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Pilotprojekt zur Einrichtung einer 16- oder 24-Stunden-Öffnung für Alleinerziehende und Eltern, die im Schichtdienst arbeiten

Vorlagentyp: B
181 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt die Einrichtung eines Pilotprojekts zur 16- oder 24-Stunden-Öffnung für Alleinerziehende und Eltern im Schichtdienst vor. Ziel ist es, den spezifischen Betreuungsbedarf dieser Gruppen zu ermitteln und ein flexibles Betreuungsangebot zu schaffen. Die Umsetzung hängt jedoch von der Klärung rechtlicher Rahmenbedingungen und der Verfügbarkeit geeigneter Standorte ab.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Bericht

Die Bedarfe können nicht verlässlich ermittelt werden, da es sich bei Bedarfen außerhalb der Kernöffnungszeiten um unregelmäßige Einzelfallbedarfe in Abhängigkeit von Schicht-Arbeitszeiten von Eltern und familiären Konstellationen handelt. Es gibt bislang keine Notwendigkeit zur Vorlage von Beschäftigungsnachweisen, auch eine Prüfung der häuslichen Situationen erfolgt nicht. Ohne konkretes Angebot ist eine Trägerabfrage für pauschal ca. 50.000 Plätze nicht ratsam. Bisher wurden uns keine Bedarfe z.B. über kindernetfrankfurt gemeldet. Bei einer 16- oder 24-stündigen Kinderbetreuung würde es sich unserer Kenntnis nach um eine stationäre Unterbringung handeln, was im Bereich der Kindertagesbetreuung, einer Kita, nicht möglich ist. Für ein flexibles Betreuungsangebot im Rahmen von 16 oder 24 Std. Gesamt-öffnungszeit kann derzeit kein Standort bzw. Pilotprojekt benannt werden. Es ist insbesondere auch zu klären, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen es beim bestehenden Fachkräftemangel bei Fachkräften die Bereitschaft gibt, im Schichtwechsel mit Nachtarbeitszeiten den Dienst aufzunehmen und ob eine rund um die Uhr arbeitende Institution unter die stationären Angebote der Jugendhilfe und deren rechtlichen Vorgaben fallen würde. Um zusätzliche personelle Ressourcen ermitteln zu können, ist die Erarbeitung einer Konzeption für die Einrichtung erforderlich, die beschreibt, für welche Altersgruppe das Angebot gelten soll und welche maximale Betreuungsdauer pro Kind im Sinne des Kindeswohls angeboten wird. Dies hat je nach Altersgruppe und Gruppengröße sowohl Auswirkungen auf die pädagogischen Angebote inklusive Essensversorgung, Schlafenszeiten sowie Bring- und Abholsettings sowie deren räumliche Implikationen u.a. bezüglich Schlaf- und Ruheräumen, Sanitärausstattung, Raumangebot, Freiflächen. Zudem gilt es zu bedenken, dass sich aus dem besonderen pädagogischen Angebot besondere Anforderungen an das pädagogische Personal ergeben. So ist etwa die Begleitung längerer Ruhe- und Schlafenszeiten hinsichtlich der personellen Ressourcen nicht vergleichbar mit dem Regelbetrieb einer Kindertageseinrichtung. Zur Gewährleistung der Aufsichtspflicht sowie zur Sicherstellung des Kindeswohls ist auf Grundlage dieser Vorentscheidungen erst der zusätzliche personelle Bedarf zu ermitteln. Die entstehenden Mehrkosten können derzeit nicht ermittelt werden. Der Magistrat wird noch einmal vertieft prüfen, ob eventuell ein Pilotprojekt einer betrieblichen Kindertageseinrichtung, angegliedert an einen Betrieb mit Schichtdienst, sinnvoll sein kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Januar 2019EE 38Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.02 Betrieb städtischer Kitas Pilotprojekt zur Einrichtung einer 16- oder 24-Stunden-Öffnung für Alleinerziehende und Eltern, die im Schichtdienst arbeitenEtatantrag · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 22. Januar 2021Sie sind hier
    BB 29Pilotprojekt zur Einrichtung einer 16- oder 24-Stunden-Öffnung für Alleinerziehende und Eltern, die im Schichtdienst arbeiten
    Magistratsbericht
  3. 19. Januar 2022NRNR 270Kinderbetreuung verlässlicher machenSTVV-Antrag · CDU
  4. 18. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 181 WochenBB 289Kinderbetreuung verlässlicher machenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 44 · 22.02.2021
TO I, TOP 23
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 29 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 3 · 13.07.2021
TO I, TOP 70
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 29 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
CDU
Sonstige:
IBF (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF und Gartenpartei (= Kenntnis)

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