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Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.02 Betrieb städtischer Kitas Pilotprojekt zur Einrichtung einer 16- oder 24-Stunden-Öffnung für Alleinerziehende…

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Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.02 Betrieb städtischer Kitas Pilotprojekt zur Einrichtung einer 16- oder 24-Stunden-Öffnung für Alleinerziehende und Eltern, die im Schichtdienst arbeiten

Vorlagentyp: ECDUSPDGRÜNE
104 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren8 Sitzungen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Begründung

Produktgruppe: 20.02 Betrieb städtischer Kitas Pilotprojekt zur Einrichtung einer 16- oder 24-Stunden-Öffnung für Alleinerziehende und Eltern, die im Schichtdienst arbeiten Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Zwischenbescheide des Magistrats vom 17.05.2019, 16.09.2019, 05.12.2019, 20.04.2020 und 21.08.2020 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie viel die Einrichtung eines Pilotprojekts jährlich kosten würde, bei dem eine zentral gelegene, gut angebundene städtische Kindertagesstätte oder die Kindertageseinrichtung eines kooperationsbereiten freien gemeinnützigen Trägers über einen Zeitraum von zunächst 3 Jahren eine 16- oder 24-Stunden-Öffnung anbietet. Folgende Punkte sollen dabei geprüft werden:

  1. Können über eine Abfrage bei den bestehenden städtischen und nichtstädtischen Einrichtungen die konkreten Bedarfe nach einer Betreuungseinrichtung ohne oder mit sehr kurzen Schließzeiten verlässlich ermittelt werden?
  2. Wo und für welche Betreuungszeiträume in aktuellen Rand- oder Schließzeiten bestehen laut Abfrage die dringendsten Bedarfe?
  3. Welche städtische Einrichtung eignet sich aufgrund von Nachfrage, guter Anbindung und räumlichen Gegebenheiten für eine Ausweitung der Öffnungszeiten und wäre bereit, an einem solchen Pilotprojekt teilzunehmen?
  4. Würden sich erweiterte Öffnungszeiten alternativ mit einem freien gemeinnützigen Träger leichter realisieren lassen?
  5. Welche baulichen Voraussetzungen müssten in der betreffenden Einrichtung noch geschaffen werden (z.B. für Schlafräume, Essensversorgung, Sanitärbereiche etc.) und mit welchem zeitlichen und finanziellen Aufwand wäre dies verbunden?
  6. Welche zusätzlichen personellen Ressourcen benötigt die Einrichtung um den erforderlichen Zwei- oder Dreischichtbetrieb für 16 oder 24 Stunden zu gewährleisten?
  7. Welche zusätzlichen Sach- und Dienstleistungen (wie Energie- und Reinigungskosten) fallen bei ausgeweiteten Öffnungszeiten voraussichtlich an?
  8. Wie hoch sind die jährlich entstehenden Mehrkosten für den Betrieb insgesamt, die von der Stadt und/oder über eine Anpassung der Elternentgelte gedeckt werden müssten? Begründung: In vielen anderen Städten Deutschlands gibt es bereits Kindertageseinrichtungen, die eine verlässliche und flexible Öffnung ohne Schließzeiten anbieten. Ziel ist es dabei nicht, eine noch längere tägliche Betreuungsdauer für kleine Kinder zu garantieren. Eltern sind die wichtigsten Bezugspersonen für Kleinkinder und müssen dies auch bleiben. Es geht vielmehr um die Schaffung eines flexiblen Angebots, das es (gerade alleinerziehenden) Eltern ermöglicht ihren Beruf auszuüben und darüber hinaus einige Plätze für die Betreuung in Notfallsituationen vorhält. Viele Menschen arbeiten im Schichtdienst. Dazu zählen neben den vielen Beschäftigten in Produktion, Gastronomie und Einzelhandel zahlreiche Krankenschwestern und -pfleger, Polizist/innen, Ärzt/innen, Feuerwehrleute und Altenpfleger/innen. Diese Menschen haben für ihre Kinder Betreuungsbedarfe außerhalb der regulären Öffnungszeiten städtischer Kindertageseinrichtungen - besonders wenn sie alleinerziehend sind oder beide Partner einen Beruf im Schichtdienst ausüben. In Frankfurt gibt es bislang nur nichtstädtische Einrichtungen die verlängerte Öffnungszeiten anbieten. So bietet z.B. das "Fluggi Land" der Medical Airport Service GmbH in Frankfurt Sindlingen bei Bedarf und im Notfall eine Betreuung an 365 Tagen im Jahr, von 6 bis 22 Uhr, an. Das Angebot richtet sich jedoch nur an die Mitarbeiter/innen von Partnerunternehmen wie der Lufthansa, Fraport oder Siemens. Die wenigen Angebote die es gibt sind meist bei größeren Firmen angesiedelt und richten sich ausschließlich an die eigenen Mitarbeiter/innen. Private Backup-Dienste für eine kurzfristige Betreuung sind primär für Notfälle gedacht und sehr kostenintensiv. Angesichts der hohen Wohn- und Lebenshaltungskosten in Frankfurt und des Fachkräftemangels in vielen sozialen und medizinischen Berufen, muss die Stadt gute Rahmenbedingungen schaffen, um diesen Berufsgruppen die Arbeit zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. Die signifikante Erweiterung der Betreuungszeiten in einer städtischen Kindertageseinrichtung oder der Einrichtung eines freien gemeinnützigen Trägers im Rahmen eines Pilotprojekts könnte einen wichtigen Beitrag leisten. Vor der Entscheidung für ein solches Pilotprojekt bedarf es jedoch einer eingehenden Prüfung der Bedarfslage. Darüber hinaus muss eruiert werden, ob das notwendige Betreuungspersonal zur Ausweitung der Öffnungszeiten angeworben werden kann.

Inhalt

Etatantrag vom 25.01.2019, E 38

Betreff: Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.02 Betrieb städtischer Kitas Pilotprojekt zur Einrichtung einer 16- oder 24-Stunden-Öffnung für Alleinerziehende und Eltern, die im Schichtdienst arbeiten Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Zwischenbescheide des Magistrats vom 17.05.2019, 16.09.2019, 05.12.2019, 20.04.2020 und 21.08.2020 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie viel die Einrichtung eines Pilotprojekts jährlich kosten würde, bei dem eine zentral gelegene, gut angebundene städtische Kindertagesstätte oder die Kindertageseinrichtung eines kooperationsbereiten freien gemeinnützigen Trägers über einen Zeitraum von zunächst 3 Jahren eine 16- oder 24-Stunden-Öffnung anbietet. Folgende Punkte sollen dabei geprüft werden:

  1. Können über eine Abfrage bei den bestehenden städtischen und nichtstädtischen Einrichtungen die konkreten Bedarfe nach einer Betreuungseinrichtung ohne oder mit sehr kurzen Schließzeiten verlässlich ermittelt werden?
  2. Wo und für welche Betreuungszeiträume in aktuellen Rand- oder Schließzeiten bestehen laut Abfrage die dringendsten Bedarfe?
  3. Welche städtische Einrichtung eignet sich aufgrund von Nachfrage, guter Anbindung und räumlichen Gegebenheiten für eine Ausweitung der Öffnungszeiten und wäre bereit, an einem solchen Pilotprojekt teilzunehmen?
  4. Würden sich erweiterte Öffnungszeiten alternativ mit einem freien gemeinnützigen Träger leichter realisieren lassen?
  5. Welche baulichen Voraussetzungen müssten in der betreffenden Einrichtung noch geschaffen werden (z.B. für Schlafräume, Essensversorgung, Sanitärbereiche etc.) und mit welchem zeitlichen und finanziellen Aufwand wäre dies verbunden?
  6. Welche zusätzlichen personellen Ressourcen benötigt die Einrichtung um den erforderlichen Zwei- oder Dreischichtbetrieb für 16 oder 24 Stunden zu gewährleisten?
  7. Welche zusätzlichen Sach- und Dienstleistungen (wie Energie- und Reinigungskosten) fallen bei ausgeweiteten Öffnungszeiten voraussichtlich an?
  8. Wie hoch sind die jährlich entstehenden Mehrkosten für den Betrieb insgesamt, die von der Stadt und/oder über eine Anpassung der Elternentgelte gedeckt werden müssten? Begründung: In vielen anderen Städten Deutschlands gibt es bereits Kindertageseinrichtungen, die eine verlässliche und flexible Öffnung ohne Schließzeiten anbieten. Ziel ist es dabei nicht, eine noch längere tägliche Betreuungsdauer für kleine Kinder zu garantieren. Eltern sind die wichtigsten Bezugspersonen für Kleinkinder und müssen dies auch bleiben. Es geht vielmehr um die Schaffung eines flexiblen Angebots, das es (gerade alleinerziehenden) Eltern ermöglicht ihren Beruf auszuüben und darüber hinaus einige Plätze für die Betreuung in Notfallsituationen vorhält. Viele Menschen arbeiten im Schichtdienst. Dazu zählen neben den vielen Beschäftigten in Produktion, Gastronomie und Einzelhandel zahlreiche Krankenschwestern und -pfleger, Polizist/innen, Ärzt/innen, Feuerwehrleute und Altenpfleger/innen. Diese Menschen haben für ihre Kinder Betreuungsbedarfe außerhalb der regulären Öffnungszeiten städtischer Kindertageseinrichtungen - besonders wenn sie alleinerziehend sind oder beide Partner einen Beruf im Schichtdienst ausüben. In Frankfurt gibt es bislang nur nichtstädtische Einrichtungen die verlängerte Öffnungszeiten anbieten. So bietet z.B. das "Fluggi Land" der Medical Airport Service GmbH in Frankfurt Sindlingen bei Bedarf und im Notfall eine Betreuung an 365 Tagen im Jahr, von 6 bis 22 Uhr, an. Das Angebot richtet sich jedoch nur an die Mitarbeiter/innen von Partnerunternehmen wie der Lufthansa, Fraport oder Siemens. Die wenigen Angebote die es gibt sind meist bei größeren Firmen angesiedelt und richten sich ausschließlich an die eigenen Mitarbeiter/innen. Private Backup-Dienste für eine kurzfristige Betreuung sind primär für Notfälle gedacht und sehr kostenintensiv. Angesichts der hohen Wohn- und Lebenshaltungskosten in Frankfurt und des Fachkräftemangels in vielen sozialen und medizinischen Berufen, muss die Stadt gute Rahmenbedingungen schaffen, um diesen Berufsgruppen die Arbeit zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. Die signifikante Erweiterung der Betreuungszeiten in einer städtischen Kindertageseinrichtung oder der Einrichtung eines freien gemeinnützigen Trägers im Rahmen eines Pilotprojekts könnte einen wichtigen Beitrag leisten. Vor der Entscheidung für ein solches Pilotprojekt bedarf es jedoch einer eingehenden Prüfung der Bedarfslage. Darüber hinaus muss eruiert werden, ob das notwendige Betreuungspersonal zur Ausweitung der Öffnungszeiten angeworben werden kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Januar 2019Sie sind hier
    EE 38Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.02 Betrieb städtischer Kitas Pilotprojekt zur Einrichtung einer 16- oder 24-Stunden-Öffnung für Alleinerziehende und Eltern, die im Schichtdienst arbeiten
    Etatantrag · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 22. Januar 2021Antwort des Magistrats · nach 104 WochenBB 29Pilotprojekt zur Einrichtung einer 16- oder 24-Stunden-Öffnung für Alleinerziehende und Eltern, die im Schichtdienst arbeitenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

20.02 Betrieb städtischer Kitas

Ausgaben 2025: 212 Mio € · im Antragsjahr 2019 149 Mio € — preisbereinigt +16 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf8 Beratungen
Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 28 · 18.02.2019
TO I, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage E 38 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 31 · 17.06.2019
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage E 38 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 34 · 28.10.2019
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage E 38 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 36 · 20.01.2020
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage E 38 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 38 · 25.05.2020
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage E 38 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 40 · 24.08.2020
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage E 38 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 42 · 26.10.2020
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage E 38 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 44 · 22.02.2021
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 29) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 4195,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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