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Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Hauskauf durch Mieter*innen durch ein Förderprogramm unterstützen

Vorlagentyp: EGRÜNESPDFDPVolt
32 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Etatantrag sieht vor, Mieter*innen beim gemeinsamen Erwerb von Wohnhäusern durch ein Förderprogramm mit 45.000 € zu unterstützen. Dies soll dazu beitragen, die soziale Wohnnutzung zu sichern und Mieterhöhungen sowie Verdrängung durch Eigentümerwechsel zu verhindern.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Zur Unterstützung von Mieter*innen, deren Wohnhäuser zum Verkauf stehen und die beabsichtigen diese Immobilie gemeinsam zu erwerben, werden in den Haushaltsplan 2023 in das Haushaltsjahr 2023 45.000 € eingestellt.

Die Mittel sollen dazu verwendet werden, das gemeinsame Vorhaben des Hauskaufs für die weitere sozialverträgliche Wohnnutzung zu unterstützen. Dies könnte beispielsweise durch die Übernahme von Kosten bei der Gründung einer geeigneten Organisationsform bzw. von Anwalts- und Notarkosten vollzogen werden. Die Mittel können auch zur Deckung von Personalkosten genutzt werden, die bei externen Trägern oder Gesellschaften durch eine Beauftragung zur Unterstützung dieses Vorhabens anfallen könnten.

Bedingung für eine Förderung von Gruppen ist, dass das Eigentum nach dem Kaufabschluss nicht an eine Privatperson, sondern an eine zu gründende Gesellschaft, Genossenschaft, Stiftung oder an einen Verein übergeht, eine spätere Veräußerung an Privatpersonen ausgeschlossen ist und im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Stiftungs-, bzw. Vereinszweck festgelegt ist, dass der Erhalt dauerhaft preisstabilen Wohnraums oberstes Ziel ist und keine Gewinnerzielungsabsicht besteht.

Für eine Auszahlung der Mittel an Mieter*innengruppen ist zunächst eine Förderrichtlinie zu erarbeiten und zum Beschluss vorzulegen. In diesem Zuge anfallende Kosten sind ebenfalls durch die eingestellten Mittel deckungsfähig.

Die Förderrichtlinie sollte berücksichtigen, dass die Mieten der Wohnungen vertraglich die Höhe des konzeptionellen Mietwohnungsbaus oder des Mietspiegels nicht übersteigen. Soweit möglich sollen sie darunterliegen.

Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2022 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.

Begründung

Die Rahmenbedingungen um zu verhindern, dass Mieter*innen bei einem Eigentümerwechsel durch Verkauf auf dem Immobilienmarkt starke Mieterhöhungen erfahren oder durch Luxussanierungen, Eigenbedarf oder sonstige Entmietungspraktiken verdrängt werden, sind eingeschränkt. Kommunale Ankäufe und die Ausübung von Vorkaufsrechten sind mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden. Letzteres ist sogar derzeit nicht rechtssicher möglich, da die gesetzliche Neuordnung seitens der Bundesebene weiter auf sich warten lässt. Mit der GIMA hat die Stadt Frankfurt bereits einen wichtigen Impuls gesetzt, um den Verkäufer*innen von Wohnhäusern eine Alternative zu bieten. Leider sind nicht alle bereit oder in der Lage, auf einen Teil des möglichen Gewinns bei einem Verkauf an die Höchstbietenden zu verzichten. In diesen Fällen könnte jedoch ein Verkauf an die Mieter*innen selbst eine sinnvolle Alternative bieten. Gleichzeitig können dadurch langfristig bezahlbare Mieten gesichert werden. Der Mehrwert für den Mieter*innenschutz stellt sich insbesondere in Erhaltungssatzungsgebieten heraus. Diese Vorhaben könnten ebenfalls durch die GIMA unterstützt werden - unter Umständen bieten sich hier auch Lösungen in Kooperation von Selbstkäufer*innen-Gruppen und Genossenschaften an. Einen ähnlichen Anstoß in diese Richtung hat die Stadt München schon unternommen, die anlässlich der Mieter*inneninitiative Wörth8 e.V. aktiv wurde.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Juni 2023Sie sind hier
    EE 39Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Hauskauf durch Mieter*innen durch ein Förderprogramm unterstützen
    Etatantrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  2. 26. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 32 WochenBB 44Hauskauf durch Mieter*innen durch ein Förderprogramm unterstützenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

13.01 Stadtplanung

Ausgaben 2025: 39 Mio € · im Antragsjahr 2023 28 Mio € — preisbereinigt +36 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 19 · 11.07.2023
TO I, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage E 39 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFGartenpartei
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)

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