Produktbereich: 17 Wohnen, Produktgruppe: 17.01 Wohnen Genossenschaftliches Wohnen stärken
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, ein Konzept zur Stärkung des genossenschaftlichen Wohnens in Frankfurt zu erarbeiten. Dies soll durch eine einmalige Bereitstellung von 500.000 Euro im Doppelhaushalt 2020/21 geschehen, um den wichtigen Beitrag der Wohnungsgenossenschaften zur Stadtentwicklung und zur Bereitstellung von preiswertem Wohnraum zu unterstützen.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Magistrat wird beauftragt gemeinsam mit den in Frankfurt aktiven Wohnungsbaugenossenschaften ein Konzept zur Stärkung des genossenschaftlichen Wohnens zu erarbeiten. Dafür werden im Doppelhaushalt 2020/21 einmalig insgesamt 500.000,- € bereitgestellt. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten.
Begründung
Die in Frankfurt beheimateten Wohnungsgenossenschaften leisten einen wichtigen Beitrag für Zusammenhalt und Entwicklung in unserer Stadt und stellen dauerhaft preiswerten Wohnraum zur Verfügung. Mit Blick auf das Ziel eines 15-Prozent-Anteils bei allen Wohnbauprojekten mit entsprechender Festlegung ist es angebracht, die konzeptionellen Voraussetzungen für eine derartige Entwicklung zu schaffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Februar 2020Sie sind hierEE 26Produktbereich: 17 Wohnen Produktgruppe: 17.01 Wohnen Genossenschaftliches Wohnen stärkenEtatantrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 23. Oktober 2020BB 580Genossenschaftliches Wohnen stärkenMagistratsbericht
- 18. Februar 2022BB 82Genossenschaftliches Wohnen stärkenMagistratsbericht
- 24. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 122 WochenBB 276Genossenschaftliches Wohnen stärkenMagistratsbericht
- 24. Juni 2022MM 95Genossenschaftliches Wohnen stärken Finanzierung der Maßnahmen aus dem KonzeptMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
17.01 Wohnen
Ausgaben 2025: 30 Mio € · im Antragsjahr 2020 18 Mio € — preisbereinigt +35 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.