Erhöhung der institutionellen Förderung des Filmhaus Frankfurt e. V.
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Antrag zur Erhöhung der institutionellen Förderung des Filmhaus Frankfurt e.V. sieht vor, jährlich 250.000 Euro bereitzustellen, um die regionale Filmkultur zu unterstützen. Die Förderung ist notwendig, um die Servicetätigkeiten des Vereins aufrechtzuerhalten und die Filmstadt Frankfurt als attraktiven Standort zu positionieren.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Fahrgasse — 12 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.
- Spielstraße am Schönhofpark12.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Klare Regeln statt Schilderchaos – Verkehrsberuhigten Bereich in der Fahrgasse sinnvoll gestalten06.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- „Blühendes Band“ zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt25.09.2026 · B (Bericht des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Fahrgasse per E-MailAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Doppelhaushalt 2024/2025 und die darauffolgenden Jahre werden Mittel zur institutionellen Förderung des Filmhaus Frankfurt e.V. in Höhe von 250.000 Euro jährlich eingestellt.
Begründung
Zweck des Vereins ist die Förderung des Umgangs mit audiovisuellen Medien in der Gesellschaft, heißt es in der Satzung des 1989 gegründeten gemeinnützigen Vereins Filmhaus Frankfurt. Der Verein fördert die unabhängige regionale Filmkultur in Form von Wissensvermittlung in Theorie und Praxis an Filmschaffende aber auch an Berufsanfänger*innen und interessierte Teile der Bevölkerung in Form eines bildungsrelevanten Seminarprogramms, der Bereitstellung von Filmtechnik und Räumlichkeiten, von Beratung sowie der Veranstaltung von Netzwerktreffen. Das Filmhaus Frankfurt mit seinen zentral in der Frankfurter Innenstadt gelegenen Räumlichkeiten (Fahrgasse 89) versteht sich daher seit über 30 Jahren als Anlaufstelle für alle Bürger*innen in Frankfurt am Main, die sich für praktische Filmarbeit interessieren. Der Antrag setzt das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, das Filmhaus zu erhalten und zu unterstützen, um. Die Erhöhung der Förderung wird dringend benötigt, um die vielfältigen Servicetätigkeiten des Vereins für die städtische Öffentlichkeit und die Bedarfe der Branche aufrecht zu erhalten. Darunter zählen unter anderem die Suche und Qualifizierung von Facharbeiter*innen, welche nachweislich in der Stadt Frankfurt bzw. am Filmstandort Hessen händeringend gesucht werden. Beispielsweise ist es notwendig, Beratung und Berufsorientierung für den Nachwuchs und Quereinsteiger*innen im Film- und Medienbereich auszubauen und zu verstetigen, gezielt und regelmäßig Ausbildungsplätze zu vermitteln, um Abwanderung zu vermeiden, sowie niedrigschwellige Formate zur Inklusion von geografisch, wirtschaftlich, sozial oder kulturell marginalisierten Gruppen in die lokale Filmszene anzubieten. Das Weiterbildungsangebot ist den aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen in der Filmbranche anzupassen (z.B. Einfluss von Künstlicher Intelligenz). Als weitere akute Handlungsbedarfe sind vielfältige Maßnahmen für die Filmstadt Frankfurt zu nennen, um Frankfurt zu einem attraktiven zukunftsfähigen Standort für Filmproduktionen zu machen. Dazu zählen von der Branche gewünschte Veranstaltungsformate zur Vermittlung zwischen Filmschaffenden und städtischen Institutionen, Beratung und Information von Filmproduktionsleuten über Drehmöglichkeiten sowie kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit über in Frankfurt realisierte Filmarbeiten, um Frankfurt der regionalen, nationalen und auch internationalen Filmbranche als filmfreundliche Stadt zu präsentieren. Die gestiegene Verantwortung des Vereins und die Notwendigkeit zusätzlicher finanzieller Mittel, die nicht durch den Geschäftsbetrieb des Vereins erwirtschaftet werden können, machen eine Erhöhung der Förderung erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. Mai 2024 brachte Linke diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.07.2024 im Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport abgelehnt.
21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte
Ausgaben 2025: 91 Mio € · im Antragsjahr 2024 87 Mio € — preisbereinigt +2 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, FDP und Linke gegen CDU, SPD, BFF und Die Partei (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Ablehnung ohne Zusatz) sowie Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung ohne Zusatz) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)