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Erhöhung der institutionellen Förderung des Filmhaus Frankfurt e. V.

Vorlagentyp: ELINKE
2 SitzungenAbgelehnt
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Antrag zur Erhöhung der institutionellen Förderung des Filmhaus Frankfurt e.V. sieht vor, jährlich 250.000 Euro bereitzustellen, um die regionale Filmkultur zu unterstützen. Die Förderung ist notwendig, um die Servicetätigkeiten des Vereins aufrechtzuerhalten und die Filmstadt Frankfurt als attraktiven Standort zu positionieren.

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Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Doppelhaushalt 2024/2025 und die darauffolgenden Jahre werden Mittel zur institutionellen Förderung des Filmhaus Frankfurt e.V. in Höhe von 250.000 Euro jährlich eingestellt.

Begründung

Zweck des Vereins ist die Förderung des Umgangs mit audiovisuellen Medien in der Gesellschaft, heißt es in der Satzung des 1989 gegründeten gemeinnützigen Vereins Filmhaus Frankfurt. Der Verein fördert die unabhängige regionale Filmkultur in Form von Wissensvermittlung in Theorie und Praxis an Filmschaffende aber auch an Berufsanfänger*innen und interessierte Teile der Bevölkerung in Form eines bildungsrelevanten Seminarprogramms, der Bereitstellung von Filmtechnik und Räumlichkeiten, von Beratung sowie der Veranstaltung von Netzwerktreffen. Das Filmhaus Frankfurt mit seinen zentral in der Frankfurter Innenstadt gelegenen Räumlichkeiten (Fahrgasse 89) versteht sich daher seit über 30 Jahren als Anlaufstelle für alle Bürger*innen in Frankfurt am Main, die sich für praktische Filmarbeit interessieren. Der Antrag setzt das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, das Filmhaus zu erhalten und zu unterstützen, um. Die Erhöhung der Förderung wird dringend benötigt, um die vielfältigen Servicetätigkeiten des Vereins für die städtische Öffentlichkeit und die Bedarfe der Branche aufrecht zu erhalten. Darunter zählen unter anderem die Suche und Qualifizierung von Facharbeiter*innen, welche nachweislich in der Stadt Frankfurt bzw. am Filmstandort Hessen händeringend gesucht werden. Beispielsweise ist es notwendig, Beratung und Berufsorientierung für den Nachwuchs und Quereinsteiger*innen im Film- und Medienbereich auszubauen und zu verstetigen, gezielt und regelmäßig Ausbildungsplätze zu vermitteln, um Abwanderung zu vermeiden, sowie niedrigschwellige Formate zur Inklusion von geografisch, wirtschaftlich, sozial oder kulturell marginalisierten Gruppen in die lokale Filmszene anzubieten. Das Weiterbildungsangebot ist den aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen in der Filmbranche anzupassen (z.B. Einfluss von Künstlicher Intelligenz). Als weitere akute Handlungsbedarfe sind vielfältige Maßnahmen für die Filmstadt Frankfurt zu nennen, um Frankfurt zu einem attraktiven zukunftsfähigen Standort für Filmproduktionen zu machen. Dazu zählen von der Branche gewünschte Veranstaltungsformate zur Vermittlung zwischen Filmschaffenden und städtischen Institutionen, Beratung und Information von Filmproduktionsleuten über Drehmöglichkeiten sowie kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit über in Frankfurt realisierte Filmarbeiten, um Frankfurt der regionalen, nationalen und auch internationalen Filmbranche als filmfreundliche Stadt zu präsentieren. Die gestiegene Verantwortung des Vereins und die Notwendigkeit zusätzlicher finanzieller Mittel, die nicht durch den Geschäftsbetrieb des Vereins erwirtschaftet werden können, machen eine Erhöhung der Förderung erforderlich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 29. Mai 2024 brachte Linke diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.07.2024 im Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte

Ausgaben 2025: 91 Mio € · im Antragsjahr 2024 87 Mio € — preisbereinigt +2 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 31 · 02.07.2024
TO I, TOP 67
Zur Kenntnis
Die Vorlage E 402 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneFDPLinke
Ablehnung:
CDUSPDBFFDie Partei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, FDP und Linke gegen CDU, SPD, BFF und Die Partei (= Zurückweisung)

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 28 · 04.07.2024
TO I, TOP 94
Abgelehnt
Die Vorlage E 402 wird im Rahmen der Vorlage E 149 abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltAfD
Ablehnung:
CDUBFF-BIGLinkeÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Ablehnung ohne Zusatz) sowie Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung ohne Zusatz) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

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