Produktbereich: 17 Wohnen Produktgruppe: 17.01 Wohnen Zentrale Auskunftsstelle für behinderten- und seniorengerechte Wohnungen schaffen
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Produktgruppe: 17.01 Wohnen Zentrale Auskunftsstelle für behinderten- und seniorengerechte Wohnungen schaffen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 146 vom 23.08.2013, Haushalt 2014 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2014-2017. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2013, § 4004, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Für eine neu zu schaffende zentrale städtische Auskunftsstelle für behinderten- und seniorengerechte Wohnungen in Frankfurt am Main werden in den Etat der Stadt für das Jahr 2014 ausreichend Mittel eingestellt.
- In Zusammenarbeit mit dem Wohnungsamt, den kommunalen und freien Wohnungsgesellschaften und den Behindertenverbänden wird eine Bestandsaufnahme aller behinderten- und seniorengerechten Wohnungen in Frankfurt am Main, sowohl bei den kommunalen als auch bei den freien Wohnungsgesellschaften, erstellt.
- In Zusammenarbeit mit den unter 2. genannten Organisationen ist eine Bedarfsanalyse des zu erwartenden Bedarfs an behinderten- und seniorengerechten Wohnungen in Frankfurt am Main zu erstellen. Diese Bedarfsanalyse wird jährlich fortgeschrieben. Begründung: Für behinderte und ältere Menschen ist es in Frankfurt sehr schwer, eine behinderten- und seniorengerechte Wohnung zu bekommen. Das Amt für Wohnungswesen als logische erste Anlaufstelle vermittelt nur Wohnungen an Menschen innerhalb festgelegter Einkommensgrenzen, zumeist EmpfängerInnen von Sozialleistungen. Wer mit seinem Einkommen auch nur um ein paar Euro darüber liegt, wird abschlägig beschieden. Über den Gesamtbestand an behinderten- und seniorengerechten Wohnungen im öffentlich geförderten und nicht-öffentlich geförderten Wohnungsbestand liegen dem Wohnungsamt offenbar keine ausreichenden Daten vor. Viele behinderte und ältere Menschen sind deshalb gezwungen, die verschiedenen Wohnungsgesellschaften in Frankfurt am Main oft erfolglos auf der Suche nach einer behindertengerechten und barrierefreien Wohnung abzufragen oder sich auf eine Warteliste setzen zu lassen. Die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle, die Auskunft über behinderten- und seniorengerechten Wohnungen erteilt, ist daher dringend geboten. Es ist unglaublich, dass sich in Frankfurt schwer kranke und alte Menschen von einer Stelle zur anderen Stelle bemühen müssen, um eine behindertengerechte Wohnung zu erhalten. Dieser Zustand ist unhaltbar und einer Metropole wie Frankfurt unwürdig, die seit Jahren die Deklaration von Barcelona (die Rechte der Menschen mit Behinderungen auf Gleichbehandlung zu verankern) unterschrieben und sich der Barrierefreiheit verpflichtet hat.
Inhalt
Etatantrag vom 06.11.2013, E 261
Betreff: Produktbereich: 17 Wohnen Produktgruppe: 17.01 Wohnen Zentrale Auskunftsstelle für behinderten- und seniorengerechte Wohnungen schaffen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 146 vom 23.08.2013, Haushalt 2014 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2014-2017. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2013, § 4004, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Für eine neu zu schaffende zentrale städtische Auskunftsstelle für behinderten- und seniorengerechte Wohnungen in Frankfurt am Main werden in den Etat der Stadt für das Jahr 2014 ausreichend Mittel eingestellt.
- In Zusammenarbeit mit dem Wohnungsamt, den kommunalen und freien Wohnungsgesellschaften und den Behindertenverbänden wird eine Bestandsaufnahme aller behinderten- und seniorengerechten Wohnungen in Frankfurt am Main, sowohl bei den kommunalen als auch bei den freien Wohnungsgesellschaften, erstellt.
- In Zusammenarbeit mit den unter 2. genannten Organisationen ist eine Bedarfsanalyse des zu erwartenden Bedarfs an behinderten- und seniorengerechten Wohnungen in Frankfurt am Main zu erstellen. Diese Bedarfsanalyse wird jährlich fortgeschrieben. Begründung: Für behinderte und ältere Menschen ist es in Frankfurt sehr schwer, eine behinderten- und seniorengerechte Wohnung zu bekommen. Das Amt für Wohnungswesen als logische erste Anlaufstelle vermittelt nur Wohnungen an Menschen innerhalb festgelegter Einkommensgrenzen, zumeist EmpfängerInnen von Sozialleistungen. Wer mit seinem Einkommen auch nur um ein paar Euro darüber liegt, wird abschlägig beschieden. Über den Gesamtbestand an behinderten- und seniorengerechten Wohnungen im öffentlich geförderten und nicht-öffentlich geförderten Wohnungsbestand liegen dem Wohnungsamt offenbar keine ausreichenden Daten vor. Viele behinderte und ältere Menschen sind deshalb gezwungen, die verschiedenen Wohnungsgesellschaften in Frankfurt am Main oft erfolglos auf der Suche nach einer behindertengerechten und barrierefreien Wohnung abzufragen oder sich auf eine Warteliste setzen zu lassen. Die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle, die Auskunft über behinderten- und seniorengerechten Wohnungen erteilt, ist daher dringend geboten. Es ist unglaublich, dass sich in Frankfurt schwer kranke und alte Menschen von einer Stelle zur anderen Stelle bemühen müssen, um eine behindertengerechte Wohnung zu erhalten. Dieser Zustand ist unhaltbar und einer Metropole wie Frankfurt unwürdig, die seit Jahren die Deklaration von Barcelona (die Rechte der Menschen mit Behinderungen auf Gleichbehandlung zu verankern) unterschrieben und sich der Barrierefreiheit verpflichtet hat.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. November 2013Sie sind hierEE 261Produktbereich: 17 Wohnen Produktgruppe: 17.01 Wohnen Zentrale Auskunftsstelle für behinderten- und seniorengerechte Wohnungen schaffenEtatantrag · LINKE.
- 7. März 2014Antwort des Magistrats · nach 17 WochenBB 78Zentrale Auskunftsstelle für behinderten- und seniorengerechte Wohnungen schaffenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FREIE WÄHLER und NPD (= Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) sowie Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) NPD (= Ablehnung)