darunter das Amt für Wohnungswesen, das Liegenschaftsamt, das Hochbauamt, die Bauaufsicht u.a.) werden ausreichend zusätzliche Stellen geschaffen, um eine aktive Wohnungs- und Liegenschaftspolitik zu betreiben. Begründung: Schon jetzt werden neu ausgewiesene Stellen nicht besetzt. Das führt dazu, dass laut Stellenplan 2019 in der Stadtplanung 35 volle Stellen bisher nicht vergeben sind. In den weiteren Produktgruppen, denen wohnungspolitische Aufgaben zugeordnet werden, sieht es nicht anders aus - auch in der Bauaufsicht (nicht besetzte Stellen: 11,21), beim Wohnen (21,31), bei der Verwaltung und Pflege der Grün- und Freiflächen (43,02), bei der Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung (52,03) sowie beim Grundstücks- und Gebäudemanagement (67,20) sind jeweils deutlich mehr Stellen vorgesehen als besetzt sind. Diese unbesetzten Stellen müssen endlich besetzt werden. Denn nicht nur durch zusätzliche Personalengpässe aufgrund von Krankheit, Elternzeiten oder aus anderen Gründen ist dieser Zustand unhaltbar; auch die Aufgaben, die auf diese Ämter zukommen, sind zahlreicher geworden. Schließlich ist die Aufgabe, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu erhalten, eine der dringendsten für Frankfurt. Um eine ambitionierte Änderung der Wohnungspolitik ernsthaft zu erreichen, müssen dafür in den zuständigen Ämtern weitere Stellen mit sicheren Beschäftigungsverhältnissen geschaffen werden - und vorhandene endlich besetzt werden. Denn schon lange sind die Stellen der Bauaufsicht mit der ständig steigenden Zahl der Baugenehmigungen an ihrer Kapazitätsgrenze. Ein weiterer Missstand zeigt sich darin, dass der Sanierungsstand städtischer Liegenschaften wie Schulen oft den Ansprüchen hinterherhinkt. Zudem fallen Beteiligungsverfahren immer häufiger dadurch auf, dass Bürger*innen sich übergangen fühlen - auch hier fehlt es offensichtlich an Personal. Für die Umsetzung der sechs im Jahr 2018 endlich neu erlassenen Erhaltungssatzungen zum Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (sogenannte Milieuschutzsatzungen) müssen neue Mitarbeiter*innen eingestellt werden. Schon mit der Anwendung der bestehenden Satzungen wie beispielsweise in Bockenheim und in der Knorrstraße kommt das Amt oft nicht hinterher. Mit weiteren Bodenpreissteigerungen werden sich die Fälle häufen, in denen die Ausübung des Vorkaufsrechts oder die Aushandlung einer starken Abwendungsvereinbarung notwendig sind, um die Bevölkerung vor Verdrängung zu schützen. Dafür müssen schon jetzt Stellen geschaffen werden. Das haben auch die GRÜNEN erkannt und teilen diesen Ansatz (OF 569/3). Doch bereits heute zeichnet sich ab, dass auch die Gebiete dieser neuen Milieuschutzsatzungen noch zu kurz greifen. Für die Aufstellung neuer Satzungen und die Prüfung einer Erweiterung dieses Instruments müssen neue Stellen vorgesehen werden, um die vorhandenen Kräfte nicht zusätzlich zu belasten und gleichzeitig einen fundierten Austausch mit anderen Kommunen zu diesem komplexen Instrument der Wohnungspolitik zu ermöglichen. Es wird immer wieder deutlich, dass die Bestandspflege und -renovierung von den stadteigenen Wohnungsgesellschaften teilweise jahrzehntelang außer Acht gelassen wurde. Die Wohnqualität im städtisch geförderten Wohnraum ist teilweise mangelhaft; denkmalgeschützte Siedlungen verfallen zum Teil wegen fehlender Sanierungen. Dies können zusätzliche Mitarbeiter*innen im Auge behalten, um eine gute Wohnqualität im (gebundenen) Wohnraum (wieder)herzustellen und zu erhalten. Mit einer seit Jahren stark steigenden Anzahl an Haushalten, die Anspruch auf geförderten Wohnraum haben, steigt auch die Anzahl an Vermittlungsaufgaben und der Beratungsbedarf. Außerdem führt die erfolgreiche Arbeit des Netzwerks Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen dazu, dass immer mehr genossenschaftliche Wohnprojekte nach Wohnraum suchen. Eine mit dem Liegenschaftsfonds angestoßene aktivere Liegenschaftspolitik muss entsprechend ausgestattet sein. Um schließlich eine Neuorientierung der Bodenpolitik hin zu einer langfristigen Strategie zu gewährleisten, müssen ganz neue Stellen geschaffen werden.
Inhalt
Etatantrag vom 24.01.2019, E 93
Betreff: Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktbereich: 14 Geoinformation und Grundstücksordnung Produktbereich: 15 Bauaufsicht und Denkmalschutz Produktbereich: 17 Wohnen Produktgruppe: 17.01 Wohnen Produktbereich: 31 Finanzen Produktgruppe: 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Wohnungspolitik ernst nehmen: Stellen schaffen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den für die Wohnungspolitik und städtischen Liegenschaften zuständigen Ämtern (darunter das Amt für Wohnungswesen, das Liegenschaftsamt, das Hochbauamt, die Bauaufsicht u.a.) werden ausreichend zusätzliche Stellen geschaffen, um eine aktive Wohnungs- und Liegenschaftspolitik zu betreiben.
Begründung: Schon jetzt werden neu ausgewiesene Stellen nicht besetzt. Das führt dazu, dass laut Stellenplan 2019 in der Stadtplanung 35 volle Stellen bisher nicht vergeben sind. In den weiteren Produktgruppen, denen wohnungspolitische Aufgaben zugeordnet werden, sieht es nicht anders aus - auch in der Bauaufsicht (nicht besetzte Stellen: 11,21), beim Wohnen (21,31), bei der Verwaltung und Pflege der Grün- und Freiflächen (43,02), bei der Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung (52,03) sowie beim Grundstücks- und Gebäudemanagement (67,20) sind jeweils deutlich mehr Stellen vorgesehen als besetzt sind. Diese unbesetzten Stellen müssen endlich besetzt werden. Denn nicht nur durch zusätzliche Personalengpässe aufgrund von Krankheit, Elternzeiten oder aus anderen Gründen ist dieser Zustand unhaltbar; auch die Aufgaben, die auf diese Ämter zukommen, sind zahlreicher geworden. Schließlich ist die Aufgabe, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu erhalten, eine der dringendsten für Frankfurt. Um eine ambitionierte Änderung der Wohnungspolitik ernsthaft zu erreichen, müssen dafür in den zuständigen Ämtern weitere Stellen mit sicheren Beschäftigungsverhältnissen geschaffen werden - und vorhandene endlich besetzt werden. Denn schon lange sind die Stellen der Bauaufsicht mit der ständig steigenden Zahl der Baugenehmigungen an ihrer Kapazitätsgrenze. Ein weiterer Missstand zeigt sich darin, dass der Sanierungsstand städtischer Liegenschaften wie Schulen oft den Ansprüchen hinterherhinkt. Zudem fallen Beteiligungsverfahren immer häufiger dadurch auf, dass Bürger*innen sich übergangen fühlen - auch hier fehlt es offensichtlich an Personal. Für die Umsetzung der sechs im Jahr 2018 endlich neu erlassenen Erhaltungssatzungen zum Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (sogenannte Milieuschutzsatzungen) müssen neue Mitarbeiter*innen eingestellt werden. Schon mit der Anwendung der bestehenden Satzungen wie beispielsweise in Bockenheim und in der Knorrstraße kommt das Amt oft nicht hinterher. Mit weiteren Bodenpreissteigerungen werden sich die Fälle häufen, in denen die Ausübung des Vorkaufsrechts oder die Aushandlung einer starken Abwendungsvereinbarung notwendig sind, um die Bevölkerung vor Verdrängung zu schützen. Dafür müssen schon jetzt Stellen geschaffen werden. Das haben auch die GRÜNEN erkannt und teilen diesen Ansatz (OF 569/3). Doch bereits heute zeichnet sich ab, dass auch die Gebiete dieser neuen Milieuschutzsatzungen noch zu kurz greifen. Für die Aufstellung neuer Satzungen und die Prüfung einer Erweiterung dieses Instruments müssen neue Stellen vorgesehen werden, um die vorhandenen Kräfte nicht zusätzlich zu belasten und gleichzeitig einen fundierten Austausch mit anderen Kommunen zu diesem komplexen Instrument der Wohnungspolitik zu ermöglichen. Es wird immer wieder deutlich, dass die Bestandspflege und -renovierung von den stadteigenen Wohnungsgesellschaften teilweise jahrzehntelang außer Acht gelassen wurde. Die Wohnqualität im städtisch geförderten Wohnraum ist teilweise mangelhaft; denkmalgeschützte Siedlungen verfallen zum Teil wegen fehlender Sanierungen. Dies können zusätzliche Mitarbeiter*innen im Auge behalten, um eine gute Wohnqualität im (gebundenen) Wohnraum (wieder)herzustellen und zu erhalten. Mit einer seit Jahren stark steigenden Anzahl an Haushalten, die Anspruch auf geförderten Wohnraum haben, steigt auch die Anzahl an Vermittlungsaufgaben und der Beratungsbedarf. Außerdem führt die erfolgreiche Arbeit des Netzwerks Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen dazu, dass immer mehr genossenschaftliche Wohnprojekte nach Wohnraum suchen. Eine mit dem Liegenschaftsfonds angestoßene aktivere Liegenschaftspolitik muss entsprechend ausgestattet sein. Um schließlich eine Neuorientierung der Bodenpolitik hin zu einer langfristigen Strategie zu gewährleisten, müssen ganz neue Stellen geschaffen werden.Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 28.01.2019
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. Januar 2019 brachte LINKE. diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 18.02.2019 im Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau abgelehnt.
17.01 Wohnen
Ausgaben 2025: 30 Mio € · im Antragsjahr 2019 16 Mio € — preisbereinigt +51 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)